Aufbauseminar nach Widerspruch

Hallo an Alle,

wie ist denn die aktuelle Gesetzeslage bei folgendem Sachverhalt?

Wer zwischen 14 und 17 Punkten im Verkehrzentralregister hat, wird von der Behörde aufgefordert ain Aufbauseminar zu machen. Wird jetzt gegen eine derartige anordnung Widerpsruch eingelegt und verringert sich in der Zeit des Widerspruchsverfahren der Punktestand unter diese Grenze, ist die Anordnung der Behörde nicht mehr zulässig.

Ich habe dazu nur das folgende Aktenzeichen ! B 167/06 vom oberlandesgericht Bremen gefunden.

Besten Dank für eure Hilfe
Gruss Marco