Aufbeawahrungspflicht Kaufbeleg?

Liebe/-r Experte/-in, in einem Baumarkt habe ich Laminat ausgesucht, angezahlt, dabei auch meine pers. Daten angegeben, einige Tage später abgeholt und zusammen mit etlichen anderen Artikeln, die ich für meine Renovierung brauchte, bezahlt.

Als ich mit meiner Arbeit fertig war und nichts zu beanstanden gehabt hatte, habe ich die Kaufbelege, zusammen mit allem anderen angefallenen Müll, entsorgt.

Soweit, so gut und nichts besonderes.

Eine Woche später, ich stand bereits auf meinem neuen Laminat-Fusboden, ruft der Baumarkt an und fragt, wann ich endlich die bestellte Ware abholen würde. Die Dame fiel aus allen Wolken als ich ihr sagte, dass ich bereits auf dem fraglichen Fußboden laufe und alles abgeholt hätte. Dann erklärte Sie mir, dass ich mich bei der Abholung an einer bestimmten Stelle im Baumarkt hätte melden müssen, was mir aber niemand gesagt hat.Vielmehr hatte ich mich in der Abteilung gemeldet, meinen Anzahlungsbeleg vorgezeigt, man hat mir die Ware auf einen Wagen gepackt und ich bin zur Kasse gegangen, wo ich wiederrum meinen Beleg vorgezeit habe.

Warum auch immer besteht der Baumarkt nun darauf, dass ich die Ware nicht bezahlt hätte, und da ich das Gegenteil nicht beweisen könne, die Ware jetzt noch einmal bezahlen solle. Ich babe bar bezahlt und stehe nun tatsächlich ohne jeden Nachweis da.

Nun kann ich kaum 14 Pakete Laminat, also etwa einen halben Kubikmeter, aus dem Baumarkt schmuggeln.Muss ich tatsächlich nachweisen, dass ich bezahlt habe? Oder ist die Tatsache, dass ich die Ware habe und nur haben kann, wenn ich sie bezahlt habe, Beweis genug?

Wer kann mich schlau machen?

Hierfür schon jetzt meinen herzlichen Dank und meine besten Wünsche für ein schönes Weihnachtsfest.

Freundlicher Gruß

Walter Nemitz

Lieber Walter,

mir geht es ab und an auch so…
So viel mir bekannt ist, sollte man die Rechnungen sieben Wochen aufbewahren. Aber das kann ich nicht belegen.
Normalerweise kann der Baumarkt selbst nachkommen, ob Sie bezahlt haben. Wenn Sie den Tag und die Höhe der Rechnung kennen, dürfte das kein Klimmzug im Baumarkt sein, um das heraus zu bekommen.
Ich kann Ihnen nur raten, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Das kostet zwar einen kleinen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite.
Natürlich kann auch der Baumarkt einen Fehler gemacht haben.
Ärgern Sie sich nicht! Freuen Sie sich auf Weihnachten.
Viel Glück und alles Gute

MfG Katja

Hallo,
es gibt Dinge, die sind einfach unfassbar. Der Baumarkt ist in der Beweislast zu zeigen, dass Sie die Ware geklaut haben. Basta. Keine Diskussionen.

Fröhliche Weihnachten und nicht ärgern lassen.

Hallo,

ich bedanke mich herzlich für die nette Beantwortung meiner wer-weiss-was Anfrage.

Freundlicher Gruß aus dem Rheinland

Walter Nemitz

Hallo,

ich bedanke mich herzlich für die nette Beantwortung meiner wer-weiss-was Anfrage.

Freundlicher Gruß aus dem Rheinland

Walter Nemitz.

Hallo Herr Nemitz,

sie können ihren Kauf nicht nur durch einen Beleg sondern auch durch Zeugen beweisen. In Ihrem Fall würde ich mich auf die Person(en) berufen, die Ihnen die Ware auf den Wagen gepackt haben (und sie vielleicht noch an die Kasse begleitet haben). In der Tat spricht dann die Tatsache, dass sie die Ware haben nach meiner Ansicht - insbesondere auch wegen der Menge - dann eher dafür, dass Sie sie bezahlt haben.

Wie man allerdings Beleg neu erworbener Ware angesichts des möglichen Gewährleistungsverlust wegwerfen kann, bleibt mir auch schleierhaft.

Dennoch ebenfalls ein frohes Weihnachtsfest.

MfG

H.K.

Hallo,

ich bedanke mich herzlich für die nette Beantwortung meiner wer-weiss-was Anfrage.

Freundlicher Gruß aus dem Rheinland

Walter Nemitz…

Hallo Herr Nemitz,

nachweisen, dass Sie bezahlt haben, müssten Sie eigentlich nur, wenn man Ihnen vorwürfe, dass Sie nicht gezahlt haben. Aber darum geht es bei Ihnen wohl nicht. Ich würde mich da jedenfalls auf nichts einlassen. Sie haben, was sie wollen, und sie haben dafür bezahlt. Einen Anspruch des Baumarkts sehe ich nicht. Es sind alle Leistungsverpflichtungen erfüllt. Ende.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

ich bedanke mich herzlich für die nette Beantwortung meiner wer-weiss-was Anfrage.

Freundlicher Gruß aus dem Rheinland

Walter Nemitz…

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müßte zunächst der Baumarkt beweisen, daß Sie überhaupt Ware erhalten haben, die noch zu bezahlen wäre.

OHNE GEWÄHR
Hallo Walter,
ich denke, dass der Umstand, dass man dich mit 14 Paketen Laminat hat ziehen lassen, Indiz genug für die Tatsache ist, dass du diese 14 Pakete auch bezahlt hast. Du bist ja kein Gewerbetreibender, dem man die Ware auf Lieferschein mitgibt (stimmt doch, oder?). Vermutlich werden auch in der Kasse/der Buchführung für den Verkaufstag Daten vorhanden sein, die dein Kauf ausgelöst hat.

Vermutlich wird der Baumarkt der Ansicht sein, dass ein Kaufvertrag über die angezahlte Ware zustandengekommen ist. Diese Ware ist von dir unter Vorlage des Bestellzettels _nicht_ abgeholt und bezahlt worden, sondern eine andere, die dir vom Verkaufspersonal ausgehändigt worden ist. Diese Konkretisierung auf die erhaltene Ware durch das Personal muss sich der Baumarkt zurechnen lassen, denn du hast ja den Bestellzettel vorgelegt. Pech für den Baumarkt.

Hallo,

ich bedanke mich herzlich für die nette Beantwortung meiner wer-weiss-was Anfrage.

Freundlicher Gruß aus dem Rheinland

Walter Nemitz

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müßte zunächst
der Baumarkt beweisen, daß Sie überhaupt Ware erhalten haben,
die noch zu bezahlen wäre.

Hallo,

ich bedanke mich herzlich für die nette Beantwortung meiner wer-weiss-was Anfrage.

Freundlicher Gruß aus dem Rheinland

Walter Nemitz…

Hallo!

Tja, blöde Situation, in der Tat. Grundsätzlich ist in Ihrer Konstellation zunächst der Baumarkt beweispflichtig für seine Behauptung, das heißt, er müßte quasi behaupten und beweisen, daß Sie das Laminat nicht bezahlt, also letztlich gestohlen haben. Das wird schwierig; allerdings kann der Markt natürlich versuchen, die Abläufe so darzustellen, daß es „gar nicht anders gewesen sein kann als …“. Ich würde aber an Ihrer Stelle, wenn Sie ordnungsgemäß bezahlt und nur leider keinen Zeugen, aber das beste Gewissen der Welt haben, es darauf ankommen lassen. Es ist wirklich unglaubwürdig, daß Sie größere Warenmengen ohne Bezahlung weggeschafft haben sollen. Außerdem müßte der Baumarkt aus handelsrechtlichen und steuerlichen Gründen Ihre Rechnung noch in der Kasse gespeichert haben. Wenn Sie also Tag und Uhrzeit noch angeben können und zu dieser Zeit jemand Ihre Laminatmenge in bar bezahlt hat, dürfte schon ein erhebliches Indiz für Ihre Sichtweise vorliegen.

Hallo,

ich bedanke mich herzlich für die nette Beantwortung meiner wer-weiss-was Anfrage.

Freundlicher Gruß aus dem Rheinland

Walter Nemitz…

Hallo,

natürlich ist es immer und bei allem sinnvoll, sich zu Garantiezwecken die Quittungen aufzuheben, vor allem, wenn es sich um größere Beträge handelt.
Dafür ist es nun zu spät.

Ich sehe den Fall so: die Ware ist bei dem Baumarkt ausgebucht, dein Geld eingebucht, falls es nicht ein Angestellter unterschlagen hat, wovon ich nicht ausgehe.

Will der Baumarkt sein Geld, muss er dich verklagen, denn freiwillig zahlst du ja nicht nochmal. Ob er das tut, wenn du den Fall dem Geschäftsführer erklärst, ist fraglich. Vor Gericht wird sich spätestens eine Lösung finden, dort kannst Du darlegen, wie unmöglich es für dich ist, die Ware ohne Bezahlung aus dem Baumarkt zu schmuggeln. Zur Not kann wohl auch die Barabhebung zum Kauf und evtl. Zeugen für die Geldabhebung, Ausgabe o.ä. herangezogen werden.

Viel Erfolg
cosis

Hallo,

ich bedanke mich herzlich für die nette Beantwortung meiner wer-weiss-was Anfrage.

Freundlicher Gruß aus dem Rheinland

Walter Nemitz…

Guten Morgen lieber Walter! Sorry, dass ich erst jetzt dazu komme, Dir eine Antwort zu senden, aber vor lauter Feiertagsstress… Also ich an Deiner Stelle würde mich mal an den Verbraucherschutz melden- denn es ist wirklich nicht möglich, dass Du dier Ware aus dem Baumarkt- ungesehen- schmuggeln kannst! Wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen Recherchen und wünsche Dir für 2012 noch alles Gute- vlg
G.Nadjeshda

Hallo,

ich bedanke mich herzlich für die nette Beantwortung meiner wer-weiss-was Anfrage und wünsche ebenfalls ein tolles 2012.

Freundlicher Gruß aus dem Rheinland

Walter Nemitz

Grundsätzlich bist Du bzgl. der Bezahlung beweispflichtig. Dau kann aber auch ein Zeuge ausreichen. Es sprechen außerdem viele Indizien für Dich. So ist kaum anzunehmen, dass die Dich mit dem Laminat aus dem Baumarkt ohne Bezahlung gehen lassen. Wäre mir neu, dass die was auf Rechnung machen. Lass Dich also nicht verunsichern. Sag denen, Du habest die Ware bestellt, abgeholt und bezahlt. Dafür gäbe es auch Zeugen (Wenn es dennwelche gab- und cih denke, die wird es doch gegeben haben)Du bist nicht verpflichtet, dem Baumarkt irgend welche Quittungen vorzulegen. Wenn die dir incht glauben, sollen sie doch einen Mahnbescheid beantragen - Du würdest widersprechen. Dann wird sich die Sache wohl erledigt haben. die Quittung würde ich gar nicht ansprechen.