Aufenthaltstitel

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meines Aufenthaltstitels. Kann ich mit diesem Aufenthalt Job wechseln oder nicht?

Nein.

denn wie heißt es im Gesetz ?
.

(4) Ist die Zustimmung für ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis erteilt worden, so erlischt sie mit der Beendigung dieses Beschäftigungsverhältnisses.

Also, frage die Ausländerbehörde bevor der Arbeitsplatz aufgegeben oder ein neuer Platz gesucht oder angetreten wird.

MfG
duck313

Der User sollte sich beim Amt erkundigen und nicht auf vage Vermutungen und eventuellen Falschinformationen verlassen, da jeder Fall anders ist, was ich belegen kann.
Du solltest etwas besser recherchieren oder die Finger davon lassen hier Mist zu erzählen.

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und was genau hat duck empfohlen? ich zitiere ihn mal:

der mist kommt offensichtlich von dir.

btw., wo ist der angesprochene beleg? der vermutlich den gesetzestext widerlegen kann?

Gehörst du eigentlich in diese Berufsgruppe ? Weil Im Aufenthaltstitel der § 24. 4 BeschV genannt wird .

Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an 1.
die Mitglieder der Besatzungen von Seeschiffen im internationalen Verkehr,
2.
die nach dem Seelotsgesetz für den Seelotsendienst zugelassenen Personen,
3.
das technische Personal auf Binnenschiffen und im grenzüberschreitenden Verkehr das für die Gästebetreuung erforderliche Bedienungs- und Servicepersonal auf Personenfahrgastschiffen oder
4.
die Besatzungen von Luftfahrzeugen mit Ausnahme der Luftfahrzeugführerinnen und Luftfahrzeugführer, Flugingenieurinnen und Flugingenieure sowie Flugnavigatorinnen und Flugnavigatoren bei Unternehmen mit Sitz im Inland.

Ich bin Fkugbegleiterin warum denn?

Dann passt ja der Verweis auf § 24. 2 BeschV.

war nur reines Interesse.
Ob Du wechseln darfst musst Du nach wie vor mit der zuständigen Behörde klären.

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