Aufbewahrung Chemische Reinigung

Hallo,

eine rein theoretische Frage: wie lange ist eine chemische Reinigung dazu verpflichtet, einen Artikel bei Nichtabholung aufzubewahren? Oder ist dies abhängig von den jeweiligen AGBen?

Vielen Dank,
Johann

Hallo,

da sich die Textilreiniger ohne AGB auf keine Reinigung einlassen (ich kenne jedenfalls keine, wo ohne AGB gearbeitet wird, schon wegen der Haftungsregelungen bei Beschädigung), ist richtigerweise dort zu suchen. Und es gibt im Textilreinigerhandwerk Musterbedingungen, die von den Verbänden der Handwerker erstellt werden und nach meiner Erfahrung weitestgehend gleich sind, um nicht in das Risiko unwirksamer AGB zu kommen.

Nach den Musterbedingungen ist der Reiniger berechtigt, 1 Jahr nach dem vereinbarten Abholtag bei namentlich bzw. der Adresse nach unbekannten Kunden die Kleidung zu verwerten. Dem Kunde steht dann nur der Verkaufserlös zu:

Rückgabe

des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhaalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Termin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahren nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf etwaigen Verwertungserlös.

Grüße
EK

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