Auf Rechnung gekauft aber nicht über Firma bezahlt

Wie ist das?

Ich bin Unternehmer mit eigener Firma. Nun kaufe ich etwas auf den Namen meiner Firma, zahle aber vom privaten Konto und auch sonst reiche ich die Rechnung nicht „an meine Buchhaltung“ weiter.

In der Buchhaltung des Verkäufers ist aber nun meine Firma aufgetaucht…

Gibt es irgendeinen Informationsstrom zwischen Handel und Finanzamt oder so, so dass zum Beispiel dieser Vorgang bei meinem Steuerberater/ in der Buchhaltung „in irgendeiner Form auftauchen“? Behandelt mein Verkäufer diese Rechnung in irgendeiner Form anders als die eines x-beliebigen Privatkunden?

Gibt es da einen Informationsfluss, der evtl. über das Finanzamt meinen Einkauf einer Bezahlung zuzuordnen versucht?

Es geht mir nur darum zu verstehen, wie transparent solche Vorgänge für einen Dritten sind. Zum Beispiel, was beim Finanzamt ankommt? Oder bei meinem Steuerberater mit seiner Buchaltung?
Erfährt letzterer jemals von meinem Einkauf, wenn ich die Rechnung privat bezahle?

Weiss wer was dazu?

Also, meines Wissens nach findet ein solcher Informationsstrom nicht statt. Als Ausnahme wäre allerdings eine Buchprüfung des Verkäufers durch das Finanzamt zu sehen. Nur glaube ich nicht, dass es irgendwelche Auswirkungen hat, wenn Sache zwar über die Firma bestellt, aber privat bezahlt und genutzt wird und ja auch die Rechnung nicht in der Firmenbuchhaltung auftaucht.

Wie ist das?
Hallo, bin kein Fachmann, glaube aber das da nur was „passieren“ kann, wenn bei der anderen Firma eine Kontrolle - wegen unregelmäßigkeiten z.Bsp.- durchs Finanzamt stattfinden würde.
Ich bin Unternehmer mit eigener Firma. Nun kaufe ich etwas auf
den Namen meiner Firma, zahle aber vom privaten Konto und auch
sonst reiche ich die Rechnung nicht „an meine Buchhaltung“
weiter.

In der Buchhaltung des Verkäufers ist aber nun meine Firma
aufgetaucht…

Gibt es irgendeinen Informationsstrom zwischen Handel und
Finanzamt oder so, so dass zum Beispiel dieser Vorgang bei
meinem Steuerberater/ in der Buchhaltung „in irgendeiner Form
auftauchen“? Behandelt mein Verkäufer diese Rechnung in
irgendeiner Form anders als die eines x-beliebigen
Privatkunden?

Gibt es da einen Informationsfluss, der evtl. über das
Finanzamt meinen Einkauf einer Bezahlung zuzuordnen versucht?

Es geht mir nur darum zu verstehen, wie transparent solche
Vorgänge für einen Dritten sind. Zum Beispiel, was beim
Finanzamt ankommt? Oder bei meinem Steuerberater mit seiner
Buchaltung?
Erfährt letzterer jemals von meinem Einkauf, wenn ich die
Rechnung privat bezahle?

Weiss wer was dazu?

Als Ausnahme wäre allerdings eine Buchprüfung des
Verkäufers durch das Finanzamt zu sehen.

Ah ja, Buchprüfung. Daran hatte ich nicht gedacht. In so einem Falle würde der Buchprüfer dann sehen: „Aha, verkauft an Firma X, und bezahlt.“ Dem wird dann aber nicht weiter nachgegangen oder gar die Buchhaltung des Gegenüber gegengecheckt, oder?

Ist das (Auf Rechnung gekauft aber nicht über Firma bezahlt) eigentlich irgendwie illegal? Stichwort Metro-Einkäufe…

Ist das (Auf Rechnung gekauft aber nicht über Firma bezahlt)
eigentlich irgendwie illegal? Stichwort Metro-Einkäufe…

Das ist vielleicht nicht ganz korrekt, aber direkt illegal…nein, glaube ich nicht. Ich weiß es aber nicht genau.

Ich glaube, der Inhalt deiner Antwort fehlt… Ausser einem Zitat Nichts zu sehen.

Was denkst du: macht es einen Unterschied, wenn ich beim Kauf sogar die USt-ID meiner Firma angegeben habe?
(Solche Nummern klingen immer so nach automatisierten Prozessen)

Das ganze ist nicht ganz astrein. So ist das. Diesbezüglich kann ich keine Auskünfte geben.

Interessante Frage :smile: Also, routinemäßig erfährt Dein Steuerberater/Buchhaltrer nichts über den Einkauf und auch das Finanzamt nichts (jedenfalls nicht peronalisiert, sondern nur in der Summe der Umsätze des Verkäufers).

Dem Verkäufer ist es egal, seiner Buchhaltung auch, ob das von Deiner Seite aus auf eigene Rechnung oder als Betriebsausgabe Deiner Firma gekauft wurde (es sei denn, es liegt ein richtiger atypischer Fall vor, wenn bei Dir Firma und Privatperson z.B. wegen unterschiedlicher Auslandssteuer anders betrachtet werden müsste).

Und wenn das Finanzamt den Vorgang ausdrücklich mitgeteilt bekäme, würde es bedeuten: okay, da hat eine Firma was gekauft; aber sie macht es nicht als Betriebsausgabe im Jahresabschluss geltend - also wirkt es sich nicht steuermindernd aus und ist egal.

Unterm Strich: kein routinemäßiger Informationsfluss (aber die Möglichkeit, das zu entdecken, hätte das Finanzamt schon, wenn Du irgendwie unter Beobachtung stündest) und wenn, dann (trotzdem) kein Schaden.

Alles nur im Normalfall. Was anderes würde gelten, wenn hier irgendwas an zusätzlichen Informationen fehlt (Zoll-Geschichten, Auslands-Umsatzsteuer oder wenn Deine Firma für dieses Produkt irgendwie steuerlich anders steht, als Du privat stehst. Fällt mir kein Beispiel zu ein, gibt’s aber bestimmt…)

Gruß

Aha!

Besonders ergiebig:

okay, da hat eine Firma was gekauft; aber sie macht es nicht als Betriebsausgabe im Jahresabschluss geltend - also wirkt es sich nicht steuermindernd aus und ist egal.

und

jedenfalls nicht personalisiert

Angenommen der Fall, jemanden beim FA würde das interessieren: Das FA *könnte* in abgestuftem Maße in die Rechnungslegung des Verkäufers einsehen:

  1. Normaler Jahresabschluss: FA: „Ja, es wurde etwas verkauft, Betrag X.“
  2. Steuerprüfung: Verkäufer: „Okay, hier ist die Rechnung liebes FA, da steht dies und das drauf, es wurde bezahlt.“

Und wie ich dich verstehe, endet die Geschichte hier. Wenn ich meinem Buchhalter/Steuerberater die Rechnung nie vorlege, so wird dieser niemals irgendwo anfragen können und personalisiert Antwort erhalten. Und auch vom FA, mit oder ohne angegebener USt-ID bei meinem Kauf, wird sich niemals jemand bei meinem Buchhalter/Steuerberater melden. Keine exotischen Auslandsgeschäfte vorrausgesetzt.

Lustiges Beispiel zum Gelernten:
Ich könnte also beim Fleischergroßhandel massenweise Fleisch zum vertilgen kaufen, und meine Buchhaltung wird mich niemals auf meine unausgewogene Ernährung ansprechen, ansprechen können. Richtig?

Hallo,
ich bin kein Experte, aber ich denke wenn du privat einkaufst dann interessiert das keinen.
Wenn Du über die Firma einkaufst und bezahlst du vom privat Konto und die Rechnung wird nicht als Ausgabe in der Buchhaltung gebucht, dann ist es genau so, als ob eine privat Person einkaufte.
Der Bezug Finanzamt und Firma ist immer regional abhängig. Weitere Überprüfung der Buchhaltung ist möglich.
Wie gesagt, bin kein Experte.
MfG
Star82

Lustiges Beispiel zum Gelernten:
Ich könnte also beim Fleischergroßhandel massenweise Fleisch
zum vertilgen kaufen, und meine Buchhaltung wird mich niemals
auf meine unausgewogene Ernährung ansprechen, ansprechen
können. Richtig?

Ähhhhh… interessante Form der Zusammenfassung… aber: ja, genauso habe ich es gemeint :smile:

Prinzipiell können Warenbewegungen nachvollzogen werden, wenn ein Beleg ausgestellt wurde; bei Belegen mit Namen (egal ob Privat oder Firma) kann die Bewegung vom Finanzamt ausgeforscht und bei steuerlicher Relevanz in weiterer Folge beim Kunden bzw. seinem Steuerberater nachgefragt werden, so dass dieser auch von der Warenbewegung erfahren könnte.

Wenn Du etwas (auf Firmennamen) kaufst, es nicht buchst und stattdessen von Deinem Privatkonto bezahlst, ist das zwar nicht korrekt, aber vorerst auch k e i n e Privatentnahme, die versteuert werden müsste. (Privatentnahmen erhöhen den Firmengewinn).

Beim Verkäufer m u s s der Verkauf in der Buchhaltung aufscheinen, sonst ist es ein „Schwarzverkauf“, das vom Finanzamt geahndet wird. Der Verkäufer behandelt hier einen Verkauf an Firma oder Privat völlig gleich (außer möglicherweise mit Preisunterschied). Wenn der Firmenname Deiner Firma auf der Rechnung oder dem Zahlungsbeleg steht, und/oder Deine private Kontonummer auf dem Zahlungs/Überweisungsbeleg aufscheint, dann könnte das Finanzamt diese Daten im Zuge einer Steuerprüfung beim Verkäufer finden und das FA wüsste, was Du oder Deine Firma eingekauft haben.

Dein Steuerberater würde von Kauf erfahren, wenn das FA bei ihm Deine Buchhaltung prüft und nach dem speziellen Beleg fragt, weil die Ware von Deiner Firma offensichtlich nicht weiterverkauft wurde und auch nicht auf Lager liegt.

Grundsätzlich darf der privat bezahlte Warenwert nicht unter dem Einstandspreis (Ware plus über Deine Firma bezahlten Tranport u. sonstige Nebenkosten) plus Mehrwertsteuer liegen, sonst wird nachversteuert.

Bei Kauf unter Ländern der Europäischen Union darf der Verkäufer ohne Überprüfung der UID-Nummer des Käufers nicht verkaufen; in diesem Fall würde das FA von Dir die „Erwerbssteuer“ ( = Umsatzsteuer innerhalb EU, scheint auf der Rechnungslegung unter Firmen nicht auf) nachfordern.

Weiters ist relevant, ob Du durch die unkorrekte Vorgangsweise andere Gesetze brichst (z.B. einen Tierhandel hast und einen Hund „auf die Firma“ kaufst, aber privat hältst, ohne die Hundesteuer zu bezahlen).

In der Praxis ist es so, dass das FA bei einer Steuerprüfung meistens Stichproben macht, sofern mit der Buchhaltung des Verkäufers alles glaubwürdig ist. Liegt der Warenwert dieser einen Rechnung im mittleren oder unteren Bereich des Sortimentes des Verkäufers, sieht das FA meistens keinen Anlass, die Warenbewegung (bei Deiner Firma bzw. Deinem Steuerberater) weiter zu verfolgen.

Was meinst Du mit „in der Buchhaltung des Verkäufers aufgetaucht“? Eventuell meinst Du hier, dass Deine Firma vom Verkäufer Werbung erhält? Das ist eine gewöhnliche Marketingmaßnahme. Ansonsten ist das „Auftauchen“ korrekt bzw. oben erklärt.

Im Übrigen ist der eigene Steuerberater üblicherweise so etwas wie „der Freund“. Er ist verpflichtet, im Sinne seines Kunden (der ihn bezahlt) zu handeln und außerdem unterliegt er (auch nach Beendigung des Beratervertrages) der Verschwiegenheitspflicht. Du solltest also diese Fragen hier sorgenfrei an ihn stellen können… Da hast Du auch die Garantie, dass die Auskünfte stimmen - dafür haftet er.

Übrigens: in Österreich muss man darauf achten, ob man von der eigenen „Firma“ spricht und den eigenen Betrieb meint. Das hat gesetzliche Auswirkungen, besonders in Bezug auf Haftungen. Eine Firma ist in Österreich grundsätzlich im sogenannten Firmenbuch eingetragen.

Hoffe, die Auskunft hilft Dir weiter…

Hallo isync2,

sorry für die späte Anwort, aber ich war in Urlaub.

Da Du beim Einkauf den Namen Deiner Firma angegeben hast, wird der Verkäufer diese Einnahme entsprechend verbucht haben, was aber eigentlich egal ist, denn er muss ja sowieso ALLE Einnahmen ordentlich verbuchen und versteuern.

Wenn Du nun im Gegenzug der Meinung bist, dass das keine betriebliche Ausgabe war, dann war das vollkommen in Ordnung, wenn Du das von Deinem Privatkonto bezahlt hast. Insofern wird Dein Steuerberater das nicht als betriebliche Ausgabe buchen.

Und damit ist dann alles in Ordnung, da das Finanzamt von dem Verkäufer die Steuern für diesen Umsatz erhält, während Du diese Ausgabe NICHT steuerlich geltend machst. Das Finanzamt könnte allenfalls im Rahmen einer Betriebsprüfung die genauen Hintergründe/Zahlungsströme dieser Transaktion prüfen (dazu wäre es auch berechtigt).

Hinweis zum Rechts- und Steuerberatungsgesetz: Alle in diesem Beitrag evtl. enthaltenden Rechts- und steuberatungshinweise sind allgemeiner Natur und ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar oder ersetzen diese.

LG
gut_drauf

Was denkst du: macht es einen Unterschied, wenn ich beim Kauf
sogar die USt-ID meiner Firma angegeben habe?
(Solche Nummern klingen immer so nach automatisierten
Prozessen)

Puh, das weiß ich jetzt wirklich nicht. Tut mir Leid.

Ohne die Beiträge der Anderen herabsetzen zu wollen, gebührt dir für deine Antwort ein Fleiß-Stern. Sehr hilfreich. Danke!

Kein Problem. Danke!