Aufführungsrechte

Hallo zusammen!
Für folgendes Problem muss ich ein bisschen ausholen und ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie helfen:
Ich beurteile seit Jahren Bücher für eine Arbeitsgemeinschaft zur Leseförderung. Bei der letzten Sendung war eine sehr schöne CD dabei, mit einem Kindermusical. Ich finde dieses Musical für meine Theater AG geeignet und schrieb die Verfasser, eine österreichische Theatergruppe, wegen Aufführungsmaterial und -rechten an. Die Verfasser meldeten sich freundlich, aber unbestimmt. Ja, Textbuch gibt es irgendwo, Playback auch, wofür ich es denn brauche.
Darauf schrieb ich ein e-mail zurück und schilderte die Arbeit der Theatergruppe. Nun kommt keine Reaktion mehr.
Ich habe beschlossen, dass Theaterstück nach der CD aufzuschreiben und abzuändern. Die Lieder möchte ich aber verwenden,weil sie ersten schön sind und zweitens das Stück davon lebt und ich nicht in der Lage bin, diese Lieder abzuändern.
Wie verhält es sich mit den Rechten/GEMA u.ä. Wie gesagt, die Inhaber der Rechte sitzen in Österreich.
Ich weiß, dass man Theaterstücke abgeändert verwenden kann, weiß aber nicht, inwieweit sie noch dem ursprünglichen Stück ähneln dürfen.

Wisst ihr mehr?

Mit freundlichen Grüßen
T

Hallo,

Musicals neueren Datums sind in der Tat urheberrechtlich geschützt, und normalerweise werden diese auch von der GEMA geschützt, jedenfalls was den musikalischen Teil angeht. Der nichtmusikalische Teil könnte unter Umständen auch von der VG Wort oder einem Bühnenverein (da weiß ich im Moment nichts Genaueres) geschützt sein.

Ich … schrieb die Verfasser, eine österreichische Theatergruppe,
wegen Aufführungsmaterial und -rechten an.

Das war richtig.

Die Verfasser meldeten sich freundlich, aber unbestimmt. Ja,

Textbuch gibt es irgendwo, Playback auch, wofür ich es denn brauche.
Darauf schrieb ich ein e-mail zurück und schilderte die Arbeit
der Theatergruppe. Nun kommt keine Reaktion mehr.

Das ist durchaus üblich, es kommt aber natürlich auch darauf an, wie lange sich die Leute nicht melden. Vielleicht hat sie dein Konzept nicht überzeugt. Es kann aber auch andere Gründe geben.

Ich habe beschlossen, dass Theaterstück nach der CD
aufzuschreiben und abzuändern.

Das ist problematisch, jedenfalls wenn du es dann aufführen möchtest. Unter Umständen kann das teuer werden.

Die Lieder möchte ich aber verwenden,weil sie ersten schön sind und
zweitens das Stück davon lebt und ich nicht in der Lage bin, diese
Lieder abzuändern.

Das ist ohne Zustimmung des Autors bzw. des Komponisten nicht erlaubt.

Wie verhält es sich mit den Rechten/GEMA u.ä. Wie gesagt, die
Inhaber der Rechte sitzen in Österreich.

Wo der Mensch sitzt, ist eigentlich unwesentlich, weil es internationale Urheberrechtsabkommen gibt, die in Europa in der Regel problemlos übernational gelten.

Ich weiß, dass man Theaterstücke abgeändert verwenden kann,

Nein, da bist du wohl falsch informiert, so einfach darf man das nicht.

weiß aber nicht, inwieweit sie noch dem ursprünglichen Stück
ähneln dürfen.

Eben, das ist das Problem und vor Gericht hättest du im Zweifel schlechte Karten.

Wisst ihr mehr?

Also: Ich würde die GEMA anschreiben (das geht auch per Mail) und fragen, ob sie wissen, wo das Stück erschienen ist und ob sie den Komponisten vertreten. In der Regel verlangen die aber, dass man die Quellen selbst heraussucht und vorher angibt. Wenn du möchtest, kannst du mir den Namen (mit Stücktitel) auch einmal per Mail zusenden, dann kann ich auch ein bisschen nachforschen, wenn du möchtest.

Nochmal ganz wichtig: Von eigenhändigen Eingriffen in das Stück würde ich ohne grünes Licht der Autoren in deinem eigenen Interesse dringend abraten.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo, Tritonius:smile:
wegen der aufführungsrechte würde ich mich unbedingt bei der AKM (ösi-gema) erkundigen.
http://www.akm.co.at/akm/foerderungen/geschichte/ind…

wenn du mir aber näheres mailen willst, könnte ich (vielleicht?) einen neuen kontakt herstellen.
liebe grüsse aus wien,
jenny

ups, sorry für das *I*
Ich streiche hiermit feierlich das *I* aus deinem namen!!!
tut mir leid - wenigstens namen sollte frau richtig schreiben:smile:
noch einen lieben gruss aus wien:smile:
jenny

Hallo Thomas:

Das ist durchaus üblich, es kommt aber natürlich auch darauf
an, wie lange sich die Leute nicht melden.

Das war vor vier Wochen. Ich habe jetzt nochmal ein e-mail nachgeschickt und gefragt

Die Lieder möchte ich aber verwenden,weil sie ersten schön sind und
zweitens das Stück davon lebt und ich nicht in der Lage bin, diese
Lieder abzuändern.

Das ist ohne Zustimmung des Autors bzw. des Komponisten nicht
erlaubt.

Ja, aber, wenn das offiziell auf CD erschienen ist, müsste das doch mit GEMA oder (AKM (ösiGEMA) abgegolten sein. Ich will mich ja nicht vor der GEMA oder was auch immer, drücken. Sonst dürfte ja kein Radiosender irgendwas spielen ohne immer Autor und Komponist zu befragen. (Dachte ich…)

Ich weiß, dass man Theaterstücke abgeändert verwenden kann,

Der Tipp kam von einem befreundeten Karabettisten, der mir ( so sinngemäß) sagte, dass man das Stück zu 2/3 abändern muss.

Nein, da bist du wohl falsch informiert, so einfach darf man
das nicht.

Scheint mir auch so.

Eben, das ist das Problem und vor Gericht hättest du im
Zweifel schlechte Karten.

Deswegen frag ich. Ich vermute nämlich, dass es das Stück nicht textmäßig gibt und dass das Playback nur für deren eigene Aufführungen vorgesehen ist. Erschienen ist, denke ich, nur die CD und da liegt der Haken an der Sache. Schade eigentlich, das Stück wär so schön.

Also: Ich würde die GEMA anschreiben (das geht auch per Mail)
und fragen, ob sie wissen, wo das Stück erschienen ist und ob
sie den Komponisten vertreten. In der Regel verlangen die
aber, dass man die Quellen selbst heraussucht und vorher
angibt. Wenn du möchtest, kannst du mir den Namen (mit
Stücktitel) auch einmal per Mail zusenden, dann kann ich auch
ein bisschen nachforschen, wenn du möchtest.

Vielen Dank für deine Antwort. Ich mail dir mal den Titel, kann ja nichts schaden, sich überall wo’s geht zu informieren.
Im übrigen hoffe ich doch noch auf eine Antwort aus Österreich.

Herzliche Grüße
Corinna

Hi T.

Ich weiß ja nicht, in welchem Rahmen eure Theater-AG auftritt, aber bei Schulaufführungen werden doch ständig irgendwelche aktuellen Musicals aufgeführt, ohne dass sich um irgendwelche Rechte gekümmert wird. Meist wird einfach der Titel geändert, damit es nicht zu auffällig ist, aber die Lieder und Texte werden einfach geklaut. Da das Ganze meist nur 2-3 Mal aufgeführt wird, dürften wohl nie Probleme auftreten. Ist zwar rechtlich nicht gerade astrein, aber immer nach dem Motto „Was keiner weiß macht keinen heiß…“
Trotzdem würde ich Dir natürlich empfehlen, Dich mit dem Rechteinhaber zu einigen…

Gruß,
Roland

Hallo Jenny.
Danke für dein Angebot. Ich habe gestern noch mal per mail bei dem Theater nachgefragt.
Es heißt Theatro Piccolo ( http://www.theatropiccolo.at) und ist in Tulln.
Ich warte jetzt erstmal ab, ob da vielleicht doch noch eine Antwort kommt. Wenn die nicht wollen, will ich denen auch nicht auf den Nerv gehen.
Ich komm notfalls auf dich zurück *g*

Gruß
Corinna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Corinna,

Das war vor vier Wochen.

das ist noch im Rahmen des Üblichen.

Ja, aber, wenn das offiziell auf CD erschienen ist, müsste das
doch mit GEMA oder (AKM (ösiGEMA) abgegolten sein.

Nein. Jede Aufführung ist zu bezahlen. Ausnahmen gibt es schon (Roland hat oben eine Möglichkeit angesprochen), etwa wenn man die Aufführung als Spendenaktion deklariert - und dann natürlich auch tatsächlich die Einnahmen als Spenden abführt.

Sonst
dürfte ja kein Radiosender irgendwas spielen ohne immer Autor
und Komponist zu befragen. (Dachte ich…)

Prinzipiell darf das auch nicht gemacht werden. Deshalb hat die GEMA eigens Leute für die Überprüfung der Radiosender bzw. es werden in gewissen Fällen pauschale Gebühren vereinbart.

Der Tipp kam von einem befreundeten Karabettisten, der mir (
so sinngemäß) sagte, dass man das Stück zu 2/3 abändern muss.

Das ist nicht unproblematisch, denn es müssen die wesentlichen Dinge gekürzt werden. Außerdem: Was bleibt nach 2/3-Änderung schon übrig?

Ich mail dir mal den Titel,
kann ja nichts schaden, sich überall wo’s geht zu informieren.

Genau. Mach das.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

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Hallo Thomas.
Ach, ich bin ja schon ganz demotiviert. Ich hatte mir das nicht so schwierig vorgestellt.

Ja, aber, wenn das offiziell auf CD erschienen ist, müsste das
doch mit GEMA oder (AKM (ösiGEMA) abgegolten sein.

Nein. Jede Aufführung ist zu bezahlen.

Das ist mir klar. Nur hab ich geglaubt, dieGEMA vertritt da die Interessen der jeweiligen Rechteinhaber.

Ausnahmen gibt es schon
(Roland hat oben eine Möglichkeit angesprochen), etwa wenn man
die Aufführung als Spendenaktion deklariert - und dann
natürlich auch tatsächlich die Einnahmen als Spenden abführt.

Wir spielen vor einem Publikum von maximal 100-200 Leuten, der Erlös kommt immer der Schule zugute. Da wir immer viele Kinder zu berücksichtigen haben, die musikalischen Fähigkeiten eher unterentwickelt sind ( ich will aber auf keinen Fall auf die Musik verzichten ), ist die Suche nach einem Stück schwierig.
Naja, ich werde alle eure Tipps beherzigen und hoffe, dass dabei was heraus kommt, was mir gefällt.

Danke euch herzlich
Corinna

Veröffentlichtes darf Jeder aufführen

Hallo

grundsätzlich darf veröffentlichtes Musik-Material aufgeführt werden.
Du musst nur der jeweiligen Rechteverwertungsgesellschaft Meldung machen.
Das Abändern von Theaterstücken ist, wie oben schon erwähnt problematisch. Denn selbst wenn Du ein ganz neues Theaterstück
aufführen würdest, könntest Du die Musik nicht verwenden, weil es eine sogenannte „Werkeverbindung“ gibt. D.h. die Musik ist für immer an die Handlung des Musicals gebunden.
Aber zum Trost: SOO teuer wird das nicht. Zumal Du von der GEMA Supervergunstigungen für kulturelle und schulische Zwecke bekommst. Auch mein Vorschlag: GEMA anrufen!

Viel Glück
Günther

Thomas.

Ach, ich bin ja schon ganz demotiviert. Ich hatte mir das
nicht so schwierig vorgestellt.

Ja, aber, wenn das offiziell auf CD erschienen ist, müsste das
doch mit GEMA oder (AKM (ösiGEMA) abgegolten sein.

Nein. Jede Aufführung ist zu bezahlen.

Das ist mir klar. Nur hab ich geglaubt, dieGEMA vertritt da
die Interessen der jeweiligen Rechteinhaber.

Ausnahmen gibt es schon
(Roland hat oben eine Möglichkeit angesprochen), etwa wenn man
die Aufführung als Spendenaktion deklariert - und dann
natürlich auch tatsächlich die Einnahmen als Spenden abführt.

Wir spielen vor einem Publikum von maximal 100-200 Leuten, der
Erlös kommt immer der Schule zugute. Da wir immer viele
Kinder zu berücksichtigen haben, die musikalischen Fähigkeiten
eher unterentwickelt sind ( ich will aber auf keinen Fall auf
die Musik verzichten ), ist die Suche nach einem Stück
schwierig.
Naja, ich werde alle eure Tipps beherzigen und hoffe, dass
dabei was heraus kommt, was mir gefällt.

Danke euch herzlich
Corinna

1 Like

Danke für Eure Hilfe!! owT