Hallo Expertenteam,
dies ist mein erster Artikel bei wer-weiss-was.
Ich weiss nicht, ob dies die richtige Rubrik für meine Frage ist, aber ich lege mal einfach los:
Es geht um folgenden hypothetischen Fall: Ein selbständiger Hard- bzw. Softwareentwickler liefert einem Kunden als Dienstleistung Schaltpläne bzw. Source-Codes für ein abgeschlossenes Projekt.
Nach fünf Jahren verlangt der Kunde vom Freiberufler die erneute Aushändigung der bereits gelieferten Entwicklungsunterlagen weil der Kunde wegen höherer Gewalt (Brand, Diebstahl, etc.) die Schaltpläne bzw. Source-codes verloren hat.
Nur zur Frage: Muss ein Freiberufler alle einmal erstellten Entwicklungsunterlagen für den Fall der Fälle aufbewahren und sichen?
Wenn ja, wie lange?
Welcher Aufwand ist vertretbar?
Welche Gesetze sind zu beachten?
Viele Grüße
Peter