Auf Bundesstraße wenden

Hallo allerseits,

ich bin mir da mit nem Kumpel nicht ganz einig, ob das erlaubt ist oder nicht:

Darf man auf einer Bundesstraße auf einem geraden Streckenstück wenden, wenn man dabei niemanden gefährdet oder behindert?

Also wenn zb weit genug alles frei ist und man dann einfach wendet und weiterfährt. Ich meine man darf das, mein Kollege ist empört und meint man darf das nicht

danke schonmal (=

Gruß,

Gaul

Hallo,

natürlich darf man das. Voraussetzung: Es ist keine durchgezogene Mittellinie vorhanden, weder Gegenverkehr noch nachfolgender Verkehr werden behindert oder gefährdet.

So lange man dabei keine durchgezogene Linie überfährt, ist das erlaubt. Es ist völlig egal, ob man sich auf einer Bundesstraße, Landstraße oder einer sonstigen Straße befindet.

Hallo, solange das überholen nicht verboten ist, ist das wenden erlaubt, allerdings ist es nicht zu empfehlen, da ja grundsätzlich ohne die Möglichkeit weit genug auszuholen das wenden in einem zug selten möglich ist und daher immer eine Gefahr besteht. Gruß

Hallo Peter,

danke für die Antwort,
jetzt weiß ich Bescheid

Gruß,

Gaul

So lange man dabei keine durchgezogene Linie überfährt, ist
das erlaubt. Es ist völlig egal, ob man sich auf einer
Bundesstraße, Landstraße oder einer sonstigen Straße befindet.

Hallo Peter,

danke für die Antwort,
jetzt weiß ich Bescheid

Gruß,

Gaul

Nabend,

vielen dank für die Antwort,
jetzt weiß ich Bescheid

Gruß,

Gaul

Gerne, aber nur zur Sicherheit: Das gilt nicht für Kraftfahrstraßen, die ja auch Bundesstraßen sind!
Kraftfahrstraßen haben dieses blaue Schild, ähnlich wie das Autobahnschild, nur kleiner. Da darf man auch nicht wenden!Und auch nicht rückwärts fahren! Meistens haben sie aber auch mittig die durchgezogene Doppelllinie. Neuerdings macht man bei Kraftfahrstraßen gerne immer zwei Fahrstreifen/1 Gegenfahrstreifen im Wechsel, damit auf jeder Fahrtrichtung immer mal überholt werden kann.

Gruß E.d.T.

danke für die Antwort (=

Moin,
kein Problem so lange § 9 StVO eingehalten wird.

FoPo

ok, danke für die Antwort

Gruß,

Gaul

Moin,
kein Problem so lange § 9 StVO eingehalten wird.

FoPo