Auf privatem Parkplatz Unfall o. Führerschein

Hallo,

Ich habe gestern auf einem privaten Parkplatz einen Unfall gebaut.
Geschichte:
Wir haben einen Kumpel, welcher auf einem Autohof arbeitet und der hat mit seiner Chefin abgeklärt das wir dort Auto fahren üben dürfen. (Davor haben wir in der Fahrschule gesagt bekommen das wir üben dürfen wenn ein Parkplatz durch eine Absperrung (Schranken, etc.) abgesperrt ist.) Ich Fahre der Parkplatz war vollkommen leer und aufgrund meiner Unerfahrenheit fahre ich mit ca 40 km/h gegen eine Steinwand. Nur Blechschaden 2000€ ist natürlich mein Problem. Das größere ist jedoch jetzt: Die Polizei wurde hinzugezogen und meinte, dass das fahren ohne fahrerlaubnis war. Ich weiß jetzt nicht was auf mich zukommt. Ich habe bereits 8 Sozialstunden wegen dem frisierten Mofa machen müssen. Ich wusste nicht das ich dort nicht fahren darf es wurde niemand gefährdet und es wurde uns ja von der stationsleitung erlaubt, also wer soll mir sonst sagen das ich das nicht darf wenn die Fahrschule es mir so sagt und dann auch noch die stationsleitung des autohofs? Ich will keine Führerscheinsperre oder etc.

Hallo!

In Ihrem Fall ist das Problem nicht der Unfall, sondern dass sie überhaupt mit dem Auto gefahren sind.

Sie dürften ohne Führerschein auf einem Parkplatz dann fahren, wenn die Örtlichkeit abgesperrt ist, also niemand anders darin rumfahren kann. Auch wenn der Parkplatz dem Autohof oder einem Supermarkt gehört - und, man könnte meinen, es Privatgrund ist - brauchen Sie eine Fahrerlaubnis. Es handelt sich trotz Privatgrund um einen sogenannten „tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund“. D. h., jeder hat die Möglichkeit und das Recht (wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen), dieses Gelände zu befahren.

Und wer auf „öffentlichem Verkehrsgrund“ (=öffentliche Straßen) oder „tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund“ ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt, benötigt die dafür erforderliche Fahrerlaubnis. Wenn er das nicht hat, gibts eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch wenn die Chefin das erlaubt, ändert das nichts an der Rechtswidrigkeit der Tat.

Was Sie zu erwarten haben? Das kann man so nicht sagen, ich kenne Ihre komplette „Vorgeschichte“ nicht. Aber es wird nicht so schlimm werden. Wenn Sie Pech haben, eine kleine Geldstrafe - hier kommt es auch drauf an, ob Sie noch unter das Jugendstrafrecht fallen. Eine Führerscheinsperre wäre allerdings schon möglich.

Ich hoffe, Ihnen ein klein wenig weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter