baulich getrennt
… muss ja kein Foto sein. Verrate doch einfach, durch was der Radweg baulich getrennt ist.
Zu den Radfahrschutzstreifen habe ich noch was gefunden, was ich selbst nicht wusste. Das mit der Benutzung „bei Bedarf“ ist evtl. gar nicht so weit zu fassen:
"Der amtlichen Begründung lässt sich entnehmen, dass die Benutzung des Schutzstreifens durch andere Fahrzeuge eigentlich eine eng begrenzte Ausnahme darstellt (Zitat aus dem Link):
" „Für Ausweichbewegungen im Begegnungsverkehr kann der Schutzstreifen durch den Kraftfahrzeugverkehr mitbenutzt werden, wenn auch unter besonderer Vorsicht. Die Abmarkierung solcher Schutzstreifen setzt deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit voraus, dass sich solche Ausweichvorgänge auf eher seltene Fälle beschränken. Auch muss der ruhende Verkehr auf den Schutzstreifen ausgeschlossen (z. B. Zeichen 283) werden können.“
Das muss allerdings nicht völlig wörtlich genommen werden: Auch nicht durch den Gegenverkehr ausgelöste Ausweichbewegungen werden zulässig sein.
Allerdings dürfen Kfz den Schutzstreifen nicht zum Rechts-Überholen anderer langsam fahrender oder wartender Kfz benutzen."
Das wäre der Fall mit den Linksabbiegern.
Krötengrüße