Auffahrunfall - zivilrechtliche Folgen

Guten Abend liebe wer-weiss-was.de Gemeinde,

leider konnte durch die Suchfunktion meine Frage nicht beantwortet werden.
Eine Freundin von mir ist mit ihrem Auto auf einer Hauptstraße verkehrsgerecht gefahren. Nachdem sie links in eine Einfahrt abbiegen wollte, bremste sie ab. Daraufhin musste der Verkehrsteilnehmer hinter ihr laut eigener Aussage eine Notbremse einlegen und wiederum der darauffolgende Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf das Auto auf. Es handelt sich glücklicherweise lediglich um Blechschaden.
Laut des Autoführers hinter ihr, setzte sie erst den Blinker, als das Auto zum Stehen kam. In diesem Auto saßen 3 weitere Mitfahrer, die das auch so bestätigen werden ohne den tatsächlichen Wahrheitsgehalt zu berücksichtigen.

Strafrechtlich ist die Sache klar. Der hinterste Verkehrsteilnehmer hat den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten und muss für den Schaden aufkommen.
Wie sieht es hier strafrechtlich aus? Kann meine Freundin für den Schaden in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden?

Danke für kompetente Hilfe.

Dafür hat sie doch die Versicherung: https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung#Entsch.C3.A4digungsleistungen

Verzeih mir bitte meine ungenaue Formulierung.
Muss durch den Umstand, dass meine Freundin angeblich erst den Blinker bei Stillstand des Autos setzte, ihre Versicherung für den Schaden aufkommen, oder trifft sie bei dem Unfall (zivilrechtlich) keine Schuld?

Das wird ja in letzter Instanz ein Richter klären. Woher sollen wir das wissen? Wenn ihre Schuld festgestellt ist muss sie (ihre Versicherung) zahlen.

Deine Frage ist also, ob Deine Freundin eine Mitschuld (praktisch egal in welcher Höhe) erhalten kann: Ja. Bei Formulierungene wie dieser

wäre das sogar wahrscheinlich. Da der Hintermann ja relativ „neutral“ ist (sehr wahrscheinlich nicht Verursacher), sollte sein Wort Gewicht haben.

Naja, wenn das nicht Fahrlehrer und Prüfer bei einer Führerscheinfahrt waren … wer sollte denn auf den Blinker der Vorausfahrenden geachtet haben? Zumal der ja ab und an auch „aus“ ist.

Wer hinten drauf semmelt, ist der Schuldige.
Ob da irgendwo vor ihm jemand anhält, blinkt oder nicht, ist vollkommen belanglos.
Der Draufgesemmelte hat seinen Abstand nicht eingehalten, der notwenig ist, jederzeit in der Lage zu sein, rechtzeitig anhalten zu können. Er wird also auch noch eine Knolle kriegen; eventuell je nach Alter wird seine Fahrtüchtigkeit auch überprüft, und er wird gar den Lappen (für eine Zeit) los.

Natürlich gibt es eine Schwarz-Weiß-Welt. Aber nicht real. Da wirst Du noch eine Menge lernen müssen über die Grautöne des Lebens.

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Aufwachen! https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/1030/wer-auffaehrt-hat-immer-schuld/

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Siehe § 4 StVO Abstand:
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Gruß Crack

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der Wunsch, abzubiegen, sollte doch eine ausreichende Berechtigung sein, die Karre abzubremsen.
Gibt es eine Definition, was in diesem Zusammenhang „stark“ bedeutet?
Ich sehe da auch keine Teilschuld.

Zur besseren Verständnis:
Mein Kommentar bezieht sich auf die Aussage von @microdigi:

nicht auf die Frage selbst.

Ich habe nicht behauptet das normales Bremsen weil man abbiegen möchte diesem Passus der StVO entgegen steht.
Was den Begriff „stark“ anbetrifft dürfte es sich in der Regel um Fallentscheidungen handeln,
allgemein behaupte ich hier aber mal das mit „stark“ alles gemeint ist was sich wesentlich von einer normal üblichen Verzögerung unterscheidet.

Gruß Crack

und das befreit die fahrerin dann von der pflicht RECHTZEITIG VOR EINLEITUNG DES BREMSVORGANGS zu blinken?

ich schon. blinken ist zwar offensichtlich nicht mehr modern, aber vom gesetz durchaus noch vorgesehen.

Wieviel Prozent Teilschuld siehst du da denn?

es ist komplett unseriös, hier irgendwelche prozente zu nennen. dazu fehlen doch fast alle wichtigen informationen.

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  1. Aber es hat ausgereicht, Dich festzulegen, dass das vordere Fahrzeug eine Teilschuld trägt?
  2. Welche Informationen fehlen Dir denn?

ja sicher. erst anhalten, dann blinken ergibt eine teilschuld, was sonst?
ich gewinne immer mehr den eindruck, dass du zu den leuten gehörst, die genau gar nicht blinken und mit der funktion dieser seltsamen einrichtung auch überhaupt nichts anzufangen wissen. wann hast du denn deinen führerschein gemacht und wo und wie?

wie stark gebremst, welcher abstand, fahrzeuge wie schnell gewesen, zeugen glaubwürdig oder nicht, sichtverhältnisse,…
sag bloß, dir reicht die schilderung in der fragestellung für ein urteil! das wäre ja toll, dann könnten wir uns gerichtsverhandlungen, sachverständige etc. ja komplett sparen! schlag das den richtern doch mal vor!

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Echt jetzt? So pauschal? Gibt es dafür eine Quelle?

Auto 1992 / Motorrad 1993 / Köln / was meinst du mit „wie“?

Glaubst Du denn, dass Unfälle, wie der, der hier beschrieben wurde, im Regelfall vor Gericht mit Sachverständigen geklärt werden? Schlag das den Richtern doch mal vor.

Hier hat einfach jemand den Abstand nicht eingehalten. Dass der Vorausfahrende nicht geblinkt hat ist doch unerheblich. Er hat gebremst, das reicht doch. Wenn jetzt nicht gerade eine Vollbremsung hingelegt wurde, ist es egal, ob es geregnet hat.

Ich finde es übrigens immer wieder ein wenig erheiternd, wie viel in hypothetische Fälle hinein interpretiert wird?! Geredet wird viel, um eine klare Antwort drückt man sich dann gerne mit dem Hinweis auf fehlende Zusatzinformationen?!?
Stell Dir doch einfach vor, es wäre eine Klausuraufgabe und präsentiere uns Deine Antwort auf die Frage nach der Höhe der Teilschuld. Du darfst gerne beginnen mit „Auf Basis der vorliegenden Informationen…“

Trau Dich doch mal aus der Deckung!

damit meine ich: „wie kann es sein, dass du bei deiner kenntnis über die pflicht zum blinken durch eine echte fahrprüfung gekommen bist?“

im regelfall wird ein unfall vom richter geklärt. ob er sich dazu eines sachverständigen bedient ist ganz allein seine sache.

ah so.
du brauchst also nicht mal eine vollständige schilderung des vorfalls, um dein urteil zu fällen. ja, du bist offensichtlich ein echter experte. oder du machst dich grad lächerlich.

das ist mir zu albern. ich bin hier raus.