Auffahrunfall 2tes Gutachten möglich?!

Guten Abend,
letzte Woche ist jemand jemanden ins Auto hinten gefahren.
Der Geschädigte trägt keine Schuld.
Die gegnerische Versicherung hatte einen Gutachter geschickt, der aber seiner Meinung nach, den Preis für sein Auto viel zu tief gesetzt hat.
Kann derjenige jetzt noch einen Gutachter suchen, der ein 2tes Gutachten erstellt?
Welches wird anerkannt?
Anwalt auf die Kosten der gegnerischen Partei möglich?
Was ratet ihr ihm?
Hat jemand etwas ähnliches erlebt?

Hallo!

Hat man sich denn etwa auf die Schadenregulierung durch die VS eingelassen ?

denn als Geschädigter hat man grundsätzlich das Recht,sich über einen selbstgesuchten Anwalt um die Regulierung zu kümmern. Dieser oder man selbst bestellt eigenen Gutachter usw.
Die Kosten trägt die gegnerische VS.

Auch jetzt muss man das Gutachten der VS ja nicht anerkennen,aber die VS muss das evtl(erhoffte ?)abweichende neue Gutachten ja auch nicht anerkennen !

Dann ist man genauso schlau wie vorher und müsste klagen,wenn man sich mit VS nicht einigt. Dann wird das Gericht sich kümmern und wohl noch einen 3. Gutachter beauftragen,auf dessen Wert es sich stützen wird.

Mfg
duck313

Hallo schlaubii,

lies dich hier mal schlau:
http://www.verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall/ihre-r…

Ich würde mir an Stelle des Geschädigten auf JEDEN Fall einen Anwalt suchen, und zwar einen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Wenn du keinen kennst der Geschädigte keinen kennt, dann kann er hier nach einem Anwalt in seiner Nähe suchen: http://www.verkehrsanwaelte.de/anwaltsuche/

Viel Glück,
Eva

danke für eure schnellen antworten.
kann der jenige einfach ein 2tes gutachten einreichen?
oder muss er vorher einen anwalt einschalten?
ist dieser jemand jetzt selber schuld, weil er den gutachter von der versicherung angenommen hat?

Dieser Jemand wird noch mehr vermurksen (neben dem Gutachten der gegenerischen Versicherung), wenn er sich nicht ENDLICH einen Anwalt sucht. Der sagt ihm dann auch, wie das mit dem 2. Gutachten ist. Sollte der Jemand beim ADAC sein, dann kann er sich auch dort bei einem Anwalt erkundigen - die Erstberatung ist dort meist kostenlos.