Auf Radweg an Linksabbieger vorbeifahren

Hallo,

in meiner Erinnerung ist es laut meinem damaligen Fahrlehrer erlaubt, an einem Linksabbieger vorbeizufahren, indem man den Fahrradweg mitbenutzt. Natürlich, ohne dabei einen Radfahrer oder Fußgänger zu gefährden.
Kann mir Jemand sagen, wo ich dies erlaubt oder verboten finde?

Freundliche Grüße

Thomas

P. S.: Ich wurde durch den Thread weiter unten ( „Eingeparkt…“ ) daran erinnert.

Hallo!

Das geht ausnahmsweise nur, wenn das ein mit gestrichelter Linie markierter Radweg( einseitiger Radfahrstreifen) auf der Fahrbahn ist, der nicht durch ein Hochbord oder sonst wie abgegrenzt ist.
Der darf auch überfahren werden (Rückspiegel, ankommender Radfahrer hätte absolut Vorrang !
Ununterbrochene Linie darf nicht überfahren werden.

Oder willst du ernsthaft über den Grünstreifen zwischen Bäumen durch auf den Radweg ?

MfG
duck313

Hallo duck313,

vielen Dank für Deine Antwort, aber ich meinte beide Extrembeispiele nicht.
Also: Radweg direkt neben der Fahrbahn - auch nicht durch hohen Bordstein abgegrenzt.
Auch keine Markierungslinien.

Freundliche Grüße

Thomas

Hallo duck313,

vielen Dank für Deine Antwort, aber ich meinte beide
Extrembeispiele nicht.
Also: Radweg direkt neben der Fahrbahn - auch nicht durch
hohen Bordstein abgegrenzt.
Auch keine Markierungslinien.

Ein Radweg ohne durchgehende Markierungslinien ist keiner.
Irgendwie muss ja eine Abgrenzung zum Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge erfolgen, sonst ergibt das keinen Sinn.

EIn Fahrstreifen, der durch unterbrochene Linien von der Hauptfahrbahn abgegrenzt wird, ist kein benutzungspflichtiger Radweg, sondern ein Fahrradschutzstreifen oder auch Angebotsstreifen. Ist ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren.
Eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei nattürlcih auszuschließen. So ein Schutzstreifen kann auch mit Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet sein, die das Symbol eines Fahrrads darstellen.

2 Like

Hallo,

Kann mir Jemand sagen, wo ich dies erlaubt oder verboten finde?

Lies mal hier nach, ob Du etwas passendes findest. Ob es erlaubt ist, hängt ja von der konkreten Gestaltung des „Radweges“ ab. Dabei bin ich mir nicht mal sicher, ob die Markierung nun nur durch weiße Linien oder auch irgendwie baulich (eine Reihe Pflastersteine vielleicht) anders ausgeführt sein kann.

Grüße

Hallo X-Strom,

auch Dir vielen Dank für Deine Antwort.
Was ich meine ist aber ein baulich getrennter Radweg. Natürlich nicht durch eine Baumreihe oder hohen Bordstein getrennt. Ich muss wohl doch ´mal ein Beispielfoto machen …
Freundliche Grüße

Thomas

Hallo ElBuffo,

auch Dir vielen Dank für Deine Antwort und den Link.
Was ich meine ist aber schon ein baulich getrennter Radweg. Natürlich nicht durch eine Baumreihe oder hohen Bordstein getrennt. Ich muss wohl doch ´mal ein Beispielfoto machen …
Freundliche Grüße

Thomas

baulich getrennt
… muss ja kein Foto sein. Verrate doch einfach, durch was der Radweg baulich getrennt ist.

Zu den Radfahrschutzstreifen habe ich noch was gefunden, was ich selbst nicht wusste. Das mit der Benutzung „bei Bedarf“ ist evtl. gar nicht so weit zu fassen:

"Der amtlichen Begründung lässt sich entnehmen, dass die Benutzung des Schutzstreifens durch andere Fahrzeuge eigentlich eine eng begrenzte Ausnahme darstellt (Zitat aus dem Link):

" „Für Ausweichbewegungen im Begegnungsverkehr kann der Schutzstreifen durch den Kraftfahrzeugverkehr mitbenutzt werden, wenn auch unter besonderer Vorsicht. Die Abmarkierung solcher Schutzstreifen setzt deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit voraus, dass sich solche Ausweichvorgänge auf eher seltene Fälle beschränken. Auch muss der ruhende Verkehr auf den Schutzstreifen ausgeschlossen (z. B. Zeichen 283) werden können.“

Das muss allerdings nicht völlig wörtlich genommen werden: Auch nicht durch den Gegenverkehr ausgelöste Ausweichbewegungen werden zulässig sein.

Allerdings dürfen Kfz den Schutzstreifen nicht zum Rechts-Überholen anderer langsam fahrender oder wartender Kfz benutzen."

Das wäre der Fall mit den Linksabbiegern.

Krötengrüße

Hallo,

auch Dir vielen Dank für Deine Antwort und den Link.
Was ich meine ist aber schon ein baulich getrennter Radweg. Natürlich nicht durch eine Baumreihe oder hohen Bordstein getrennt. Ich muss wohl doch mal ein Beispielfoto machen …

Könnte hilfreich sein. Möglicherweise versteht auch jeder etwas anderes unter einer baulichen Trennung. Kann mich noch dunkel erinnern, dass auch eine doppelte durchgezogene Linie als bauliche Trennung benamst wurde.
Wenn jedenfalls der Radweg baulich getrennt ist, dann musste naturgemäß auch erstmal diese bauliche Trennung überfahren werden, um über den Radweg auszuweichen?

Grüße

ist wahrscheinlich nicht erlaubt :frowning:
Hallo ElBuffo,

mit baulicher Trennung meinte ich schon so´was wie einen niedrigen Bordstein ( aus 9x9x9 cm^3 z. B. ). Dann vielleicht noch 40 cm Blaubasalt. Geht auch bei höherem Bordstein, wenn vor und hinter dem Hindernis abgesenkt.

Die Aktion kommt mir auch etwas verwegen vor, besonders wenn Einige lieber einen Abschleppwagen rufen, als über den Bürgersteig aus einer zugeparkten Parklücke zu entkommen :wink:
Bei so vielen negativen Antworten muss ich wohl davon ausgehen, dass es so nicht erlaubt ist.
Meine PKW-Fahrstunden sind mittlerweile 34 Jahre her. Kann sein, dass ich mich nicht mehr so genau erinnere oder es inzwischen verboten ist :expressionless:

Danke für Deine Antworten und freundliche Grüße

Thomas