Aufbewahrung CE-Erklärung

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum. Ich habe hier ein akutes Problem. Ein Kunde möchte eine Original-CE-Erklärung haben. Bisher haben wir immer pdf-Kopien bzw. Papierkopien an die Kunden verschickt.

Bisher habe ich einen Hinweis auf die Maschinenrichtlinie gefunden und die Aussage „…muß nicht unbedingt in Papierform aufbewahrt werden, sondern kann durchaus auch in EDV-Form vorliegen…“

Die Maschinenrichtlinie bezieht sich allerdings auf die technische Dokumentation und nicht auf die CE-Erklärung selbst.

Kann ich also ruhigen Gewissens die original-unterschriebenen CE-Erklärungen an den Kunden schicken, da für uns als Hersteller ja eine Aufbewahrung in EDV-Form ausreicht? Eine pdf-Kopie haben wir hier gespeichert.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße,
Dana

Ja (owt)
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Hi,

  1. hat der Kunde kein Anrecht auf eine „Original“- CE- Erklärung, dh. das Exemplat mit der Originalunterschrift. Die Pflicht zum Liefern einer CE-Erklärung ist auch mit einer Kopie, einer Druckseite oder einer pdf-Datei erfüllt.
    Sonst wäre eine Massenproduktion von technischen Gebrauchsgütern garnicht möglich, wenn jeder Käufer z.B. eines Haarföns die Originalunterschrift des Unternehmers der Herstellerfirma haben möchte.

  2. der Kunde weiss offensichtlich nicht, was ein CE überhaupt bedeutet. Viele Kunden meinen, dies sei quasi eine Bescheinigung, dass die Maschine sicher ist. Ist es aber nicht, sondern es wird nur die Einhaltung der aufgeführten Richtlinien bestätigt und damit bescheinigt, dass diese Maschine EU- weit in Verkehr gebracht werden darf.

  3. Ist es egal, ob der Kunde das Original krigt. Bei hochwertigen Anlagen (z.B. Papiermaschine, Sondermaschine), kann man durchaus auch 2 Originale unterschreiben lassen und eines selbst behalten und eines dem Kunden geben.
    Bei Serienprodkten ist eine Originalunterschrift auf der CE- erkläörung absolut unüblich. Der Kunde sollte sich bezüglich der Sinnhaftigkeit dieser Forderung mal bei der Gewerbeaufsicht informieren.

A.

Hallo Andreas,

danke für Deine Antwort. Das hilft mir weiter.

Es handelt sich übrigens tatsächlich um Sondermaschinen. Sie werden jeweils einzeln für den Kunden gefertigt. Allerdings hat er schon ca. 25 Stück davon geordert. Und bei der Menge an CE-Erklärungen schwankte ich dann doch (wir stellen die CE immer pro Modellnummer aus).

Ich habe unserem Vertriebler auch schon gesagt, daß eine Original-CE nicht nötig sein kann. Aber der Kunde ist König. Wenn der will… Immerhin kosten die Maschinen auch ordentlich…

Naja. Danke jedenfalls!

Viele Grüße,
Dana