Aufgabe Bestandsschutz

Rein fiktiver Fall! Kann jemand mal meinen Lösungsansatz prüfen?
Ort: Brandenburg
Thema: Bestandsschutz; Baurecht

Nachbar A und Nachbar B stehen im Rchtsstreit. Des Weiteren steht Nachbar A im Streit mit der Behörde.
Ausgangslage:
Nachbar A beantragt eine Baugenehmigung zum Umbau und Sanierung eines Wohnhauses. Dabei wird der Dachstuhl entfernt. Ein komplett neues Dach wird aufgebracht. Nachbar A baut dabei in den Luftraum von Nachbar B. Dieser duldet das nicht und legt beim Amt Beschwerde ein. Das Amt verhängt einen mündlichen Baustopp gegen Nachbar A und erteilt die Auflage den Dachüberstand zu entfernen. Des Weiteren soll ein amtlicher Lageplan erstellt werden.
Nachbar B hat den Überstand und den Bau von Nachbar A fotografiert und dokumentiert, dies aber nicht vom öffentlichen Recht aus. Die Fotos hinterlegt er beim Amt und gibt schriftlich an, daß die Wand erhöht wurde. Das Amt gibt Nachbar A zur Kenntnis, daß der Bestandsschutz erloschen sei.
Nachbar A soll nun die Nichterhöhung beweisen.

Lösungsansatz:
Nachbar B hat nicht das Recht den Bau von Nachbar A zu fotografieren und zu dokumentieren.
Das Amt geht von hörensagen aus. Die Schuld muss bewiesen werden.
Der Bestandsschutz ist immer noch vorhanden, da nicht wesentlich eingegriffen wurde. Die Wand ist nicht wesentlich erhöht wurden. (max. 20 cm)
Ein mündlicher Baustopp ist irrelevant. Nur schriftlich zählt.
Der amtliche Lageplan gibt den jetzigen Stand aus. Es hätter vorher einer angefertigt werden müssen.
Nachbar A kann weiter bauen. Die Baugenehmigung ist noch vorhanden.

Die Paragrafen sind schwer zu interpretieren. :frowning: Ich hoffe ich liege etwas richtig. Danke schon einmal im voraus.

Hallo

M.E. hinkt das ganze schon beim ersten Ansatz:
Selbstverständlich darf der Nachbar die benachbarten Gebäude fotografieren.
Wenn das Bauamt irgendeinen Zweifel an den Fotos hat, wird es schon selbst auf die Idee kommen sich das Ganze höchstpersönlich anzuschauen … gerade bei dem schönen Frühlingswetter :wink:

Der Überbau ist spätestens mit der rechtzeitigen Anzeige des Nachbarn kein entschuldbarer Überbau mehr und daher rückbaupflichtig.

Jegliche Erhöhung ist keine unwesentliche Änderung mehr.

Fakt ist: Nachbar A hat gegen öffentliches Recht und gegen nachbarschaftliche Rechte verstossen. Wenn er jetzt die Chance nicht nutzen will und stattdessen weiterbauen sowie Bauamt und Nachbarn mit seiner Argumentation ärgern will, bis er mit seinem Verhalten eine schriftliche Rückbauanordnung samt Ordnungsgeld provoziert hat, dann wird es eben teuer für ihn.

Grüsse Rudi

Warum sollte ich das Haus des Nachbarn nicht fotografieren dürfen? Ich darf das Grundstück nicht betreten und keine Personen gegen ihren Willen fotografieren. Aber Häuser?
Das Amt geht von Bildern aus und nicht vom Hörensagen.
Der Bestandsschutz ist weg. Das schreibst du doch selbst.
Eine mündliche Verfügung der Baubehörde ist gültig. Sie bedarf auf Wunsch des Betroffenen nachträglich der Schriftform. Das ist richtig teuer. Wers braucht.
Klar kann er weiterbauen - wenn er richtig teuren Ärger haben möchte. Und den bekommt er mit Sicherheit ganz schnell.

Entweder entspricht die Wand der Baugenehmigung und die darin dargestellte Ausgangssituation der Realität - oder nicht.

vnA

Hallo,

Rein fiktiver Fall! Kann jemand mal meinen Lösungsansatz
prüfen?

Will es mal versuchen.

Ort: Brandenburg
Thema: Bestandsschutz; Baurecht

Nachbar A und Nachbar B stehen im Rchtsstreit. Des Weiteren
steht Nachbar A im Streit mit der Behörde.

Vorneweg: Nachbar A scheint das zu haben, was ich ein „starkes Rechtsverständnis“ nenne. Mit sochen Leuten ist oft schwer zu verhandeln. Meist glauben sie erst den Ausführungen des eigenen (Fach-)Anwaltes. (Ist natürlich jetzt rein fiktiv.)

Ausgangslage:
Nachbar A beantragt eine Baugenehmigung zum Umbau und
Sanierung eines Wohnhauses.

Es gibt somit eine Baugenehmigung?
Was ist der Inhalt?

Dabei wird der Dachstuhl entfernt.
Ein komplett neues Dach wird aufgebracht. Nachbar A baut dabei
in den Luftraum von Nachbar B.

Das wäre das, was man einen Überbau nennt.

Dieser duldet das nicht und
legt beim Amt Beschwerde ein. Das Amt verhängt einen
mündlichen Baustopp gegen Nachbar A und erteilt die Auflage
den Dachüberstand zu entfernen.

Erscheint mir so richtig.

Des Weiteren soll ein
amtlicher Lageplan erstellt werden.
Nachbar B hat den Überstand und den Bau von Nachbar A
fotografiert und dokumentiert,

Klar, er muss seine Rechtsposition und die Störung seines Eigentums dokumentieren.

dies aber nicht vom
öffentlichen Recht aus.

Das bedeutet was? Die Formulierung ist mir unklar.

Die Fotos hinterlegt er beim Amt und
gibt schriftlich an, daß die Wand erhöht wurde. Das Amt gibt
Nachbar A zur Kenntnis, daß der Bestandsschutz erloschen sei.

aha.

Nachbar A soll nun die Nichterhöhung beweisen.

Dürfte wohl möglich sein, wenn sich jemand die Wand ansieht.

Lösungsansatz:
Nachbar B hat nicht das Recht den Bau von Nachbar A zu
fotografieren und zu dokumentieren.

Mit welcher Begründung? Ich habe oben schon was dazu geschrieben.

Das Amt geht von hörensagen aus.

Behauptet wer? Vielleicht hat sich jemand von Amt die Sache angesehen.

Die Schuld muss bewiesen
werden.

Stimmt. Dazu können die Fotos herangezogen werden.

Der Bestandsschutz ist immer noch vorhanden, da nicht
wesentlich eingegriffen wurde.

Kann im Einzelfall anders aussehen.

Die Wand ist nicht wesentlich
erhöht wurden. (max. 20 cm)

Also wurde sie DOCH erhöht. Somit ist die Geschichte mit dem „Beweis der Nichterhöhung“ doch erledigt.

Ein mündlicher Baustopp ist irrelevant. Nur schriftlich zählt.

Sagt wer?
Schau mal, wenn ein Polizist Dich bei einer Verkehrskontrolle anhält, dann ist das auch nur mündlich. Da gibt es auch kein „nur schriftlich zählt“. Ein Verwaltungsakt kann durchaus auch mündlich sein.

Der amtliche Lageplan gibt den jetzigen Stand aus. Es hätter
vorher einer angefertigt werden müssen.

Welche Inhalte hat der amtliche Lageplan? Was wäre „vorher“ anders als „nachher“?

Nachbar A kann weiter bauen. Die Baugenehmigung ist noch
vorhanden.

Die Bauaufsichtsbehörde ist wohl anderer Meinung. Mich würde erstmal die Begründung der Bauaufsichtsbehörde interessieren. Und wie diese Begründung zur Baugenehmigung steht. Den Inhalt der Baugenehmigung kennen wir nicht. Ich fürchte, er ist negativ für Nachbarn A.

Die Paragrafen sind schwer zu interpretieren.

Stimmt.

Ich hoffe ich
liege etwas richtig.

Ich rate dazu einen Fachanwalt aufzusuchen. Hier sollten alle Daten, Fakten und Papiere auf den Tisch gelegt werden. Nur aus der halben Geschichte kann sich auch diese Person kein vollständiges Bild machen.

Gruß
Jörg Zabel

Inhalt der Baugenehmigung ist Errichtung eines Ringankers, entfernen des Dachstuhls, neues Dach errichten, sowie Fenster verändern.

wo genau steht das? jegliche Erhöhung ist keine unwesentliche Änderung mehr?

mehr Daten habe ich nicht. wo steht ganz genau, das mit dem Bestandsschutz, es ist schwer daraus das ri htige zu lesen.

Hallo,

Inhalt der Baugenehmigung ist Errichtung eines Ringankers,
entfernen des Dachstuhls, neues Dach errichten, sowie Fenster
verändern.

Wurde von dieser Baugenehmigung abgewichen?
Wenn ja, wo? (In diesem Fall wären kleinere Brötchen zu backen.)

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

mehr Daten habe ich nicht. wo steht ganz genau, das mit dem
Bestandsschutz, es ist schwer daraus das ri htige zu lesen.

Deshalb auch der Rat, zu einem Anwalt zu gehen. Die Kosten einer Beratung dürften gut investiertes Geld sein.

Es wird nirgendwo eine Regelung geben, die besagt, dass 26,3 cm noch unter den Bestandsschutz fallen und ab 26,4 cm das nicht mehr so ist.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

lies dir mal dies durch http://www.baurecht-dienst.de/demo/zbb01.htm#BbGBO_%…
Ich weiß aber nicht ob etwas brauchbares für dich dabei ist.

Gruß Earny

abgewichen in der Höhe. (sobst sieht alkes genausi aus wie vorher form öffnungen usw. auch egal, da nachbar a was geplant hat laut unterlagen, dies aber nicht umgesetzt hat, wurde er deshalb auch angemahnt) der Ringanker wurde an der nachbarwand aufgemauert. sonst wurden die oberen Schichten entfernt. aufgemauert nur, weil dort das Gebäude des Nachbarn kommt. das heißt die Außenmauer von Nachbar a ist die andere Mauer von Nachbar b. beide Gebäude sind mit einander verbunden. meine Grundlage ist BbgNRG Abschnitt 2, wo besagt wird, das diese Mauer erhöht werden darf. (Dieses Detail hatte ich vergessen zu schreiben. Also Haus Außenwand und GarageAußenwand sind verbunden miteinander) Des Weiteren hat Nachbar B eine neue Garage errichtet und somit auf der Grenze mehr als 8n gebaut. Dies wird mittlerweile vom Amt vertuscht und alles dafür getan, um diesen „Schwarzblau zu heilen!“ (Originalaussage vom Amt!)

Wieder etwas vergessen. Nachbar B sein Dachüberstand ragt in den Luftraum von Nachbar A. Dieser soll diesen jedoch dulden. Mit Hilfe vom Amt, wird dieses durchgesetzt.

„Es wird nirgendwo eine Regelung geben, die besagt, dass 26,3 cm noch unter den Bestandsschutz fallen und ab 26,4 cm das nicht mehr so ist.“

Doch, laut Bauamt ist die Toleranz 0,00mm. Richtig mm nich cm.

Hallo,

Wieder etwas vergessen.

Aha, wieder noch was dazu. Erst ging es um „illegale Fotos“ des Nachbarn und die Rechtmäßigkeit von mündlichen Anordnungen der Bauaufsichtsbehörde, mittlerweile haben wir seinen Schwarzbau zu heilen.
Was kommt noch dazu, damit es ein Gesamtbild ergibt?

Nachbar B sein Dachüberstand ragt in
den Luftraum von Nachbar A. Dieser soll diesen jedoch dulden.
Mit Hilfe vom Amt, wird dieses durchgesetzt.

Verschwörungstehorie?
Ich habe es bisher selten erlebt, dass eine Behörde zugunsten von X und gegen Y entscheidet um „aus purer Bosheit gegen ehrliche und rechtschaffene Bürger“ vorzugehen.

„Es wird nirgendwo eine Regelung geben, die besagt, dass 26,3
cm noch unter den Bestandsschutz fallen und ab 26,4 cm das
nicht mehr so ist.“

Doch, laut Bauamt ist die Toleranz 0,00mm. Richtig mm nich cm.

Gut. das war nur ein Beispiel.
Und wenn da 0,00 mm die Grenze ist, dann ist jegliche Erhöhung nicht rechtens. Punkt.

Insgesamt liest es sich mittlerweile wie ein langjähriger Nachbarschaftsstreit. Und jeder der beiden Nachbarn möchte „recht haben“. So nach dem Motto „wenn der das darf, dann darf ich aber auch“ und wenn möglich „zweimal mehr als Du“.

Such Dir eine Rechtsberatung, die Ahnung hat und sich die GANZE Sache anschaut, am Besten auch „vor Ort“, und folge deren Rat.

Gruß
Jörg Zabel

danke. das werde ich dann machen. Verschwörungstheorie? nein, so was werde ich nicht sagen.

In der jeweiligen Landesbauordnung unter „Abstandsflächen“

vnA