Auf dem o.g. Portal steht:
„Sofern Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung daher nicht automatisch nach Ihrem Heimatrecht verlieren, müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.“
Seit einigen Jahren habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Bei dem Verfahren hat mir niemand gesagt oder gar gefordert, dass ich das Zitierte tun muss. Haben sich seitdem die Gesetze geändert?
Somit habe ich noch meine ursprüngliche Staatsbürgeschaft auch noch (in dem Land verliert man die nicht automatisch). Mein alter Pass ist eh abgelaufen und ich will den nicht verlängern.
Ein wesentlicher Nachteil ist, wenn mich ich in meinem Geburtsland aufhalte, gelten für mich die dortigen Gesetze und die Botschaft der Bundesrepublik ist für mich nicht zuständig. Bei doppelten Staatsbürgerschaft muss man das wissen, in manchen Ländern könnte es verhängnisvoll sein.
MfG