Aufenthalt in Schule vor Unterrichtsbeginn

Hallo,

mein Sohn muss sehr früh mit dem Bus zur Schule fahren. Er kommt um 7.25 an seiner Schule an. Der Unterricht beginnt um 8.00.
Vor allem im Winter (bei sehr niedrigen Temperaturen) geht mein Sohn dann in das Schulgebäude. Viele Lehrer interessiert dies auch wenig und sagen nichts oder grüßen sogar. Aber es gibt auch viele Lehrer die ihn (und die anderen Schüler) herausschmeißen und mit einem Eintrag drohen. In der Hausordnung steht: „Den Schülern, die vor 7.35 Uhr eintreffen, stehen bis zum ersten Läuten [7.55] Aufenthaltsräume zur Verfügung.“
Aber meist sind diese „Aufenthaltsräume“ jedoch verschlossen. In der Hausordnung ist aber auch kein direkter Verbot vom Aufenthalt in der Schule festgehalten und eine Schule ist doch außerdem meiner Meinung nach ein öffentliches Gebäude (???).

Meine Frage ist, ob es rechtens ist, wenn diese bestimmten Lehrer mit einem schriftlichen Tadel drohen und die Schüler einfach raus schmeißen.

Schon mal vielen Dank

Marcel Braun

Land: RLP; Schulform: Staatl. Gymnasium

Hallo,

Hallo,

mein Sohn muss sehr früh mit dem Bus zur Schule fahren. Er
kommt um 7.25 an seiner Schule an. Der Unterricht beginnt um
8.00.

Viele Lehrer interessiert

dies auch wenig und sagen nichts oder grüßen sogar. Aber es
gibt auch viele Lehrer die ihn (und die anderen Schüler)
herausschmeißen und mit einem Eintrag drohen. In der
Hausordnung steht: „Den Schülern, die vor 7.35 Uhr eintreffen,
stehen bis zum ersten Läuten [7.55] Aufenthaltsräume zur
Verfügung.“

Hast du dazu schon mal in der Schulleitung nachgefragt?? Wäre mein erster Weg.

Bei uns werden die Räume um 7.30 Uhr aufgeschlossen, so dass jedes Kind die Möglichkeit hat, schon vor Unterrichtsbeginn ins Gebäude kann.

Auf jeder Etage ist dann auch eine Aufsichtsperson.

Aber meist sind diese „Aufenthaltsräume“ jedoch verschlossen.
In der Hausordnung ist aber auch kein direkter Verbot vom
Aufenthalt in der Schule festgehalten und eine Schule ist doch
außerdem meiner Meinung nach ein öffentliches Gebäude (???).

Öffentliches Gebäude, aber trotzdem gibt es dort Regeln.

Meine Frage ist, ob es rechtens ist, wenn diese bestimmten
Lehrer mit einem schriftlichen Tadel drohen und die Schüler
einfach raus schmeißen.

Wie gesagt, ich würde das Gespräch mit der Schulleitung suchen.

Schon mal vielen Dank

Marcel Braun

LG Manuela

Land: RLP; Schulform: Staatl. Gymnasium

Hallo!

Wenn in der Hausordnung (Schulordnung?) steht, dass Kindern vor 07:35 Uhr ein Aufenthaltsraum anzubieten ist, ist diese Regelung verbindlich einzuhalten. Ein Verweis aus der schule ist auch im Sinner der Aufsichts- und Fürsorgepflicht der Lehrkräfte im geschilderten Fall mindestens problematisch.

Letztlich schließe ich mich der vorherigen Mail an. Die Schulleitung sollte ggf. gemeinsam mit die Elternvertretung angesprochen werden.

Viele Grüße!

Auch Schulen haben Schulpflichten
Dein Kind geht sicher in keine Schule sondern in eine Unterrichtsvollzugsanstalt. In Deutschland ist zwar gesetzlich Schulpflicht vorgeschrieben aber nicht Unterrichtsvollzugsanstaltpflicht. Als Ich-kann-Schule-Lehrer tät ich da vielleicht mal die Gelbe Karte zeigen. Auch Schulen haben Schulpflichten. Ich grüße freundlich.
Franz Josef Neffe

Hallo Marcel,

so war das bei uns auch :wink: Das Schulgebäude war tabu, aber es gab zwei Aufenthalsräume, wo wir die Hausaufgaben schnell noch abschreiben konnten warten konnten.

Und generell kann ich das auch verstehen, dass die Schüler sich nicht „frei“ im Schulgebäude rumtreiben dürfen. Stell Dir mal vor, da passiert einem Schüler was und der Papa ist blöderweise Anwalt *grmpf*

Darum würde ich an Eurer Stelle mal nachforschen, woran es denn liegt, dass die Aufenthaltsräume nicht pünktlich aufgeschlossen werden?

*wink*

Petzi

OT
Hallo,

Und generell kann ich das auch verstehen, dass die Schüler
sich nicht „frei“ im Schulgebäude rumtreiben dürfen. Stell Dir
mal vor, da passiert einem Schüler was und der Papa ist
blöderweise Anwalt *grmpf*

Das wäre Pech für den Schüler. Die meisten Anwälte haben von Verwaltungsrecht keine Ahnung, weil da wenig zu verdienen ist. Die Streitwerte sind i.d.R zu gering.

Die Aufsicht ist auch nicht dazu da allen möglichen Blödsinn zu verhindern. Die Schüler kennen die Hausordnung, an die haben sie sich zu halten. Die Schüler sollen sich nur beaufsichtigt fühlen, d.h. es genügt, dass gelegentlich ein Lehrerlein vorbeischaut. Wenn die Aufsicht gelegentlich vorbeischaut und in der Zwischenzeit was blödes passiert, dann kann man „die Schule“ nicht belangen. Ausser verlorener Zeit mit den Anwälten, die viel Papier erzeugen, hat man keinen Ärger zu befürchten. Das ist eine weit verbreitete Legende mit der Aufsichtspflicht.

Gruß

2 Like

Hallo Herr Marcel Braun,

bei meinem Sohn war es ebenso. 20 Minuten vorm Öffenen des Schulhauses war er da, weil es nicht anders ging.

Wir hatten mit dem Hausmeister - der zeitlich schon viel frühler aktiv war - eine kleine Absprache: Der Bub (und 2 weitere Kinder) durften in das Gebäude. Sie durften die Toiletten und die Garderobe benutzen, mussten aber ansonsten im Flurbereich warten, bis das Klassenzimmer aufgeschlossen wurde.

Der Hausmeister hat von uns zu Weihnachten eine Flasche Wein bekommen. Die Kids haben in dieser Zeit nie Dummheiten gemacht, welche den Hausmeister in Schwierigkeiten gebracht hätten. Das Arrangement hat bis zum Schulabschluss bzw. bis zum Schulwechsel funktioniert.

Nun zu Deiner Frage: Rechtens ist das, was in der Hausordnung steht. Punkt. Wenn es Dir nicht passt, kannst Du dagegen Widerspruch einlegen und danach klagen. Bis eine Entscheidung fällt, ist Dein Sohn garantiert nicht mehr auf dieser Schule.

Willst Du Recht bekommen, dann klage. Dein Sohn friert derweilen.
Willst Du Deinen Sohnemann möglichst diesen Winter noch im warmen Schulgebäude wissen, anstatt vor (rechtmäßig) verschlossener Türen, so sieh zu, dass Du eine ‚kleine‘ Lösung findest.

Grüße
Maralena

Hallo,
(…)
Wenn das unser Hausmeister machen würde, dann hätte er ein ziemlich großes Problem. Oft werden Absprachen mit Hausmeistern gemacht, diese akzeptieren die Absprache und bringen sich selbst in Teufels Küche. Offensichtlich hat bei euch alles funktioniert, immer funktioniert das nicht.

Nun zu Deiner Frage: Rechtens ist das, was in der Hausordnung
steht. Punkt. Wenn es Dir nicht passt, kannst Du dagegen
Widerspruch einlegen … .

Man kann nur förmlich einem Verwaltungsakt widersprechen. Eine Hausordnung ist kein Verwaltungsakt. Der Hausherr sagt wie es zu laufen hat und basta.

… und danach klagen.

Welches Verwaltungsgericht soll diese Klage annehmen?

Bis eine Entscheidung
fällt, ist Dein Sohn garantiert nicht mehr auf dieser Schule.

Stimmt, kein Richter wird da eine Entscheidung fällen.

Willst Du Deinen Sohnemann möglichst diesen Winter noch im
warmen Schulgebäude wissen, anstatt vor (rechtmäßig)
verschlossener Türen, so sieh zu, dass Du eine ‚kleine‘ Lösung
findest.

Volle Zustimmung. Diese Lösung wird er durch ein Gespräch finden. Oder die Schüler finden die Lösung selbst, indem sie ihre Mitwirkungsmöglichkeiten sinnvoll einsetzen.

Gruß
L.

Also ich war selbst jahrelang „Bus-Schüler“ und war in einem Land-Gymnasium, in dem 95% der Schüler nicht direkt in dem Ort wohnten, in dem die Schule ist. Da gab es Schüler, die waren auch schon eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn in der Schule und bei uns war das überhaupt kein Problem, wie gesagt, weil es beim Großteil der Schüler so war. Man ist eben auf die öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbusse angewiesen und wenn die halt nun mal so früh kommen, kann man auch nichts machen. Außerdem war/ist die Schule nicht direkt in der Innenstadt sondern eher außerhalb, weswegen es auch keine wirkliche Möglichkeit hab, vor Unterrichtsbeginn noch wo anders hinzugehen.
Ich würde mich an deiner Stelle mit anderen Eltern, deren Kinder auch so früh in der Schule sind, zusammentun, und mit dem Direktor reden. Es kann doch nicht sein, dass die Kinder, die mit dem Schulbus zur Schule gebracht werden, dann eine halbe Stunde irgendwo in der Gegend rumrennen müssen und nicht in die Schule rein dürfen. Oder man muss die Schulbus-Zeiten andern, aber das ist sehr schwierig, das weiß ich aus Erfahrung (ich weiß ja jetzt auch nicht, ob das ein Schulbus oder ein ganz normaler Bus ist, mit dem dein Sohn fährt).
Rede mit der Schule, es muss doch eine Lösung geben. Die Schule kann doch auch nicht verantworten, dass dein Kind sich irgendwo unbeaufsichtigt rumtreibt, nur weil es nicht in das Schulgebäude darf! Also bei uns war das eine Selbstverständlichkeit in der Schule. Da war das Gebäude schon eine Stunde vorher auf und man konnte sich in die Aula setzen. Die Zimmer waren nicht auf, aber Aula war bsser als gar nichts.
Gemeinsam findet ihr bestimmt eine Lösung.
Es gibt ein Sprichwort „Mit dem Reden kommen die Leute zusammen“, das ist auch meine Meinung. Ich würde da jetzt nicht gleich mit Anwalt und sonst was kommen…