Hallo,
gibt es eine Aufbewahrungspflicht für veraltete Zeichnungen und Dokumentationen im Herstellungsprozeß?
Ich kann mir vorstellen, dass es soetwas gibt, wenn ein alter Stand kundenseitig bemängelt wird. Dann muss ja nachvollzogen werden, ob ein Fehler vorlag.
Kann mir jemand helfen?
Gruß, BPF