Hallo zusammen,
mich würde folgender Fall interessieren:
Jemand hat als Admin in einem Medien-Unternehmen Bereitschaftsdienst (bis 20.30 Uhr) und erhält für die Dauer der Bereitschaft ein Diensthandy, unter dem er im Bereitschaftsfall erreichbar sein sollte.
Nun gibt es nach seiner Bereitschaft einen dringenden dienstlichen Notfall (Server fällt aus, Seiten des Webauftrittes sind nicht mehr erreichbar). Der Support ruft daraufhin kurz auf dem Diensthandy an und legt dann wieder auf.
Frage: Darf sich der Admin darüber beschweren, dass das Diensthandy geklingelt hat? Oder muss er damit rechnen, dass ein Handy klingeln kann und er muss es halt ausschalten, wenn er nicht möchte, dass es klingelt?
Wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Ist es ok, jemanden nach seiner Bereitschaft in einem dienstlichen Notfall auf einem Diensthandy anzurufen?
Klar ist auf jeden Fall: Es ist kein Problem, wenn der Admin nicht ans Telefon gehen mag, muss er ja nicht. Die Frage ist nur, ob man überhaupt anrufen darf.
Danke für Info!
Schöne Grüße
Stefanie