Hallo,
wer kann mir eine Hilfe geben, woraus Verjährungsfristen
für die Aufbewahrungszeiträume von Personalunterlagen hervorgehen?
Insbesondere für aktive und ausgeschiedene Mitarbeiter.
Gibts es evtl. Unterscheidungen zwischen Abrechnungsunterlagen, Vertragsunterlagen,
Bewerbungsunterlagen, Unterlagen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (BGV A4 §14), etc.
Ich würde mich freuen, zahlreiche Hinweise zu bekommen.
Viele Grüße
Thomas N.