Auf der Autobahn rechts vorbeifahren

Hallo

Nach einiger Zeit google Suche, bin ich auf das Forum gestossen und stelle meine erste Frage hier, ich hoffe ich bin hier richtig .

Am Wochenende hatten wir am Stammtisch eine „Neverending Storry“ 

Folgende Situation : 

Eine Person ist am Wochenende mit seinem PKW mit Anhänger auf der Autobahn unterwegs, der Anhänger hat eine Sonderzulassung 100km/h, der Fahrzeugführer programmiert seinen Tempomat und fährt auf der fast leeren Autobahn auf der rechten Spur .

Irgendwann holt er bei dieser Fahrweise einen „telefonierenden Mittelspurfahrer“ ein, der langsamer unterwegs ist .

Jetzt die Frage , wie hat sich der Pkw-Anhänger Führer richtig zu verhalten :

A : Er setzt seine Fahrt auf der rechten Spur unbeirrt fort, da er ja schon so rund sagen wir 30 km auf der rechten Spur fährt und es sich demnach nicht um Überholen sondern um vorbeifahren handelt .

B : Er zieht mit dem Gespann nach links, zunächst hinter den Mittelspurfahrer, dann weiter ganz nach Links auf die sogenannte Überholspur, überholt diesen Penner, zieht dann später wieder zurück auf die Mittelspur und etwas später wieder nach Rechts  

C : Er reduziert seine Geschwindigkeit auf das Tempo des Mittelspurfahrers, da er mit dem Gespann nichts auf der Überholspur verloren hat und bleibt so Kilometerweit neben dem Telefonierer damit er nicht wegen Rechts überholen belangt wird

gruss

C5 

Hallo,

A ist auf alle Fälle falsch.

Wenn ein Gespann nicht auf die linke Spur darf (weiss ich jetzt nicht), dann muss er rechts bleiben und langsamer werden. Er kann dann auch auf die Mittelspur ausweichen und bei gebührendem Abstand dem Telefonierer seine Überholabsichten mittels Lichthupe und Blinker anzeigen.

Rechts überholen ist (auch innerorts) bei den Sheriffs nicht gerne gesehen.

Haelge

Jetzt die Frage , wie hat sich der Pkw-Anhänger Führer richtig
zu verhalten :

A : Er setzt seine Fahrt auf der rechten Spur unbeirrt fort,
da er ja schon so rund sagen wir 30 km auf der rechten Spur
fährt und es sich demnach nicht um Überholen sondern um
vorbeifahren handelt .

Nein. Außerdem handelt es sich hier um eine falsche Annahme.
Auch dann wird überholt [verbotswidrig rechts], ein Fahrstreifenwechsel ist für einen Überholvorgang nicht notwendig, immer dann wenn Beide sich in einer Richtung bewegen ist ein Überholvorgang gegeben.

B : Er zieht mit dem Gespann nach links, zunächst hinter den
Mittelspurfahrer, dann weiter ganz nach Links auf die
sogenannte Überholspur, überholt diesen Penner, zieht dann
später wieder zurück auf die Mittelspur und etwas später
wieder nach Rechts  

Richtig, nur so geht es.

C : Er reduziert seine Geschwindigkeit auf das Tempo des
Mittelspurfahrers, da er mit dem Gespann nichts auf der
Überholspur verloren hat und bleibt so Kilometerweit neben dem
Telefonierer damit er nicht wegen Rechts überholen belangt
wird

Wo steht denn das man nicht überholen darf?

Gruß Crack

Hallo

B : Er zieht mit dem Gespann nach links, zunächst hinter den
Mittelspurfahrer, dann weiter ganz nach Links auf die
sogenannte Überholspur, überholt diesen Penner, zieht dann
später wieder zurück auf die Mittelspur und etwas später
wieder nach Rechts  

Jedenfalls B ist wegen § 7 (3c) StVO sicher falsch. Gespanne haben auf der linken von drei Spuren nichts verloren:

(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

Da das Linksabbiegen auf Autobahnen tunlichst unterbleibt, haben LKW und Anhängergespanne auf der linken von drei Fahrstreifen nie etwas verloren.

C : Er reduziert seine Geschwindigkeit auf das Tempo des
Mittelspurfahrers, da er mit dem Gespann nichts auf der
Überholspur verloren hat und bleibt so Kilometerweit neben dem
Telefonierer damit er nicht wegen Rechts überholen belangt
wird

So ist das wohl. Wobei er damit lustigerweise nur die Wahl hat, selbst eine Owi zu begehen, oder den Mittelstreifentelefonierer eine Straftat (Nötigung) begehen zu lassen. Wie man’s macht, ist es falsch. Verrückte Welt. :smile:

Gruß
s.

Hallo,

Er kann dann auch auf die Mittelspur ausweichen und
bei gebührendem Abstand dem Telefonierer seine
Überholabsichten mittels Lichthupe und Blinker anzeigen.

das könnte er zwar machen, wäre aber Nötigung.

Gruß
Christa

Hallo

Er kann dann auch auf die Mittelspur ausweichen und
bei gebührendem Abstand dem Telefonierer seine
Überholabsichten mittels Lichthupe und Blinker anzeigen.

das könnte er zwar machen, wäre aber Nötigung.

Nein, das wäre es nicht.

Grüße,
.L

5 Like

Hallo,

B : Er zieht mit dem Gespann nach links, zunächst hinter den
Mittelspurfahrer, dann weiter ganz nach Links auf die
sogenannte Überholspur, überholt diesen Penner, zieht dann
später wieder zurück auf die Mittelspur und etwas später
wieder nach Rechts  

Richtig, nur so geht es.

Nein/Ja, aber… nur bei einer Länge „Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge , die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen“

Gruß Crack

Gruß
rolli

Hallo,

Auch dann wird überholt [verbotswidrig rechts], ein
Fahrstreifenwechsel ist für einen Überholvorgang nicht
notwendig, immer dann wenn Beide sich in einer Richtung
bewegen ist ein Überholvorgang gegeben.

Hat zwar nicht direkt mit der Ausgangsfrage zu tun, aber Rechtsüberholen (bzw. rechts schneller fahren) auf der Autobahn ist nicht immer verboten.

Ist auf der linken Spur eine langsamere oder stehende Kolonne darf rechts überholt werden wenn der Überholende nicht schneller als 60 km/h fährt.
Verboten ist allerdings eine stehende Kolonne (Stau) über eine Rastplatzausfahrt zu überholen. Ärgert mich auch persönlich.

Gruß vonsales

Wo steht denn das man nicht überholen darf?

§ 42 (6) StVO, Zeichen 340 (Leitlinie)

Zitat:
„Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener
Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 3,5 t sowie Züge , die länger als 7 m sind, nur
benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens
einordnen“

Kann es sein, dass man sich hinsichtlich des § 42 STVO vertan hat ?
einen Absatz 6 gibt es da nicht.
Außerdem handelt es sich um eine Autobahn und nicht um eine Landes- oder Bundesstraße.

Gruß Merger

Hallo,

Kann es sein, dass man sich hinsichtlich des § 42 STVO vertan
hat ?
einen Absatz 6 gibt es da nicht.

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_42_3.php
schau unter d)

Außerdem handelt es sich um eine Autobahn und nicht um eine
Landes- oder Bundesstraße.

Außerorts… :wink:

Gruß Merger

Gruß
rolli

Zusatzfrage
Auf der rechten Spur neben den Mittelspurfahrer fahren und gleiches Tempo annehmen, ohne Ueberholen, und von dieser Position rechts daneben mal auffaellig rueberschauen, gruessen, winken - erlaubt oder verboten?
Gruss Helmut

Hallo,

Hallo,

Kann es sein, dass man sich hinsichtlich des § 42 STVO vertan
hat ?
einen Absatz 6 gibt es da nicht.

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_42_3.php
schau unter d)

Die STVO ist zuletzt am 12.03.2013 geändert worden und wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - ohne einen Absatz 6.

Dies kannst Du hier nachlesen:
[http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_…](http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//%255B@attr_id%253D’bgbl113012.pdf’%255D&wc=1&skin=WC%23 Bundesanzeiger_BGBl %252F%252F%255B%2540attr_id%253D’bgbl113012.pdf’%255D__1391185172405)

Dein Link bezieht sich auf eine ältere Fassung der STVO - die keine Gültigkeit mehr hat.

Gruß Merger

Hallo Lutz,

das könnte er zwar machen, wäre aber Nötigung.

Nein, das wäre es nicht.

sicherlich kommt es darauf an, wie er sich insgesamt verhält. Bei meiner Antwort hatte ich in der Tat lediglich die Drängler im Hinterkopf, die ich ständig im Nacken habe (wenn ich denn mal auf der dritten Spur überhole, wie letztens, als ich mehrere notorische Mittelspurfahrer vorschriftsmäßig links und nicht rechts überholen wollte).

Viele Grüße
Christa.

Hi,

ich habe in der Fahrschule gelernt:
Auf der Autobahn darf nur rechts überholen wenn:

  1. Der Überholende maximal 80km/h fährt
    UND
  2. Die Geschwindigkeitsdifferenz zum überholten maximal 20 km/h beträgt

Also abbremsen und gar nicht überholen oder auf die linke Spur wechseln und links überholen(Unter Einbehaltung der restlichen Regeln).

MFG

Hallo,

Die STVO ist zuletzt am 12.03.2013 geändert worden und wurde
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - ohne einen Absatz 6.

Dies kannst Du hier nachlesen:
[http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_…](http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//%255B@attr_id%253D’bgbl113012.pdf’%255D&wc=1&skin=WC%23 Bundesanzeiger_BGBl %252F%252F%255B%2540attr_id%253D’bgbl113012.pdf’%255D__1391185172405)

Dein Link bezieht sich auf eine ältere Fassung der STVO - die
keine Gültigkeit mehr hat:

OK, dann nach Fassung vom 27.01.2014:
§ 7 StVO - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

„(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge,… Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.“

Mein IM hatte dahingehend unrecht, dass nicht nur keine Fahrzeuge > 7 m nicht überholen dürfen, sondern nach Novellierung der StVO überhaupt gar keine mehr!
Ein POR hat auch nicht alle §§ ad Hok parat…
Ergo ist diie Antwort von von Crack1000 falsch!

Gruß Merger

Gruß
rolli

1 Like

Hi zusammen

Wenn ich das im Ergebniss lese, bin ich genau so schlau wie vorher .
Einige beantworten die Frage bezüglich eines PKW’s OHNE ANHÄNGER und die anderen Antworten widersprechen sich, oder hängen sich am Fahrzeugtype auf, also Gesamtlänge des Anhänger-Gespannes oder des Gesamtgewichtes.

Vielleicht bringt es etwas, wenn ich Bilder baugleicher Fahrzeuge verlinke um die Länge und das Gewicht besser zu bestimmen

PKW = Zugfahrzeug :

. http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=241771702&…

Anhänger
http://medien.markt.de/bilder/2013/10/20/12/25dcd2bb…

Also die 7 Meter Zuglänge wurden deutlich überschritten ( ca 9 Meter ) und das zulassige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen wurde auch überschritten, wenn auch nicht genutzt geschätzter Nennwert ca 3,1 Tonnen ( PKW ca 2 Tonnen ( Teilbeladen ) Anhänger auch Teilbeladen ca 1 - 1,2 Tonnen )

gruß

C5

A : Er setzt seine Fahrt auf der rechten Spur unbeirrt fort,
da er ja schon so rund sagen wir 30 km auf der rechten Spur
fährt und es sich demnach nicht um Überholen sondern um
vorbeifahren handelt .

Auch das ist verbotenes überholen. Erlkaubt nur, wenn links von ihm eine Fahrzeugschlange steht oder langsam fährt.

B : Er zieht mit dem Gespann nach links, zunächst hinter den
Mittelspurfahrer, dann weiter ganz nach Links auf die
sogenannte Überholspur, überholt diesen Penner, zieht dann
später wieder zurück auf die Mittelspur und etwas später
wieder nach Rechts  

Dreispurige Autobahnen haben ZWEI Überholspuren… Nur wird die mittlere oft nicht als solche genutzt. Schade.
Die Nutzung der linken Spur auf dreispurigen Bahnen ist Gespannen untersagt.

C : Er reduziert seine Geschwindigkeit auf das Tempo des
Mittelspurfahrers, da er mit dem Gespann nichts auf der
Überholspur verloren hat und bleibt so Kilometerweit neben dem
Telefonierer damit er nicht wegen Rechts überholen belangt

Sicher das Einfachste und erlaubt, wenngleich auch nervig.

Variante B1:
Man fährt auf die mittelere Spur. Man hält den vorgeschriebenen Sicherheistabstand ein! Man benutze die Lichthupe. Dies ist aber auch nicht so recht abgedeckt, das es nur zur Ankündigung des Überholens zulässig ist. Vom oft zitierten „Ankündigen der ÜberholABSICHT“ lese ich nichts in der StVO. Somit darf man mittels Lichthupe sagen: „Pass auf, beschleunige nicht, ich überhole jetzt.“ Aber nicht „Fahr nach rechts, ich möchte dich überholen.“ Zumindest verstehe ich die StVO so.