Hallo!
Folgendes Beispiel:
Arbeitgeber bezahlt seit November das Gehalt in 2 Abschlägen.
Bedeutet die 1. Hälfte des Oktobergehalts gab es am 07.11. und die 2. Hälfte (also den Rest) am 22.11.
Auf der Oktober-Gehaltsabrechnung stand davon nichts (weil es vermutlich da noch nicht bekannt war).
Jetzt steht jedoch auf der November-Abrechnung unten auf der Abrechnung „Abschlag / Vorschuss … €“, obwohl bis zum Erhalt der Abrechnung (06.12.) noch keinerlei Zahlung erfolgt ist. Die Abrechnung ist vom 24.11., wurde jedoch erst am 06.12. den Arbeitnehmern ausgehändigt.
Diese Abschlagszahlung wird es vielleicht am 12. oder 13. Dezember geben.
Ist es korrekt, wenn diese Zahlung schon auf der Abrechnung abgezogen wird?
Das Problem sehe ich wie folgt: Angenommen der Arbeitgeber würde am 07. eines Monats Insolvenz anmelden und der Arbeitnehmer geht mit der Abrechnung zum Arbeitsamt / Insolvenzverwalter. Dann würde man dort ja vermutlich sagen, dass es bereits einen Abschlag / Vorschuss gab und somit dem Arbeitnehmer nur noch die Hälfte des Gehalts zusteht.
Vielleicht kann jemand etwas zu diesm Fall sagen.
Vielen Dank.