Auf was bei Reihen-/endhäusern, Doppelhaushälften achten?

Hallo,

wir wollen uns ein Reihenendhaus oder eine Doppelhaushälfte kaufen (nicht bauen). Zwar nicht alleinstehend, was unser Wunsch wäre/war und eigentlich noch ist, aber die freistehenden Häuser sind bei uns, wo wir wohnen wollen, einfach für uns unbezahlbar. O. g. sind schon deutlich günstiger!

Worauf ist da besonders zu achten? Besonders, was die Schallisolierung der Häuser und zwischen den Häusern betrifft. Reichen z. B. zwei eigentständige Hauswände, eigenständige voneinander entkoppelten Bodenplatten?

Was evtl. noch?

Wir wollen dann in unserem Haus auch unsere Ruhe haben und nichts aus den direkt angrenzenden Häusern hören.

Danke.

LG

Huhu,

interessant ist es, ob es ich bei den Häusern um eine WEG handelt oder alles streickt getrennt ist.

Zum Schall hängt von den Schalschutzbestimmungen des errichtungsdatum ab. Ach bei neueren Häusern z.b. neuer 2000 kann man zum Teil ein wenig hören wenn jemand auf der Treppe Trampelt oder mit den Stuhl über einen harten Boden rutscht.

Viel kommt aber nicht durch

Hmmm … inwiefern ist das mit der WEG wichtig?

da euch nur das Gebäude gehört nir das Grundstück, dass ist dann sondereigentum, wenn der nachbar ein Schaden am Dach habt zahlt ihr mit da dies vermutlich im gemienschaftseigentum liegt und da alle eigentümer gemeinschaftlich haften. Erst mal nicht schlimm, aber wenn einer nicht mehr kreditwürdig ist sieht es doof aus.

Also nachfragen, ob Gebäude und Grundstück zusammengehören und einem auch dann selbst gehören?

Könnte sowas eigentlich auch eine Rolle spielen, wenn man ein Haus „nur“ mietet? Dann könnten ja Kosten des Nachbarn vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden?

Hallo,
der Tipp mit dem Wohnungseigentum ist schon der wichtigste. Diese „Reihenhäuser“ sind dann eigentlich keine, sondern „verkappte Eigentumswohnungen“, bei denen „immens“ am Brand- und Schallschutz gespart werden kann (natürlich durch den Bauträger, nicht durch den Käufer :wink: ) .
Ansonsten sind die baurechtlichen Bestimmungen weitestgehend gleich. Man rückt sich halt enger auf „die Pelle“, was ein gewisses Maß an Verständnis und nachbarschaftlichem Umgang erfordert. Da spielen dann schon mal Grillverhalten und Gartenvorlieben eine größere Rolle (eigenes wie das des oder der Nachbarn). Außerdem haben diese Art Gebäude gelegentlich gemeinschaftliche Anlagen im Miteigentum (Privatwege, Zufahrten und Garagenhöfe) und die Verpflichtung am Grundstück, Installationen des Nachbarn zu dulden (Kanäle, Leitungen usw). Das macht aber in der Regel keine Schwierigkeiten (außer der Nachbar ist ein Heimwerkergott, der täglich vor seiner Reihenmittelhausgarage sein Auto auseinanderschraubt und kärchert :wink: Doof, wenn man dann an dem vorbei in seine Garage muss :wink: )

LG vom
Schnabel

Hallo,

lasst Euch doch die Baupläne zeigen. Da sind alle Informationen bzgl. Bodenplatte, Feuerwänden und Schallschutz beschrieben.

Gruß
Trianon

Neben den baulichen Themen würde ich auch die Nachbarn „begutachten“. Man hängt ja dann schon relativ eng beieinander, und wenn die Chemie überhaupt nicht stimmt, kann das später Probleme bringen.

Beatrix

Nein, so ist das nicht gemeint.
Es kann sein, bestimmte Dinge, als Beispiel nehme ich mal die Entwässerungsleitungen in den Vorgärten (oder wo auch immer) sind mind. teilweise Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer der Hauszeile.

Es gibt nämlich Anschlussarten, bei denen die Sammelleitung parallel zur Zeile geht und am Zeilenende dann weiter ins öffentliche Siel. Andere Variante, die dann rein privat wäre, sind Stichleitungen rechtwinklig vom Haus weg zum Fußweg oder Straße.
je nach Art ist dann die Leitung auf eigenem Land wirklich deine Sache allein oder teilweise wären die Nachbarn an Unterhalt und Reparatur beteiligt (weil sie es mitnutzen). Etwa Schächte im Verlauf der Sammelleitung.

Auch Gartenwege und Stellplätze könnten Gemeinschaftseigentum sein. Ebenso Wegebeleuchtung, Mülltonnenschränke (wenn zentral) ein Spielplatz usw.

Mig
duck313

Hallo,

der Hinweis ist zwar richtig, aber man kann nicht verhindern, dass der/die Nachbarn ihr Teil verkaufen, vermieten oder …

Dann können unangenehme Nachbarn kommen.

Gruß Volker

Nein, als Mieter könntest Du mit diesen Kosten nicht rechtskonform belastet werden.