Aufbewahrungspflicht für Zeichnungen

Hallo,
gibt es eine Aufbewahrungspflicht für veraltete Zeichnungen und Dokumentationen im Herstellungsprozeß?
Ich kann mir vorstellen, dass es soetwas gibt, wenn ein alter Stand kundenseitig bemängelt wird. Dann muss ja nachvollzogen werden, ob ein Fehler vorlag.

Kann mir jemand helfen?
Gruß, BPF

Hi,

gibt es eine Aufbewahrungspflicht für veraltete Zeichnungen
und Dokumentationen im Herstellungsprozeß?
Ich kann mir vorstellen, dass es soetwas gibt, wenn ein alter
Stand kundenseitig bemängelt wird. Dann muss ja nachvollzogen
werden, ob ein Fehler vorlag.

Je nach Branche gibt es gesetzliche Vorgaben.
Zudem können diesbezügliche Kundenforderungen existieren.
Notfalls müsst ihr das nach sinnvollen Kriterien selbst festlegen, und euch danach halten.

Gruss,

Hallo,

Je nach Branche gibt es gesetzliche Vorgaben.

z.B. das Produkthaftungsgesetz in der Änderung von 2002. Hier gibt es Verjährungs- und damit Aufbewahrungsvorschriften für den Hersteller.

http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/index.html

Gruss Linde