Hallo,
danke für die Anfrage, die ich nur Allgemein beantworten kann. Viele offene Punkte fehlen (Geschwindigkeit, Fahrzeugwert…) und ich bin aus der Schweiz. Zudem haben Sie durch den Gutachter der Versicherung (ihrer?) ja auch eine Wissensquelle.
Ich fasse aus einem anderen Blickwinkel zusammen und hoffe Sie bekommen dadurch Zwischeninformationen.
Ich entnehme, dass Sie der mittele Fahrer sind und dass:
1.) Die Auffahrunfälle während der Fahrt und nicht bei Stillstand passiert ist.
2.) Die Fahrtgeschwindigkeit ist um erlaubten Bereich bei guter Sicht.
3.) Alkohol ist nicht im Spiel und
4.) der technische Zustand Ihres Autos war zum Unfallzeitpunkt OK.
5.) Personenschäden gibt es keine (das wäre das Teuerste). Personenschäden evtl. Strafbestand.
6.) Die Schuldfrage werden durch die Versicherungsgesellschaften und nicht von der Polizei geregelt. Somit haben Sie kein Strafe.
7.) Sie haben keine Auto-Rechtschutzversicherung
Die Haftpflichtversicherung bezahlt Fremdschäden (==> der vordere Fahrer, Strassenschäden). Dafür bezahlen Sie in den Folgejahren mehr Prämie (Malus - siehe AVB).
Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, deckt diese ihre Glasschäden (aber nicht die aus Plastik).
Aus der Sicht der Versicherung hatten Sie zum vorderen Auto einen zu geringen Abstand - so dass Sie durch das Hindernis „zu schnell bremsten“. Somit hat sich die Reaktionszeit des hinteren verkürzt (deshalb 25% Abzug an ihrem Heckschaden).
Ich weiss nicht wie schnell Sie fuhren, wie der Autoabstand berechnet worden ist, wie es zu den 25% kam und was der Zeitwert des Autos ist.
** Kosten etwa (was ich da verstanden habe): **
- Frontschaden ihres Autos
- Wertverringerung durch Unfall?
- 75% des theoretischen Heckschadens abzgl. Abzug für Barabgeltung - Wagen wurde ja nicht repariert (?)
- Glaskasko Frontscheibe? Schweinwerfer?
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Was Sie unternehmen sollten?
- Schauen, dass Sie mehr Geld bekommen
- Ihre Fahrgeschwindigkeit anzweifeln (Zeugen?) dadurch sollten diese 25% wegfallen.
Ich weiss nicht, ob sich ein Gutachter lohnt, wenn nur wenige hundert Euro im Spiel sind, meine ich „nein“. Es sei denn, Sie haben einen Ferrari…
Immerhin haben Sie offenbar ein Restguthaben und müssen den Abtransport des Wagens nicht bezahlen. Ich hoffe, dass Sie Geld sehen werden und dass sich die Versicherungen nicht allzu viel Zeit nehmen.
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