Rein fiktiver Fall! Kann jemand mal meinen Lösungsansatz prüfen?
Ort: Brandenburg
Thema: Bestandsschutz; Baurecht
Nachbar A und Nachbar B stehen im Rchtsstreit. Des Weiteren steht Nachbar A im Streit mit der Behörde.
Ausgangslage:
Nachbar A beantragt eine Baugenehmigung zum Umbau und Sanierung eines Wohnhauses. Dabei wird der Dachstuhl entfernt. Ein komplett neues Dach wird aufgebracht. Nachbar A baut dabei in den Luftraum von Nachbar B. Dieser duldet das nicht und legt beim Amt Beschwerde ein. Das Amt verhängt einen mündlichen Baustopp gegen Nachbar A und erteilt die Auflage den Dachüberstand zu entfernen. Des Weiteren soll ein amtlicher Lageplan erstellt werden.
Nachbar B hat den Überstand und den Bau von Nachbar A fotografiert und dokumentiert, dies aber nicht vom öffentlichen Recht aus. Die Fotos hinterlegt er beim Amt und gibt schriftlich an, daß die Wand erhöht wurde. Das Amt gibt Nachbar A zur Kenntnis, daß der Bestandsschutz erloschen sei.
Nachbar A soll nun die Nichterhöhung beweisen.
Lösungsansatz:
Nachbar B hat nicht das Recht den Bau von Nachbar A zu fotografieren und zu dokumentieren.
Das Amt geht von hörensagen aus. Die Schuld muss bewiesen werden.
Der Bestandsschutz ist immer noch vorhanden, da nicht wesentlich eingegriffen wurde. Die Wand ist nicht wesentlich erhöht wurden. (max. 20 cm)
Ein mündlicher Baustopp ist irrelevant. Nur schriftlich zählt.
Der amtliche Lageplan gibt den jetzigen Stand aus. Es hätter vorher einer angefertigt werden müssen.
Nachbar A kann weiter bauen. Die Baugenehmigung ist noch vorhanden.
Die Paragrafen sind schwer zu interpretieren. Ich hoffe ich liege etwas richtig. Danke schon einmal im voraus.