Guten Abend liebe wer-weiss-was.de Gemeinde,
leider konnte durch die Suchfunktion meine Frage nicht beantwortet werden.
Eine Freundin von mir ist mit ihrem Auto auf einer Hauptstraße verkehrsgerecht gefahren. Nachdem sie links in eine Einfahrt abbiegen wollte, bremste sie ab. Daraufhin musste der Verkehrsteilnehmer hinter ihr laut eigener Aussage eine Notbremse einlegen und wiederum der darauffolgende Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf das Auto auf. Es handelt sich glücklicherweise lediglich um Blechschaden.
Laut des Autoführers hinter ihr, setzte sie erst den Blinker, als das Auto zum Stehen kam. In diesem Auto saßen 3 weitere Mitfahrer, die das auch so bestätigen werden ohne den tatsächlichen Wahrheitsgehalt zu berücksichtigen.
Strafrechtlich ist die Sache klar. Der hinterste Verkehrsteilnehmer hat den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten und muss für den Schaden aufkommen.
Wie sieht es hier strafrechtlich aus? Kann meine Freundin für den Schaden in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden?
Danke für kompetente Hilfe.