danke für die Antworten. Der Mitfahrer war ebenfalls
eingetragen. Das heißt wenn ich das richtig verstehe erhält
die Mietwagenfirma den Bußgeldbescheid, den sie dann
sicherlich an die Firma weiterleiten wird. Und wie sieht dann
die Rechtslage aus? Muss die Firma dann zahlen?
Die Mietwagenfirma ist Halter, also haftet sie in NL. Sie wird umstandslos auch dann zahlen, wenn sie in DE sitzt, weil das Kfz sonst bei der nächsten Verkehrskontrolle in NL gepfändet werden kann. Sie kann nur auf zivilrechtlichem Weg versuchen, das Geld in Deutschland einzutreiben, und zwar bei ihrem Vertragspartner, dem Arbeitgeber der beiden Fahrer. Der Erfolg hängt wohl auch von den Vertragsbestimmungen ab. Vermutlich steht im Mietvertrag, dass die Firma nicht für vom Fahrer verursachte Bußgelder haftet.
Würde der
Bußgeldbescheid auf jeden Fall vollstreckt?
Vorstellbar, da durch den zivilrechtlichen Regress keine ordnungsrechtliche Sache mehr. Es gibt also keine „Unschuldsvermutung“ bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die ja in DE ausdrücklich widerlegt werden muss, damit behördlich vollstreckt wird, sondern es geht um einen Vermögensschaden des Mietwagenverleihs, den dieser sich beim Verursacher zurückholt, also nur noch um ein zivilrechtliches „Vertretenmüssen“ im Rahmen eines Mietvertragsverhältnisses.
Kann die Firma
sich das Geld von den Fahrern zurückholen?
Ja, das ist schließlich nur ein weiteres Glied in dieser Kette. Ungewiss ist, ob sie es tut. Noch ungewisser ist allerdings, ob zwei Arbeitnehmer gut beraten sind, dies wegen ein paar lumpiger Euro überhaupt zu hinterfragen.
Gruß
s.