Auf Anhörungsbogen Verkehrsvergehen verneinen? Weitere Vorgehensweise der Behörde

Guten Abend
Ich habe vor circa einer Woche einen Anhörungsbogen erhalten auf dem mir vorgeworfen wird zu nah aufgefahren zu sein. Foto (Kontrollsystem Vidit) ist vorhanden. Ich war auch der Fahrer des Fahrzeuges aber dadurch das ich jeden Tag zur Arbeit pendele erlebe ich oft das andere Verkehrsteilnehmer auf einmal die Spur wechseln oder mit stark schwankender Geschwindigkeit fahren, dadurch kommt man manchmal mit dem bremsen garnicht hinterher und es kommt kurzzeitig mal zu nicht ausreichendem Abstand. Meine Geschwindigkeit entsprach der erlaubten und das ganze geschah auf der Autobahn. Ich finde nicht das ich die Strafe (240€,2punkte, 1 Monat Fahrverbot) daher gerechtfertigt finde und hatte drüber nachgedacht meine Situation zu erklären und den Vorwurf nicht zuzugeben. Daher meine Frage wie geht es dannach weiter entstehen dadurch weitere Kosten wenn letztendlich gegen meine Schilderung entschieden wird? Vielen Dank schon mal im voraus

Da kann Dir nur erst mal ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

Darum werden ja auch mehrere Aufnahmen/Videofilme gemacht, um solche fälle kleich auszuschließen bzw. nach entsprechender Rückäußerung verifizieren zu können.

Das ganze ist ein Video System und der Messbereich beträgt circa 100 Meter gefilmt wird etwas weiter je nach Aufstellung aber wie der Fahrer vorher gefahren ist ist dadurch nicht direkt erkenntlich

Zum Einsatz kam ein technisches Beweissicherungssystem, das m. W. nicht nur einen Augenblick, sondern das Geschehen im Verlauf einer Meßstrecke erfasst. Von daher werden Versuche, eine Situation zu erklären, nicht reichen. Vielmehr muss man das aufgezeichnete Ergebnis entkräften, z. B. unsachgemäß eingesetztes oder defektes Erfassungssystem. Andernfalls treibt man brotlose Kunst und hat zusätzliche Verwaltungskosten zu tragen.

Gruß
Wolfgang

Ja, der aktive Messbereich der Software beträgt 100 m. Aber die Kameras werden in der Regel so aufgestellt, dass sie einige Hundert Meter weiter sehen können. Damit ist anhand der vorherigen Bilder recht einfach zu klären: fuhr der Fahrer schon lange recht dicht auf oder wurde er geschnitten - sprang jemand in seinen Sicherheitsabstand. Und es ist auch recht einfach zu ermitteln, ob der Fahrer abbremste, weil jemand in den Sicherheitsabstand sprang. Versuchte also der Fahrer, seinen Sicherheitsabstand wieder herzustellen.

Ich durfte mal „den“ Verkehrsrichter (aD) von Berlin, Peter Fahlenkamp, kennenlernen und mit ihm ne halbe Stunde plaudern. Der hätte sich bei so einer Argumentation vielleicht gefragt, ob der Fahrer überhaupt in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen und eine MPU angeordnet. Mit anderen Worten: Du solltest, wie es schon @Arnonymus erwähnt, an der Messmethode an sich zweifeln, oder solltest Dir sicher sein, dass Dir jemand anderes Deinen Sicherheitsabstand genommen hat.

Einen Verkehrsrichter wird in der Regel „Deine Situation“, also Deine allgemeinen Probleme mit den anderen Menschen auf der Autobahn nicht interessieren. Er wird keinen Unterschied machen, ob jemand das erste mal auf der Autobahn ist, oder jeden Tag. Er wird nur genau den einen Einzelfall bewerten. Und wenn der aus seiner Sicht klar erscheint …

Ganz im Gegegenteil. Vielleicht hätte er sogar mit dem Erstbefahrer eher einsehen, als mit dem erfahrenen Berufspendler.

Wie schon mehrfach angedeutet, wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsrichter den Fall und Deine Argumente begutachten und dann nach Sachlage, StVO und Bußgeldkatalog entscheiden.

Unter Umständen ja.

Da die StVO recht klar und präzise formuliert ist, solltest Du die Rechtmäßigkeit der Messung nicht ohne anwaltliche Unterstützung anzweifeln. Und der Anwalt kostet auf jeden Fall Geld - unter Umständen deutlich mehr als das eigentliche Bußgeld.

P.S.: ich kann Dich verstehen. Sowohl den Unmut über andere Fahrer kann ich nachvollziehen, als auch den Unmut über den Bescheid. Ich fürchte nur leider, dass wird die trockene Sachlage nicht ändern.

Das kann ja sein, aber wie war es genau in diesem Falle?
Weißt du das überhaupt noch?