Auf das Kind Krank schreiben lassen für halbe Tage?

Hallo, ist es möglich das ich mich auf mein Kind für halbe Arbeitstage krank schreiben lassen kann? Beispiel: morgens habe ich keine Betreuung für mein Kind und bleibe zu hause und nachmittags kommt meine Frau die eh nur halbe tage arbeitet.  Sie kann leider nicht zu hause bleiben da sie ihren Dienst erst gestern wieder aufgenommen hat. Danke für antworten

Hallo
was ist das denn für 'ne Schnapsidee?
Es gibt gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung wenn das Kind krank ist. Evt. Zusatzleistungen finden sich ggf im Arbeitsvertrag.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderkrankengeld
http://www.akademie.de/wissen/kind-krank-eltern-kran…
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/berufstae…

Wenn das Kind aber nicht krank ist, dann muss man eben Urlaub/unbezahlte Freistellung ganz normal beantragen, mit seinem Arbeitgeber absprechen oder eine anderweitige Betreuung organisieren.

Grüsse Rudi

Hai!

was ist das denn für 'ne Schnapsidee?

Das passiert immer dann wenn man sich vorher so um überhaupt gar nichts kümmert oder besser gesagt schlau macht, was wäre wenn …

Es gibt gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung wenn
das Kind krank ist.

Wenn der Arzt dies bescheinigt hat, im Nachhinein immer wieder schwierig und diskussionsbehaftet…

Der Plem

Hallo

ebenfalls Hallo

was ist das denn für 'ne Schnapsidee?

Gegenfrage: was ist das denn für ein unmöglicher Tonfall? Fragen darf man doch hier stellen, oder?

Es gibt gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung wenn
das Kind krank ist

Der, wie du ja bestimmt weißt, auf 10 Tage pro Elternteil und Kalenderjahr beschränkt ist. Da wären 20 halbe Tage schon ein großer Unterschied. Zudem kann es auch je nach Branche vorteilhaft für den AG sein und somit eine höhere Akzeptanz finden.

Merke: erst nachdenken, dann pöbeln.

Gruß Milton

Hallo,
das Ganze nennt sich „Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ und kommt als Leistung der Krankenkasse zum Zuge wenn es keine Freistellung von Arbeitgeber gemäß den gesetzlichen Vorschriften gibt (kann durch Tarif- oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden). Diese Frage sollte direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.
Du wirst auch nicht krank geschrieben sondern der behandelnde Arzt stellt eine Bescheinigung für die Krankenkasse und den Arbeitgeber aus über die Erkrankung deines Kindes.
Ach ja, FAQ 1129 hat du leider nicht beachtet, kann sein, dass alles gelöscht wird.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

das Ganze nennt sich „Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ und kommt als Leistung der Krankenkasse zum Zuge wenn …

Die (GKV-)Krankenkasse regelt eine Entschädigung für entgangenen Arbeitslohn, aber weder ob ein Arzt „fehlende Betreuung“ attestiert, noch ob der AG halbe Tage akzeptiert.