Auffüllbetrag zur Berechnung des Beitrages zur GKV

Hallo,
Mein Vater (78) kam von einem längeren Auslandsaufenthalt zurück ist nun in der GKV versichert. Er bezieht auch eine kleine Rente von 517,22 Euro.

Bei der Beitragsberechnung zur GKV für 2013 kürzt nun der Rententräger die Hälfte von 14,6% zzgl. den 0,9% von der Rente (42,41), sowie den kompletten Pflegevers.Satz 2,05% (10,60).

Die GKV ihrerseits möchte auch noch weiteres Geld sehen. Sie möchte noch Beiträge auf einen sogenannten „Auffüllbetrag“ zum Erreichen der Mindestbemessungsgrenze (1/3 der Bezugsgröße der Sozialversicherung West = 2695 / 3 = 898,33). Dieser beträgt: 898,33-517,22=381,11€.

Die Beiträge belaufen sich auf 64,60 (KV 14,9%) und 7,81 (PV 2,05%).

Alles in allem sind also Abzüge und Beiträge für KV+PV von 117,61 von der Rente zu zahlen, welche sich dadurch auf 399,61 mindert. Dies ist ein Gesamtbeitrag von 29,4%.

Ist dies so rechtens? Werden Leute mit sehr geringen Renten dafür noch bestraft und müssen höhere prozentuale Beiträge zahlen? Was gibt es für Möglichkeiten? Ein Antrag auf Zahlung eines Zuschusses zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung nach §106 des SGB VI wurde auch abgelehnt, da Krankenversicherungspflicht gegeben sein soll (§106 Abs1 Satz2 SGB VI, bzw. §5 Abs1 Nr1-10,13 SGB V).
Danke im Voraus

Hallo BVB-Fan45,

aufgrund der Absage zum Zuschuss von der GRV, gehen Sie bitte mit diesen Unterlagen zum Grundsicherungsamt.
Die werden Ihnen sicherlich weiterhelfen können.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Vater ggf. Wohngeld beantragen kann(wenn er zu Miete wohnt), oder wenn das ebenfalls abgelehnt wird, dann eine zusätzliche Grundsicherung erhalten wird, um finanziell klar zu kommen.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo BVB,

tut mir leid, da kann ich nicht helfen.

MfG -Leo!

Hallo,

Der niedrigsten Beitrag hängt nur bedingt von den persönlichen Einnahmen ab. Für ihn wurde vom Gesetzgeber ein theoretischer Wert, die so genannte Mindesteinnahme festgelegt diese beträgt monatlich 840 € (Wert für 2009). Wer geringe Einnahmen hat, Zahlt also so viel Beitrag als hätte er monatlich die Mindesteinnahme.

So steht im Gesetzt.

Gruß Sergij Titarcuk

Hallo,

so ganz verstehe ich das auch nicht.

Wenn der Vater als Rentner pflichtversichert in der GkV ist, zahlt er nur die anfangs erwähnten 8,2% KV und 2,05% Pflegeversicherung. Diese Pflichtversicherung entsteht mit Rentenbeginn.

Offenbar ist der Vater aber freiwillig versichert (was an seiner Versicherungs-Vorgeschichte z.B.am Auslandsaufenthalt liegen kann). Und für freiwillig Versicherte gilt ein Mindestbeitrag auf der Basis des genannten Drittels der Bezugsgröße. Der Vater erhält einen Zuschuss in Höhe von 7,3% der Rente, so dass man am Schluss auf das gleiche Ergebnis kommt.

Das ist alles korrekt berechnet. Man kann nur nachprüfen, ob die Einstufung als freiwillig versichert korrekt ist.

Viel Glück

Barmer

Mir bleibt die Spucke weg.
Dein Vater erinnert sich mit 78 Jahren an den Sozialstaat Deutschland. Und ist sofort mir nichts Dir nichts für EUR 117,61 krankenversichert in Deutschland.

Bitte frage bei der Krankenversicherung nach, wohin er die freiwillig zu entrichteten Beiträge hinüberweisen soll. In keinem anderen Land kommt ein alter Mann mit 78 Jahren womöglich schwerkrank für EUR 117,61 einen krankenversicherung wie der unsrigen.

Es fällt mir schwer, aber ich bin eben ehrlich - schäm Dich für Deine Frage!

Hallo,

da von einem Mindesteinkommen die Rede ist, gehe ich davon aus, dass Ihr Vater freiwillig versichert wurde.
Der Gesetzgeber setzt für die Nutzung aller Vergünstigungen der GKV grundsätzlich voraus, dass man sein ganzes Leben lang ununterbrochen Mitglied in der GKV ist.

Nur wer „überwiegend“ gesetzlich krankenversichert war, wird demnach auch als Renter günstig, d.h. krankenversicherungspflichtig versichert. Bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern (KVdR) wird dann der Beitrag nur prozentual von der tatsächlichen Rente und ggf. ein halber Beitrag von Zusatzrenten verlangt. Egal wie niedrig die tatsächliche Rente ist.

Wer also eine mehr als geringfügige Unterbrechnung der Mitgliedschaft hatte, egal ob er zwischendurch privat versichert, im Ausland oder nicht versichert war, muss im Alter freiwillig (oder gar nicht) versichert werden. Grundlage für die freiwillige Versicherung sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt. Für die freiwillige Versicherung wird jedoch eine Mindestbeitrag zu Grunde gelegt.

Somit hört sich erst mal alles rechtens an. Ob nicht die Möglichkeit einer Pflichtversicherung besteht, müsste eigentlich die Krankenkasse geprüft haben. Ggf. lohnt es sich dem noch einmal nachzugehen. Man kann es aber meinstens auch selbst nachrechnen. Voraussetzung für die KVdR ist, dass man in der zweiten Hälfte des Berufslebens mindestens 90% der Zeit bei der GKV versichert sein musste. Wer diese Voraussetzung erfüllt muss sogar pflichtversichert werden; wer sie nicht erfüllt, kann sich freiwillig oder privat versichern.

Noch ein Hinweis: wer sich in der Unterbrechungszeit im EU-Ausland aufgehalten und dort bei dem öffentlichen bzw. stattlichen Krankenversicherungsystem versichert war, kann sich diese Zeiten auf die Mitgliedzeiten in der GKV anrechnenn lassen.

Gruß
triceratops

hallo,
sehr komplex…wenden sie sich bitte an die krankenkasse und lassen es sich dort dezidiert erläutern…aus der ferne und ohne zusätzliche infos kann man theoretisch viele tipps geben, die dann alle ins leere laufen

Hallo,

da bin ich überfragt, sorry.

Gruß
Franjo

Hallo BayernFan45
gehen wir von einer freiwilligen Versicherung aus , ist die Kasse im Recht.
Gruß

Hallo, der Fall ist doch sehr kompliziert und da kann ich nicht wirklich weiterhelfen.
Besser einen wirklichen „Fachanwalt“ einschalten , die Kosten dafür kann man einen Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht anfordeern- die bezahlen dann den Anwalt. Was dann wirklich raukommt steht in den Sternen. MfG rudi 44

Hallo BVB-Fan45,

entschuldige die verspätet Antwort.

Leider ist die Berechnung der Krankenkasse korrekt.
Dies ergibt sich aus den gestzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch können sich solchewie von dir angeführten prozentualen hohen Sätze entstehen.

Leider nichts zu ändern.

viele Grüße
ssigi-der-schwabe