Aufführungsrechte beim Umstellen von Bühnenstücken

Hallo,
seit einigen Jahren schon führen wir Musicals von verschiedenen Künstlern auf und haben auch die jeweiligen Aufführungsrechte dazu erworben.
Nun planen wir aus diesem Playback-Fundus ein eigenes Musical zusammenzustellen.

Die (playback)-Musik soll also aus bestehenden Stücken entnommen werden und dann mit neuem Text in einem neuen Kontext zu einem neuen Stück werden.

1.) Ist das grundsätzlich erlaubt oder benötige ich dazu die (schriftliche) Einverständniserklärung jedes Künstlers?
2.) Wie erwerbe ich dazu die Aufführungsrechte?

Danke schonmal,
Kevin

Ich nehme an, die von Euch erworbenen Aufführungsrechte sind auf Aufführung der Werke in bestimmten Rahmenbedingungen beschränkt. Weitere Nutzungsrechte wie Bearbeitung und Veränderung sind wahrscheinlich ausgeschlossen.
Daraufhin wären die bisher abgeschlossenen Verträge zu prüfen und ggf. die Rechteinhaber um die für euer Projekt erforderlichen weitergehenden Nutzungsrechte zu ersuchen.

In dem Fall kann ich mir vorstellen, dass zusätzliche Vertragspartner involviert sind, die an den ursprünglichen Musicals beteiligt waren, und diesbezügliche Rechte nicht vollumfänglich pauschal abgetreten haben.

Die Verleger der Musicals und „Playbacks“ sollten da aber kompetente Ansprechpartner sein.

Abgesehen davon könnte ich mir aber auch vorstellen, dass in kleinerem (privaten, Vereinsintern, Sozialprojekt, Jugendarbeit,…) Rahmen sowas auch unbürokratischer gesehen werden kann, einzig die GEMA erwartet ja grundsätzlich genaue Auskunft - mit denen hast Du aber vielleicht schon persönlichen Kontakt wenn Ihr öfters Aufführungen veranstaltet?!

Grüße,
BB

Hi,
Kontakt mit der GEMA hatten wir bisher nicht, da die erworbenen Aufführungsrechte für Musicals (über einen Verlag) bereits das „große Recht“ beinhalten und somit keine Anmeldung bei der GEMA benötigen.

Bearbeitungen sind im Vertrag (den AGB) nicht explizit verboten, allerdings gilt soweit ich weiss nach dem Urheberrecht, dass der Rechteinhaber vor einer Veränderung gefragt werden muss.

Die Verleger der Musicals und „Playbacks“ sollten da aber kompetente Ansprechpartner sein.

Und da bin ich mir nicht so sicher. Wenn ich nämlich das Stück szenisch dermaßen abändere, dass das Original nicht mehr zu erkennen ist, dann sind keine „großen Rechte“ mehr nötig. Es reicht dann eine Anmeldung bei der GEMA und der Verlag sieht kein Geld. Ob ich also diesbezüglich eine faire Antwort erhalte bleibt fraglich.

Soweit reicht das von mir angelesene KnowHow. Ganz sicher bin ich mir damit allerdings noch nicht.

Bleibt die Frage: Womit habe ich zu rechnen, wenn ich Playbacks ohne die explizite Einverständniserklärung der Künstler neu insceniere (ich würde das bei der GEMA anmelden).

Leider hab ich keine Ahnung wie sowas praktisch geregelt wird, auch „großes Recht“ sagt mir nix.

Ich kenn mich mit Urheber- und Nutzungsrechten nur aus der Perspektive des ausübenden Musikers aus.

Gleiches gilt aber ja auch für die geistigen Väter der Musicals. Sofern die allesamt alle Rechte an die Verleger abgetreten haben (was gut möglich ist) ist der Verlag tatsächlich dein einziger möglicher Vertragspartner. Das Recht zur Bearbeitung muss allerdings in der Nutzungserlaubnis nicht ausgenommen sein, sondern verbleibt beim Urheber sofern es nicht ausdrücklich genehmigt ist - Also hierzu doch nochmal an kundigerer Stelle nachfragen (meinetwegen nicht beim Verlag :wink: )

Ob für die Rechte der Musiker (auf der Playback - CD?!) das gleiche gilt kann ich leider ebensowenig sagen. Ich bleibe dabei: Was bei dem erworbenen Rechtepaket nicht ausdrücklich genehmigt ist, bleibt beim Urheber.

Deinen letzen Satz versteh ich nicht ganz - willst Du Deine Bearbeitung als Künstler bei der GEMA anmelden, oder die Darbietungen zur Abrechnung? - In letzterem Fall bin ich mir nicht sicher ob die GEMA da Ansprüche vertritt, möglicherweise fällt die Musik nicht in ihren Aufgabenbereich, da die Musiker und Verlage die Verwertung selbst übernehmen (Stichwort „großes Recht“)- allerdings nur eine Vermutung, das ist in meinem Bereich nicht üblich.

Hoffentlich meldet sich noch jemand aus der Praxis - interessiert mich auch näher…

Grüße!

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Ich habe in ähnlicher Sache mal mit der GEMA telefoniert. Damals wurde mir gesagt, wenn ich einzelne Songs aus Musicals zu einem neuen machen möchte, soll ich vorher die Rechteinhaber um Erlaubnis bitten. Ich wollte aber auch noch die Texte ändern.

Hi,
leider ist mein gesammeltes Wissen auch komplett in der letzten Woche übers Internet angelesen.

Ich hatte es so verstanden, dass für rein musikalische Veranstaltungen die GEMA zuständig ist. Sobald jedoch szenische Elemente des Stückes verwendet werden ist der Rechteinhaber der Verlag.

http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht/musical-…

Mein Problem: Ich weiß nicht, wie das aussieht, wenn die szenischen Elemente eben nicht vom Verlag stammen…

Ich glaube nach dem Urteil im Recht zu sein, wenn ich die Stücke lediglich bei der GEMA anmelde.

Kompliziert wird es mit der Umstellung der Stücke. Wenn man eine textliche Änderung vornimmt muss man den Komponisten Fragen; gilt das auch für eine vollständige Neuinscenierung, die ja gar nicht mehr an das Original erinnert? Ich will mich nicht um das Fragen drücken, sondern um den Aufwand der damit verbunden ist…

Das ist auch genau mein Ziel. Rechteinhaber wäre dann ja vermutlich doch der Verlag.

Hallo,

wir lösen dieses Problem seit Jahren damit, dass wir das Stück als „Eigenproduktion“ deklarieren. Wir melden die verwendeten Originalstücke bei der GEMA an, verändern aber Texte und Gesamtzusammenhang. Auch der Titel der Produktion ist niemals identisch mit einem Originalstück.

Ob das rechtlich absolut wasserdicht ist, kann ich nicht garantieren. Die Praxis der Eigenproduktionen ist aber sowohl im Amateur- als auch im Profitheater durchaus gängig.

Schwierig wird es, wenn ihr ein bestimmtes Origial-Musical verändern wollt. Dazu bräuchtet ihr die Genehmigung des Lizenzgebers. Zu diesem Zweck müsstet ihr die geplanten Veränderungen en detail dort einreichen. Und dann könnt ihr zu 99,8 Prozent mit einer Absage rechnen.

Schöne Grüße,
Jule