Auffälliger Nachbar ein Fall für Betreutes Wohnen?

Hallo,

unter uns lebt ein Mann mittleren Alters. Seit Dezember 2010 fällt er negativ auf indem er meist den halben Tag und die halbe Nacht laute Geräusche ständig wiederholtes lautes Lachen und Räuspern von sich gibt.

Außerdem haben wir von unseren Nachbarn aus dem nebenliegenden Aufgang wo die Mutter des Störers wohnt gehört, dass er sich dort sehr viel aggressiver gibt.
Er droht den Mitbewohnern mit Prügel und macht Ihnen mit seiner offen aggressiven Art Angst.

Er soll zudem schon eine Nachbarin angegriffen haben, indem er sie vom Gehweg geschubst hat.

Das hört sich vllt harmlos an, dennoch gibt es Grund zur Sorge, denn bei uns leben viele Familien mit kleinen Kindern. Niemand läßt seine Kinder zur Zeit noch unbeaufsichtigt draußen spielen.

Laut anderen Zeugenberichten unserer unmittelbaren Nachbarn soll er in der Öffentlichkeit an Ampeln stehen und den Leuten sagen, dass man doch bei rot fahren solle, etc.
Die Gurte eines Kindersitzes am Fahrrad vom Nachbaraufgang wurden ebenso eines Nachts durchtrennt, wobei ebenfalls vermutet wird, dass dies der besagte Nachbar getan hat, da er auch viel in der Nacht draußen unterwegs ist…

Vor kurzem haben wir rausbekommen, dass er an Multipler Sklerose leidet und seine Medikamente umgestellt werden.

Dennoch, das Ganze geht jetzt schon seit fast einem Jahr so und viele unserer Nachbarn sprechen uns an, was man machen könnte und dass sie bei einer Unterschriftensammlung dabei wären.

Vllt ist er ein Fall für betreutes Wohnen!? Doch wie geht man da vor? Wir als Nachbarn können uns diese Einstufung ja nicht erlauben…

Danke im Voraus für sinnvolle Antworten.

LG, Tinkey

Hallo,

das ist glaube ich kein Fall für das Nachbarschaftsrecht. Ich schlage aber trotzdem vor diesen Fall einmal dem Sozialamt vorzutragen. Die Mutter im gleichen Haus müßte ebenfalls tätig werden.
Bei Sachbeschädigung ist die Polizei einzuschalten.

Mehr kann ich Ihnen leider nicht helfen.

Joki

Hallo,

schwieriges Thema, da hier das Recht auf persönliche Selbstbestimmung des Mannes auf das Recht auf Unversehrtheit der Nachbarn trifft.

Gegen die Geräusche ist schwer was zu machen, das muss schon erhebliche Dimensionen annehmen, bevor hier gerichtlich vorgegangen werden kann. Der Weg wäre dann eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beim Amtsgericht zu beantragen.

Betreutes Wohnen wäre sicher eine gute Lösung, nur können die Nachbarn nicht mal schnell erzwingen. Zum Glück reicht es bei uns nicht aus, wenn die Nachbarn Unterschriften sammeln, dass jemand zwangsweise ins Heim kommt.

Wenn von dem Mann eine Bedrohung ausgeht, dann kann er vom Gericht in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden. Hierzu wäre es nützlich, wenn die einzelnen Vorfälle wie Bedrohungen (§241 StGb, Bedrohung) und Schupser (§223 StGb, Körperverletzung) bei der Polizei angezeigt werden würden.

Eventuell ist es zielführend mit der Mutter zu reden (ggf. unter Hinweis auf die mögliche Einweisung in eine geschlossene Anstalt), die dürfte zwar eine rosa Brille aufhaben, aber hat vermutlich kein Interesse, dass Ihr Sohn „weggesperrt“ wird und kann ihn vielleicht Richtung betreutes Wohnen drängen.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo Tinkey,

also, ähnlichen Vorfall war bei meinen Eltern in einer Seniorenwohnanlage mal gewesen.

Ich denke, dass handfeste Beweise gesammelt werden müssen.Ein Verdacht reicht hier nicht aus. Bei jedem störenden gravierenden Vorfall, muss die Polizei verständigt werden, so dass das ganze schon mal bei den Behörden Aktenkundig wird.
Mit der Unterschriftenliste ist schon mal ein guter Ansatz. Die sollte beim Vermieter oder zuständige Verwaltung abgegeben werden. Allerdings wie gesagt, mit festen Beweisen und evtl. schriftichen Zeugenaussagen.
Wenn sich die Vorfälle weiterhin wiederholen, immer wieder die Polizei mit einschalten, so dass die Anzeigen sich häufen und auch selber ein Protokoll führen wann,welche Störungenwo und zu welcher Uhrzeit durch den Nachbarn verursacht werden.
Bei meinen Eltern wurde dann auch noch ein Anwalt mit zur Hilfe gezogen, der das ganze ein wenig koordinierte.
Am besten sollte dass einer durchziehen, der eine Rechtschutz hat.
Der Prozess bei meinen Eltern zog sich über fast 2 Jahre.

Ich wünsche viel Erfolg und falls noch fragen sind, gerne nochmal Anfragen.

Liebe Grüsse
Maik

Hallo,

im Internet ist diese „Einstufung“, wie Du es nennst, sicher noch viel schlechter möglich, als in der Nachbarschaft…

Wenn Ihr denkt, der Man(n) braucht Hilfe, könnt Ihr Euch an die Betreuungsstelle bei Eurem Landratsamt wenden und das dort mal alles erzählen. Oder an den örtlichen SpDi (Sozialpsychiatrischer Dienst). Dort sind sicher Fachleute, denen was ein- bzw. auffällt. Mehr kann ich via Internet nicht guten Gewissens raten.

Gruß!

Andy

Hallo Tinkey,

stellt einen Antrag beim Amtsgericht, dass er eine Betreuung bekommt.

LG Kerstin

Sehr geehrte® Tinkey,

für das Beenden von Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft ist das Ordnungsamt in Ihrem Wohnort zuständig.
Allerdings nützt Ihnen die Anzeige beim Ordnungsamt wenig, wenn Sie keine Zeugen für das ärgerliche Geschehen finden, was nicht selten der Fall ist, weil die meisten Menschen mit Beschwerden und Anzeigen nichts zu tun haben möchten.

Sofern der auffällig wirkende Nachbar tatsächlich Personen vom Gehweg schubst, ist die Polizei zuständig. Aber auch für diesen Umstand werden Zeugen benötigt. Andernfalls könnte Sie der in Ungnade gefallene Nachbar seinerseits wegen Verleumdung anzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla

Hallo Tinkey

Anfangs möchte ich erwähnen, dass ich Ihre Sorgen durchaus teile.

Wenn Sie etwas in Gang setzten wollen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass bestimmte Vorgänge aktenkundig werden.

Soll heißen :

1 : Bei Ruhestörungen innerhalb der in der Hausordung festgelegten Ruhezeiten, die Polizei informieren.

2 : Bei Bedrohungen, welcher Art auch immer, Anzeige erstatten.

3 : Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine psychische Erkrankung vorliegt aus der sein Verhalten resultieren könnte besteht die Möglichkeit sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden.

Allerdings müssten Sie dem Gesundheitsamt ganz konkrete und bezeugte Verhaltensweisen melden, denn mit - „haben gehört“ - „soll haben“ - „ist uns zugetragen worden“ usw. werden die sich nicht abgeben !
Wie, wann und wo das Amt einschreitet müssen Sie vor Ort selber herausfinden.

In ein beteutes Wohnen gehen z.B. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen nachdem Sie eine gesicherte Diagnose haben, dann evtl. regelmäßig Medikamente nehmen, krankheitseinsichtig sind und nach einer Behandlung in der Akutpsychatrie einsehen, dass vor der Rückehr ins „normale“ Leben ein zwichenzeitlicher Aufenthalt in einer betreuten Wohneinrichtung besser wäre.

Mit freundlichem Gruß

Detlef

Hallo,
ich sehe eine Möglichkeit evtl. nur darin über seinen Hausarzt einen Antrag beim Amtsgericht auf Vormundschaft zu stellen. Diesen Antrag müßte der Arzt stellen oder sogar ein Verwandter vom Patienten. ER könnte dann in eine KLinik eingewiesen werden um medikamentös eingestellt zu werden. Irgendwas läuft doch bei dem Betreffenden schief. Wichtig ist, dass ein Arzt, der ihn gut kennt, einbezogen wird. Es bleibt Ihnen auch noch die Polizei zu Rate zu ziehen. Mit einer Unterschriftensammlung sehe ich wenig Chance, wem wollen sie die denn überreichen?
Viel Glück

Hallo, Trinkey, in dieser Sache kann ich keinen Rat geben, da man in betreutes Wohnen nur freiwillig einziehen kann. Schließlich geht es nicht um ein Heim, sondern um eine selbstständige Wohnung.
In Ihrem speziellen Fall kann man nur über den Vermieter vorgehen, der einen Verstoß gegen die Hausordnung feststellen kann und entsprechende Maßnahmen einleitet.

Mit freundlichen Grüßen,
emax