vor der angeordneten Zwangsversteigerung hat der Miteigentümer mir über den Anwalt die Summe X angeboten , um mich auszuzahlen.
Ich habe dem Rechtsanwalt geschrieben, dass ich annehme, aber unter der Bedingung, das der Zahlungseingang vor der Zwangsversteigerung eingehen muss.
Nachdem der Notar den Vorvertrag gemacht hat, hat der Miteigentümer nun Monate vergehen lassen und keinen Termin gemacht. Auf mehrfache Nachfrage : Finanzielle Mittel müssten erst aufgebracht werden und wären gar nicht da.
Meine Frage: Bin ich an diese „Einigung“ gebunden , weil ich auf den Vorschlag des Rechtsanwaltes eingegangen bin? Oder zählt nur der Notarvertrag, den bis jetzt noch niemand unterschrieben hat?
Da ich seit fast 2 Jahren nur falsche Versprechen erhalte möchte ich die Zwangsversteigerung durchziehen und keine weiteren Verhandlungen mehr. Ziel des Antragsgegners war es immer nur, zu verzögern , um nicht zahlen zu müssen. Dem Antrag auf Versteigerung wurde ungefähr vor einem Jahr stattgegeben, ist aber noch nicht terminiert.