Hallo, habe im Frühjahr 2012 das Amt als Kassenwart übernommen. Der Vorgänger war 8 Jahre im Amt. Auf mehrmaligem Anfragen die vorherigen Kassenbücher zu übergeben, meinte er, er besitze keine Kassenbücher mehr. Es gibt doch bestimmt eine Aufbewahrungsfrist. Sind diese nicht Eigentum des Vereins ?
Hallo,
die Kassenbücher sind Eigentum des Vereines, er muss sie zurückgeben. Im Zweifelsfall muss man das durchsetzen.
Aufbewahrungsfrist min 10 Jahre, wenn irgendwo Fördermittel geflossen sind (zB Jugendarbeit) dann sogar 25 Jahre und zwar nicht nur die Kassenbücher sondern auch die Belege.
mfg Herbert Holstein
Ja, der Verein kann (muss!) auf herausgabe klagen, hierbei aber die herauszugebenden Unterlagen sehr genau beschreiben, also zum Anwalt gehen.
Hallo WLG,
die Bücher müssen 6 Jahre aufbewahrt werden und sind auch Eigentum des Vereins.
Falls der vorherige Kassenwart die Unterlagen nicht
herausgibt, gibt es eigentlich nur die Klage.
Aber wer will das schon.
Sicherlich wurde der alte Kassenwart bei den Mitgliedsversammlungen entlastet. Darüber muss
der Schriftführer ein Protokoll in seinen Unterlagen haben.
Da kann man dann mit dem Endbestand der Kasse weitermachen. Diese Unterlagen liegen auch noch bei
den Kassenprüfern. Da man als Kassier auch haftbar ist, würde ich mir vom
Vorstand all das bestätigen lassen.
Für die Zukunft sollte euer Schriftführer ein Formular erstellen, wer wann, was usw… erhält.
Da kann sich dann keiner rausreden, dass er keine Unterlagen hätte.
Bei Rückgabe der Unterlagen dann wieder alles gegenzeichnen lassen.
Ich hoffe, ich konnte ein bischchen weiterhelfen.
By fly
Hallo, bin mir nicht ganz sicher. Aber da auch d
asie FA die Steuer als e.V. prüft/hin und wieder) müsste es m.E. nach auch mind. 8 Jahre sein.
In den Vereinsrichtlinien müsste es doch stehen !!!
mfg idefixer
Hallo,
die Aufbewahrungsfrist für Vereine beträgt sechs Jahre.
Amtliches kannst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt bestätigen lassen.
mfg
makoe
Hallo WGL,
ja, die Kassenbücher sind Eigentum des Vereins und die Aufbewahrungsfristen dürften sich nach dem Steuerrecht richten (regelmäßig 10 Jahre). Dies ist die längste, mir bekannte Aufbewahrungsfrist.
Hält man diese ein, macht man auf jeden Fall nichts falsch.
Gruß
B. Kaufmann
Kassenbücher und die entsprechenden Belege müssen 10 Jahre lang aufgehoben werden. Würde es an Deiner Stelle im Vorstand absprechen und Ihn schriftlich per Einschreiben auffordern, innerhalb von 14 Tage die Bücher abzugeben. Habt Ihr keine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben?
Gruß
sieglu
Hallo WGL
Grunsätzlich sind Kassenbücher Vereinsunterlagen und keine persönlichen Aufzeichnungen.
Der Paragraf 147 ABS 1 regelt die Aufbewahrungsfristen.Kann auch im Internet nachgelesen werden.
10 Jahre für Kassenbücher und Belege sind gesetzlich vorgeschrieben.
Gruß, J. Eißner
Kassenbücher sind Bestandteil der jeweiligen Organisation. Egal ob Kiosk, Tankstelle oder Verein: überall wo Gelder Bewegt werden, müssen darüber Nachweise geführt werden. Zur Aufbewahrungsfrist sagt der Gesetzgeber: 10 Jahre, also darf 2013 das K-Buch von 2002 entsorgt werden. Sinnvoll ist jedoch, genau wie die Protokolle der Vorstands Sitzungen, diese auch länger aufzuheben. Bei Korekt geführtem Vereinsleben hätte der Ehemalige Kassenwart bei ende seiner Periode Entlastet werden müssen, soll heissen, die Gewählten (meistens zwei) Kassenprüfer hätten das Kassenbuch von 2011 gegenprüfen müssen und den Kassenwart Entlasaten müssen. Ist dieses nicht geschehen, kann bei ggf Unregeläßigkeiten erheblicher Schaden,den der Vorstand mit Geschäftsführer/Vereinsführung zu Verantworten hat.
Ich weise hier darauf hin, das ich Jris Laie bin, meine Aussagen berufen sich auf Kenntnisse und Erfahrungen aus meinem Beruflichen Leben
Viel erfolg bei Ihrer Aufgabe
Hallo, habe im Frühjahr 2012 das Amt als Kassenwart
übernommen. Der Vorgänger war 8 Jahre im Amt. Auf mehrmaligem
Anfragen die vorherigen Kassenbücher zu übergeben, meinte er,
er besitze keine Kassenbücher mehr. Es gibt doch bestimmt eine
Aufbewahrungsfrist. Sind diese nicht Eigentum des Vereins ?
Hallo WGL,
für Buchführungsunterlagen (auch Kassenbücher) gelten nach § 147 Abgabenordnung (AO) auch für Vereine bestimmte Aufbewahrungsfristen. 10 Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Journale, Konten, Buchungsbelege (z.B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Reisekostgenabrechnungen, Bewirtungsbelege, Kontoauszüge usw.). Selbstverständlich muß ein Verein ein Kassenbuch führen wenn er Bargeschäfte getätigt hat. Andernfalls muß der Kassierer über Kontoauszüge nachweisen können, wie die Einnahmen und Ausgaben der letzten 10 Jahre verwaltet wurden.
Tipp: google einmale „§ 147 AO“
Gruß, Charly-Heinz
Natürlich sind alle Unterlagen Eigentum des vereins. Aufbewahrungsfrist 10 Jahe.
Schriftlich den Kassierer auffordern und Kopie an die laut BGB verantwortlichen Vorstandsmitglieder.
In der nächtsten Mitgliederversammlung den Punkt auf die tagesordnung setzen und die Verantwortung für das Archiv dort protokollieren lassen.
Gruß
Jeremias
Ich schließe mich meinem Vorredner an, die Bücher müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Hier noch das ganze ausführlicher: http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/abg…