Hallo,
Mein Vater (78) kam von einem längeren Auslandsaufenthalt zurück ist nun in der GKV versichert. Er bezieht auch eine kleine Rente von 517,22 Euro.
Bei der Beitragsberechnung zur GKV für 2013 kürzt nun der Rententräger die Hälfte von 14,6% zzgl. den 0,9% von der Rente (42,41), sowie den kompletten Pflegevers.Satz 2,05% (10,60).
Die GKV ihrerseits möchte auch noch weiteres Geld sehen. Sie möchte noch Beiträge auf einen sogenannten „Auffüllbetrag“ zum Erreichen der Mindestbemessungsgrenze (1/3 der Bezugsgröße der Sozialversicherung West = 2695 / 3 = 898,33). Dieser beträgt: 898,33-517,22=381,11€.
Die Beiträge belaufen sich auf 64,60 (KV 14,9%) und 7,81 (PV 2,05%).
Alles in allem sind also Abzüge und Beiträge für KV+PV von 117,61 von der Rente zu zahlen, welche sich dadurch auf 399,61 mindert. Dies ist ein Gesamtbeitrag von 29,4%.
Ist dies so rechtens? Werden Leute mit sehr geringen Renten dafür noch bestraft und müssen höhere prozentuale Beiträge zahlen? Was gibt es für Möglichkeiten? Ein Antrag auf Zahlung eines Zuschusses zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung nach §106 des SGB VI wurde auch abgelehnt, da Krankenversicherungspflicht gegeben sein soll (§106 Abs1 Satz2 SGB VI, bzw. §5 Abs1 Nr1-10,13 SGB V).
Danke im Voraus