Aufbewahrungsfrist von Kostenvoranschlag

Hallo,

wie lange muss ein Handwerksbetrieb einen Kostenvoranschlag aufbewahren? Ich habe recherchiert und bin auf Fristen von 6 und 10 Jahren von Unterlagen gestoßen. Allerdings sind Kostenvoranschläge nicht explizit aufgeführt. Ein Kostenvoranschlag ist natürlich nur eine bestimmte Zeit verbindlich, in diesem Fall geht es aber lediglich darum, wann und ob ein KV erstellt wurde. Der Handwerksmeister war vor ca. 1 1/2 Jahren im Haus und sagte, er mache einen KV und schicke diesen an den Hausbesitzer. Der Hausbesitzer behauptet, nie einen Kostenvoranschlag erhalten zu haben. Auf Anfrage beim Handwerksbetrieb wird dort gesagt, dass Kostenvoranschläge nicht über das Verbindlichkeitsdatum aufbewahrt werden.
Weiß jemand, wie sich das verhält?
Vielen Dank vorab für Antworten.

Ok, vielen Dank! Es war mir nicht klar, dass ein KV unter den Handelsbrief fällt. Ist jetzt logisch ;-).

„Kostenvoranschläge ohne Auftragsfolge“ müssen nicht aufbewahrt werden.
D.h. hier im speziellen Fall macht es den Unterschied, ob es in dem Zusammenhang zu einem Vertrag des Handwerkbetriebes mit dem Hausbesitzer gekommen ist.

Beatrix

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