Auffahrunfall, Auffahrender behauptet ich hätte nicht geblinkt

Hallo zusammen,

ich bin vor ca. 3 Wochen in einen Auffahrunfall verwickelt worden. Es fuhr mit ein Kleintransporter hinten rein.
Das ganze hat sich wie folgt zugetragen. Ich bin vom PennyMarkt Parkplatz links auf die Hauptstrasse eingefahren, der Kleintransporter war zu dieser Zeit noch weit genug entfernt. Da ich gleich wieder rechts auf einen anderen Parkplatz einbiegen wollte habe ich nicht stark beschleunigt bzw. wieder abgebremst, gerade als ich den Lenker einschlagen wollte ist er mit hinten drauf gerauscht. Die Polizei kam, hat aber nur sichergestellt dass wir die Daten austauschen, ich habe den Schaden darauf hin bei seiner Versicherung gemeldet. Bei mir war der Sohn meiner Freundin im Auto, bei ihm noch 2-3 Kollegen. Der Gutachter von der Versicherung war, jeder hat seinen Schadensbericht eingereicht. Eine unbeteiligte Zeugin deren Kontaktdaten ich habe hat gesagt dass der Fahrer viel zu schnell unterwegs war für das regnerische Wetter mit schlechter Sicht.

Das Problem ist dass der Verursachen und seine Zeugen nun behaupten ich hätte nicht geblinkt und wäre schon abgebogen, dabei kann das gar nicht sein, weil er mit genau Mittig hinten drauf gefahren ist. Die Zeugen sind ja keine unbeteiligten Zeugen in diesem Fall, mein Zeuge schon, allerdings konnte mein Zeuge nicht sehen ob ich geblinkt habe oder nicht.

Die Frage ist nun wie sieht das rechtlich aus? Muss man nicht immer genug Abstand halten ungeachtet davon ob ich geblinkt habe oder nicht? Da ich auf die Straße gefahren bin und gleich wieder rechts wollte war ich entsprechend langsam unterwegs und habe auch nicht abrupt eine Vollbremsung hingelegt oder so.

Ich wäre über Feedback dankbar.

Grüße

als Geschädigter würde ich mir nen Anwalt nehmen, der weiß was zu tun ist.
Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Und auf alle Fälle die eigene Versicherung informieren, deren Aufgabe ist es auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Die Versicherung des Verursachers übernimmt doch den Anwalt nur wenn deren Fahrer letztendlich als Verursacher gilt oder nicht? Ich habe keine Lust hier auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Danke für deine Antwort.

Hier noch ein Skizze:

Anwalt ist immer angeraten, denn Versicherungen versuchen immer den Schaden so wenig wie möglich zu regulieren. Du kämpfst gegen ausgebildete und erfahren Mitarbeiter bei der Versicherung, die zum Teil Ein Teil der Eingesparten Regulierungssumme als Boni bekommt, da kann man als Gegner nur verlieren.

Ja, das ist mir schon klar, allerdings handelt es sich „nur“ um ca 1.300€ Schaden und meine Auto ist noch fahrbereit.
Daher würde ich erstmal davon absehen einen Anwalt zu konsultieren, da ich im Zweifel auf den Kosten sitzen bleibe.

vermutlich nur Material und Arbeit, aber was ist zum Beispiel mit Ausfall oder der merkantiler Schaden?

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Ja, aber wenn er dir hinten drauf ist, hat er doch mindestens Teilschuld.
Sehr sehr viele Anwälte (oder sind das gar alle, ich weiss es nicht) geben sich im Teilschuldfall mit einer Zahlung der gegnerischen Versicherung in prozentualer Höhe der Teilschuld zufrieden und verlangen vom Klienten nichts weiter.Gilt auch für Gutachter. Du hast übrigens Recht auf einen freien Gutachter, nicht den der Versicherung!
Mal einen Anwalt kontaktieren und fragen?

Ohne Anwalt möchte ich prognostizieren kommst du aus der Sache mit großer Wahrscheinlichkeit wesentlich schlechter raus, als mit!
Ich würde nie zögern, einen Anwalt einzuschalten und das auf Kosten der gegnerischen Versicherung (so ich nicht vollständig schuldig bin und der Schaden über einen Bagatellschaden hinaus geht), wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dass ich meinen Schaden auch anständig ersetzt bekomme.

Dein Recht wartet darauf, dass du es dir nimmst.

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Ich finde es von Dir fast dreist, mindestens sehr leichtfertig von dem einen Parkplatz noch knapp vor dem Transporter auszufahren und sofort wieder auf den nächsten Parkplatz zu fahren. Wie willst Du denn mit Blinken rechtzeitig ankündigen, das du nun nochmals rechts abbiegst ?
Wegen der Kürze der Fahrstrecke müsstest Du bereits ab Parkplatzausfahrt Nr. 1 schon rechts blinken. Sonst könntest Du m.E,. nicht mal 3 Blinkimpulse abgegeben haben als Du vor dem Transporter einschertst.

Mag sein, der Transporter fuhr zu schnell (Zeugenaussage !) aber das und das schlechte Wetter/schlechte Sicht hast auch Du sehen müssen ! Und deshalb darf man sich nicht vor einen herannahenden Wagen mogeln. Noch dazu wenn Du eine für den herankommenden überraschende nochmalige( und sehr kurzfristige) Abbiegung vornehmen wolltest.

Klar ist er aufgefahren und trägt deshalb m.E. immer eine Teilschuld. Aber ich nehme nicht an, Du kommst da völlig unbeteiligt davon.

MfG
duck313

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Hallo,

und was will man damit begründen? Daß man auf langsamer werdendes, abbiegendes, nicht blinkendes Fahrzeug schuldlos auffahren kann? Das ist doch abenteuerlich. Anhand der Skizze ist außerdem offensichtlich, daß Du auch nicht viel schneller als 30 gefahren sein und dementsprechend auch gar nicht so ruckartig gebremst haben kannst, daß der andere Fahrer nicht hätte bremsen können.

Gruß
C.

Die Skizze ist nicht ganz sachgemäß, das Auto also der Transporter war noch weiter weg. Ich habe mich dort nicht rein gemogelt, sondern es war genug Platz, bzw, der Transporter noch weit genug weg.
Beim reinfahren in die Strasse und dann abbremsen war ich sicherlich nicht schneller als 20-25 km/h.

Ja, ich war definitiv nicht schnell und der Transporter war noch weiter weg als auf der Skizze eingezeichnet.
Also es war nicht knapp als ich auf die Straße gefahren bin.

Das heißt ich kann jetzt zusätzlich einen eigenen Gutachter beauftragen? Und wer zahlt den wenn mit eine Teilschuld bescheinigt wird?

Und das mit dem Anwalt, verstehe ich das so richtig dass ich einen Anwalt beauftragen kann, der wiederrum nimmt dann X% von dem Betrag den ich von der Versicherung erhalten?

Was wenn ich nichts erhalte und ich die volle Schuld bekommen (was ich natürlich nicht glaube)

Grüße und danke.

Außerdem hätte er wenn es so knapp gewesen wäre alleine schon deswegen die Geschwindigkeit reduzieren müssen, sonst wäre es mir viel früher hinten drauf gefahren.

Um letzteres geht es mir. Die von Dir gefahrene Strecke(nlänge) gibt keine höhere Geschwindigkeit her, daher ist jede Argumentation über den angeblich fehlenden Blinker nicht zielführend, zumal es bei der Geschwindigkeit nicht nur nicht möglich war, die Geschwindigkeit schlagartig und erheblich zu vermindern und Du wahrscheinlich nicht einmal bremsen mußtest, um abzubiegen.

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Natürlich darf man auch auf ohne Blinken oder Bremslicht verlangsamtes Fahrzeug nicht auffahren. das wollte ich damit auch nicht aussagen !

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Ja, wie gesagt die Skizze mag etwas irritierend sein, das Fahrzeug war noch weiter weg als ich auf die Straße gefahren bin sonst wäre er wie gesagt ja schon viel früher drauf gerauscht.

Wenn es so knapp gewesen wäre, hättest du gar nicht den Parkplatz verlassen DÜRFEN, denn das wäre Nötigung deinerseits.

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Auch wenn man hier verzweifeln möchte, was die Übersicht der Artikel"bäume" angeht: Dir habe ich doch nicht geantwortet, oder? Ich bin gerade nicht ganz sicher. So oder so: Dir wollte ich so eine Aussage nicht anlasten. Vielmehr scheint das aber die Argumentation des anderen Fahrers zu sein.

Nötigung? So würde ich das nicht bezeichnen, aber nun gut, da dass da ohnehin nicht das Fall war brauchen wir darüber auch nicht mehr zu diskutieren.
Grüße