Leider hab ich keine Ahnung wie sowas praktisch geregelt wird, auch „großes Recht“ sagt mir nix.
Ich kenn mich mit Urheber- und Nutzungsrechten nur aus der Perspektive des ausübenden Musikers aus.
Gleiches gilt aber ja auch für die geistigen Väter der Musicals. Sofern die allesamt alle Rechte an die Verleger abgetreten haben (was gut möglich ist) ist der Verlag tatsächlich dein einziger möglicher Vertragspartner. Das Recht zur Bearbeitung muss allerdings in der Nutzungserlaubnis nicht ausgenommen sein, sondern verbleibt beim Urheber sofern es nicht ausdrücklich genehmigt ist - Also hierzu doch nochmal an kundigerer Stelle nachfragen (meinetwegen nicht beim Verlag )
Ob für die Rechte der Musiker (auf der Playback - CD?!) das gleiche gilt kann ich leider ebensowenig sagen. Ich bleibe dabei: Was bei dem erworbenen Rechtepaket nicht ausdrücklich genehmigt ist, bleibt beim Urheber.
Deinen letzen Satz versteh ich nicht ganz - willst Du Deine Bearbeitung als Künstler bei der GEMA anmelden, oder die Darbietungen zur Abrechnung? - In letzterem Fall bin ich mir nicht sicher ob die GEMA da Ansprüche vertritt, möglicherweise fällt die Musik nicht in ihren Aufgabenbereich, da die Musiker und Verlage die Verwertung selbst übernehmen (Stichwort „großes Recht“)- allerdings nur eine Vermutung, das ist in meinem Bereich nicht üblich.
Hoffentlich meldet sich noch jemand aus der Praxis - interessiert mich auch näher…
Grüße!