Hallo, als ich gestern an einer rechts vor links Kreuzung als Fahrradfahrer bremste (weil von rechts einer kam) , ist mir ein PKW hinten drauf gefahren. Ich bin gestürzt. Im ersten Moment dachte ich es wäre alles ok, aber hatte doch etwas Schmerzen. Das Auto hatte eine Delle und Verfärbungen der Stoßstange und mein Fahrrad habe ich gar nicht angeschaut (war wohl etwas unter Schock). Eine Anwohnerin, die es mitbekommen hatte, brachte Papier und Stift und ich schrieb nur die Kontaktdaten der Fahrerin auf (Name, Adresse, Telefonnummer).
Gestern war ich dann doch noch beim Arzt, weil es auf dem Weg zur Arbeit passierte und bin bis heute inkl krank geschrieben.
Jetzt habe ich danach bemerkt, dass das Schutzblech vom Fahrrad hinten in 3 Teile zerbrochen und ganz verbogen ist. Ob das Hinterrad noch rund läuft, kann ich nicht sagen.
Wie ist jetzt das weitere Vorgehen? Soll ich das Fahrrad in eine Werkstatt bringen zum Kostenvoranschlag oder erstmal doch die Frau anrufen und ihre Versicherung informieren? Ich denke mal es wird nicht so teuer sein, aber selbst bezahlen sehe ich irgendwie auch nicht ein.
Liebe Grüße
Hallo!
Was das Materielle angeht, kannst du dich sicher an die Fahrerin wenden. Denn selbst ein komplett neues Rad kommt sie, wenn sie selbst zahlt, billiger, als es die Versicherung zahlen zu lassen. Wenn das alles wäre.
Aber: Du wurdest verletzt, warst beim Arzt, und bist jetzt krankgeschrieben. Weil das ein Unfall auf dem Arbeitsweg war, zahlt dein Arbeitgeber nicht nur Lohn für deine Zeit auf der Couch, sondern auch den Arztbesuch. Dabei wurden diese Kosten alleine von der Unfallgegnerin verursacht, und dann müßte auch sie dafür zahlen.
Hast du diesbezüglich mit deinem Arbeitgeber gesprochen?
Ansonsten kannst du gerne nen Kostenvoranschlag einholen, das sollte bei nem Fahrrad ja recht einfach machbar sein, und dich an die Fahrerin oder ihre Versicherung wenden. Das ist eigentlich völlig egal, vermutlich ist es mit der Fahrerin unkomplizierter.
Nochwas: Das Kennzeichen des Autos ist fast wichtiger als der Name. Denn das Auto ist versichert, nicht der Fahrer. Und während der sich schnell in Luft auflösen kann, kommt man über das Kennzeichen sehr schnell an die Versicherung ran.
Hallo,
zunächst würde ich die Frau mal anrufen und ihr den Sachverhalt erklären.
Dann kann man schauen wir Sie reagiert.
Wenn Sie direkt sagt, sie zahlt dir das neue Schutzblech, dann ist das Thema schonmal vom Tisch und bedarf keiner weiteren Aktion.
Dann solltest du mit deinem Arbeitgeber sprechen. Der direkte Weg von der Arbeit und zur Arbeit hin ist versichert. Daher handelt es sich hier um einen Arbeitsunfall. Dieser ist der BG zu melden. Demnach muss hier ein Unfallbericht geschrieben werden. Dies ist nicht nur für den Arbeitgeber wichtig, sonder auch für dich. Denn im Falle einer späteren Folge durch den Unfall bist du bei der BG deutlich besser aufgehoben als bei deiner normalen Krankenkasse.
Hast du auch den Namen und die Adresse der Zeugin? Falls nicht wäre es gut den noch heraus zu kriegen. Diesen kann man um Unfallbericht mit angeben für weitere Rückfragen.
Das Kennzeichen des KFZ welches beteiligt war wäre auch nicht schlecht.
Wenn das nicht vorhanden ist, dann fahr doch mal Abends bei der Fahrerin vorbei und schau ob du das Fahrzeug dort siehst.
Den Rest solltest du mit deinem Arbeitgeber abstimmen.
Viel Erfolg und gute Besserung.
Wenn dein Rad nicht grade uralt oder ein günstiges Baumarktmodell für 300 EUR war, würde ich einen Anwalt einschalten. Kann nämlich gut sein, dass sich der Rahmen verzogen hat.
Bist du evtl Mitglied im ADFC? Damit hätte man automatisch eine Rechtsschutzversicherung.
Auch andere Möglichkeiten würde ich dahingehend prüfen, ob die evtl so eine Versicherung einschließen.
Bufo
Nö. Du rufst jetzt SOFORT einen Anwalt an und lässt den machen. Bevor du noch weiteren Unsinn anstellst und auf Rechte verzichtest, die du nicht mal kennst.
Zahlen tut das komplett die gegnerische Versicherung. Dafür muss man in keiner Rechtsschutzversicherung sein.
@Mille1404:
keinerlei Ahnung, aber abwerten? Willst du nur dein Ego streicheln, statt der Fragestellerin zu helfen? Dann bist du hier aber sowas von falsch…
Was?
Wer kommt denn auf die glorreiche Idee, das mit einem - zu bewerten?
Unverschuldeter Verkehrsunfall, mit Personenschaden, dummerweise ohne Polizei, …
Auf jeden Fall geht man mit sowas zum Anwalt.
Alles andere wäre idiotisch.
Für sowas gibt es Anwälte.
Es wäre debil, bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden keinen Anwalt zu konsultieren.
Nein, das war eher ein daneben klicken. Ich bewerte eigentlich gar nicht und habe es somit gar nicht gemerkt.
Aber ein etwas freundlicherer Ton wäre da schon angebracht.
Schöne Grüße
Die sich Schuldfall des Unfallgegners die Lohnfortzahlung vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zurückholt. Steht aber auch auf dem Unfallfragebogen und sollte im Lohnbüro bekannt sein.
Soon
NEIN!
ANWALT!
SONST GAR NIX!!!
Wer bewertet das auch noch als gute Antwort? Als Geschädigter HAT MAN EIN RECHT AUF EINEN ANWALT, DEN DER GEGENER BEZAHLT!