Auf Einigungsvorschlag eingegangen - ist das rechtsverbindlich?

vor der angeordneten Zwangsversteigerung hat der Miteigentümer mir über den Anwalt die Summe X angeboten , um mich auszuzahlen.

Ich habe dem Rechtsanwalt geschrieben, dass ich annehme, aber unter der Bedingung, das der Zahlungseingang vor der Zwangsversteigerung eingehen muss.

Nachdem der Notar den Vorvertrag gemacht hat, hat der Miteigentümer nun Monate vergehen lassen und keinen Termin gemacht. Auf mehrfache Nachfrage : Finanzielle Mittel müssten erst aufgebracht werden und wären gar nicht da.

Meine Frage: Bin ich an diese „Einigung“ gebunden , weil ich auf den Vorschlag des Rechtsanwaltes eingegangen bin? Oder zählt nur der Notarvertrag, den bis jetzt noch niemand unterschrieben hat?

Da ich seit fast 2 Jahren nur falsche Versprechen erhalte möchte ich die Zwangsversteigerung durchziehen und keine weiteren Verhandlungen mehr. Ziel des Antragsgegners war es immer nur, zu verzögern , um nicht zahlen zu müssen. Dem Antrag auf Versteigerung wurde ungefähr vor einem Jahr stattgegeben, ist aber noch nicht terminiert.

Ich vermute folgenden Sachverhalt: Du bist Miteigentümer eines Grundstücks und möchtest deinen Miteigentumsanteil verkaufen. Du hast die Teilungsversteigerung beantragt, weil der andere Miteigentümer das Grundstück behalten möchte. Du betreibst nicht die Zwangsvollstreckung wegen überfälliger Ansprüche, sondern hast die Teilungsversteigerung beantragt.

Dann würde gelten: Die von dir begehrte Zahlung wäre der Kaufpreis für deinen Miteigentumsanteil. Der Vertrag, der hier auf Unterzeichnung wartet, ist ein Grundstückskaufvertrag. Dieser wiederum bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Beurkundet ist der Vertrag erst, wenn beide Seiten ihn vor dem Notar unterzeichnet haben. Darum steht es dir frei, die Teilungsversteigerung durchzuziehen.

Hallo,
antworten kann ich nicht. Ich finde die Fragestellung interessant. Anders formuliert würde Deine Frage bedeuten, ob die Einhaltung einer Zahlungsfrist über die Gültigkeit eines Kaufvertrages bestimmen kann? Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, ist es kein gültiger Vertrag mehr? Da die Zahlungsfrist, unabhängig davon, ob sie im Vertrag genannt wird, ohnehin automatisch zu jedem Kaufvertrag gehört, kann sie evtl. nicht zur Vertragsgrundlage gemacht werden? Der Vertragspartner müsste ohnehin zunächst zustimmen. Aber Dein Anwalt und der Notar müssen das doch wissen. Was sagen die denn?

ich habe keinen Anwalt. Um die Zwangsversteigerung zu umgehen, hat der Miteigentümer die Zahlung einer Summe geboten. Dieses sollte beim Notar beurkundet werden: ich erhalte Summe x , dafür entfällt mein Anspruch auf das Haus.
Dem Anwalt habe ich mein „Okay“ gegeben.
Nun hat der Miteigentümer den Notar einen Vorvertrag anfertigen lassen und sich nicht mehr gemeldet.
Nach mehrmaligen Nachfragen. kein Geld, das kommt noch.
Ich bin nicht bereit, zu warten und in Kauf zu nehmen, dass deshalb die Zwangsversteigerung verzögert wird- das war bis jetzt das Ziel des Miteigentümers.
Habe ich einen Fehler gemacht, weil ich dem Anwalt gesagt habe, ich nehme die Summe x an oder kann ich jetzt mit der Zwangsversteigerung einen Schlusstrich unter diese Sache ziehen, weil ich nicht mehr hingehalten werden will?

ich danke Dir für Deine Antwort.
Könnte der Anwalt Schwierigkeiten machen, weil er meine Zustimmung zur Kaufpreiszahlung in einem Brief an ihn als Vereinbarung gelten machen könnte, die nicht eingehalten wurde, wenn ich jetzt sage, ich lasse mich nicht mehr auf die „Einigung“ ein?

Der Anwalt hat schon mehrfach versucht, die Versteigerung aufzuschieben, was aber jedesmal vom Amtsgericht abgelehnt wurde.

Entscheidend ist nicht der Anwalt, sondern der Miteigentümer. Und mit dem hast du keinen gültigen Vertrag.

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das beruhigt mich - vielen Dank!

Nenn es, wie du willst - aber für mich ist nichts anderes als der Kauf deines Eigentumsanteils. So ein Vertrag wird erst gültig, wenn er notariell beurkundet wurde.

Auch ein Vorvertrag bedarf der Beurkundung.

Es gibt also keinen gültigen Vertrag.

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