Hi,
Um (als Deutscher) in Österreich arbeiten zu können, brauchst Du keine Aufenthaltsberechtigung.
Aber eine Aufenthaltserlaubnis:
"Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
Seit dem 01.01.2006 müssen EWR-Bürger (also auch Deutsche), sowie deren Angehörige, sofern sie sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, dies spätestens binnen 4 Monaten ab Einreise der zuständigen Behörde anzeigen und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate (in Wien ist dies die Magistratsabteilung 35, Dresdner Straße 93, 1200 Wien, Tel.: 01-4000-35241). Geschieht dies nicht rechtzeitig, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen." [http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04/Leben…](http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04/Leben und Arbeiten/_C3_9Cbersichtsseite Leben und__Arbeiten.html)
Gruss
K