Aufenthaltsgenehmigung für Arbeit in Österreich

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob ich, wenn ich für ein halbes Jahr nach Österreich gehe, um dort zu arbeiten, einen Aufenthaltsgenehmigung brauche?
Wie seiht´s mit Steuern und Sozialabgaben aus (für nichtselbsständige Arbeit). Kann man Beiträge zur österreichischen Rentenversicherung in die BRD übertragen lassen?

Danke für Eure Antworten
Gruß
Neo

Servus Neo!

Um (als Deutscher) in Österreich arbeiten zu können, brauchst Du keine Aufenthaltsberechtigung. Ist (grosso modo) abhängig von der Staatsbürgerschaft. EU Bürger --> EU Freizügigkeit, Nicht EU-Bürger (sog. Drittstaatsangehöriger, z.B. Chilene) --> Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG).
In Österreich erworbene Rentenansprüche (Pensionsansprüche) werden Dir auf Deine deutsche Rente angerechnet. Näheres dazu s. a.
Link ==> http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Grüße aus Wien
Helmut

Hi,

Um (als Deutscher) in Österreich arbeiten zu können, brauchst Du keine Aufenthaltsberechtigung.

Aber eine Aufenthaltserlaubnis:

"Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger

Seit dem 01.01.2006 müssen EWR-Bürger (also auch Deutsche), sowie deren Angehörige, sofern sie sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, dies spätestens binnen 4 Monaten ab Einreise der zuständigen Behörde anzeigen und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate (in Wien ist dies die Magistratsabteilung 35, Dresdner Straße 93, 1200 Wien, Tel.: 01-4000-35241). Geschieht dies nicht rechtzeitig, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen." [http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04/Leben…](http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04/Leben und Arbeiten/_C3_9Cbersichtsseite Leben und__Arbeiten.html)

Gruss
K