Vielleicht fiktiv, vielleicht auch nicht: In den 60er Jahren wurden zwei Kinder vom Jugendamt und der Polizei aus einer Familie wegen Kindeswohlgefährdung geholt und in Kinderheime untergebracht. Nun werden nach so langer Zeit Unterlagen oder Berichte benötigt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, hierzu noch verwertbares Material bei der Polizei oder beim Jugendamt zu finden? (Hintergrund ist hierbei ein Todesfall aus der erwähnten Familie)
also Kind ist Erbe geworden ? Dann muss sich das Nachlassgericht kümmern.
Polizei war nur „zur Unterstützung dabei“, wenn es noch Unterlagen gäbe (bis zur Volljährigkeit der Kinder plus die gesetzlich Mindestaufbewahrungszeit) dann nur beim Jugendamt.
Ich sehe die Unterlagen längst im Reißwolf verschwunden.
MfG
duck313