Auffahrunfalls, Anwalt ja/nein?

Ich fasse mich mal kurz.
Bin jmd hinten reingefahren. Beide Fahrzeuge haben einen Totalschaden.
Fahrer wurde dabei leicht verletzt und sicherheitshalber ins Krankenhaus gebracht. Mir wird nun folgendes vorgeworfen:
Straßenverkehrsordnung (Par.49 StVO).
Sachlage ist eindeutig. Muss jetzt Äußerungsbogen ausfüllen.

Frage:
-Rechtsanwalt einschalten sinnvoll? (bin nicht Rechtsschutzversichert)
-Was könnte an Kosten/Strafen auf mich zukommen?

FAQ:1129

Bin jmd hinten reingefahren.

Verstoß nicht nur gegen StVO, sondern auch gegen FAQ:1129

Ist aber bei Personenschaden sowieso keine Sache für ein Forum, sondern für einen RA.

Personenschaden = Rechtsanwalt.

Alles andere, wenn die FAQ:1129 beachtet worden wäre.