Hallo,
gibt es eine Vorschrift, wie lange Schulen Kopien oder die Daten von Zeugnissen aufbewahren müssen, damit sie, falls ein ehemaliger Schüler seine Originale verliert, von ihm angefordert werden können?
Grüße
Carsten
Hallo,
gibt es eine Vorschrift, wie lange Schulen Kopien oder die Daten von Zeugnissen aufbewahren müssen, damit sie, falls ein ehemaliger Schüler seine Originale verliert, von ihm angefordert werden können?
Grüße
Carsten
Bundesland???
owT
Moin Carsten,
in Schleswig-Holstein (das habe ich als erstes gefunden) gilt:
4. (Schriftgut) über Abschlußprüfungen, Abgangs- und Abschlußzeugnisse
d) Zensurenlisten, Zeugnisentwürfe und Prüfungsergebnisse - 40 Jahre
http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/a/aufbewahr…
Das war meine Suche:
http://www.google.de/search?hl=de&as_q=&as_epq=Aufbe…
Grüße
Pit
Danke,
es geht in meinem Fall zwar um Niedersachsen, aber mit Deinem Hinweis hast Du mir Informationen geliefert, die dazu geführt haben, dass ich selbst nachgegoglet und die Information bereits gefunden habe.
Grüße
Carsten
Moin,
und die Information
bereits gefunden habe.
die da lautet?!
Interessiert
Gandalf
Aufbewahrung Zeugnisunterlagen Nds
Moin Gandalf,
da Carsten gerade abwesend ist und es mich als Nds-Immigranten und Ex-Pauker auch interessiert:
3. Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
3.1.3 Entwürfe oder Zensurenlisten zu Prüfungs-, Abschluss- oder Abgangszeugnissen - 50 Jahre nach Ablauf des Schuljahres, indem sie entstanden sind
http://www.schure.de/22560/11,02201,1.htm
Pangsionärsgrüße
Pit
Stimmt!
Carsten