Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft/neuer Reisepass

Mein Mann wird in Kürze die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen.Verliert er dadurch seine Bisherige (Sri lankische) und durch welchen „Vorgang“ geschieht das.Die gleiche Frage gilt für den Reisepass.Wird der bisherige dann durch die Aushändigung des deutschen Passes ungültig gemacht oder eingezogen?

Freue mich auf sachdienliche Antworten die sich auf das Thema beziehen.

Danke,
David

Hallo,

im Rahmen der Einbürgerung erhält man eine Zusicherung der Einbürgerung und muss sich daraufhin aus der bestehenden Staatsbürgerschaft (abgesehen von einigen Ausnahmen) ausbürgern lassen, da die Konservativen die doppelte Staatsbürgerschaft nicht mögen.

Details kannst du hier nachlesen:

Wenn man sich ausbürgern lässt, wird die Botschaft höchstwahrscheinlich bestehende Dokumente wie den Reisepass einziehen oder anderweitig für ungültig erklären. Die Aushändigung des deutschen Passes (der ja von der Einbürgerung eh unabhängig ist) hat damit nichts zu tun. Da erwartest du von der Bürokratie zu viel.

Gruß,
Steve

Auf dem o.g. Portal steht:
„Sofern Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung daher nicht automatisch nach Ihrem Heimatrecht verlieren, müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.“

Seit einigen Jahren habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Bei dem Verfahren hat mir niemand gesagt oder gar gefordert, dass ich das Zitierte tun muss. Haben sich seitdem die Gesetze geändert?
Somit habe ich noch meine ursprüngliche Staatsbürgeschaft auch noch (in dem Land verliert man die nicht automatisch). Mein alter Pass ist eh abgelaufen und ich will den nicht verlängern.

Ein wesentlicher Nachteil ist, wenn mich ich in meinem Geburtsland aufhalte, gelten für mich die dortigen Gesetze und die Botschaft der Bundesrepublik ist für mich nicht zuständig. Bei doppelten Staatsbürgerschaft muss man das wissen, in manchen Ländern könnte es verhängnisvoll sein.
MfG

Hallo,

es ist schon lange so, dass man andere Staatsbürgerschaften aufgeben muss, wenn man in Deutschland eingebürgert wird oder werden möchte. Einige Ausnahmen wie bspw. Argentinien (Ausbürgerung laut Verfassung nicht möglich) und Iran (Ausbürgerung erlaubt aber praktisch unmöglich) gibt es. Weitere Ausnahmen sind andere EU-Staatsbürgerschaften bzw. der Schweiz.

Gruß,
Steve

Das ist in Deutschland quasi schon immer so. Ich kenne aber auch einige Leute, die ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft parallel zur Deutschen beibehalten haben. So wirklich scheint das den Staat nicht zu interessieren.

Nur wenn versucht wird, die Gesetzeslage der gelebten Praxis anzupassen, fangen Parteien wie die CDU an rumzumosern, obwohl die es in ihrem Einflussbereich auch nicht anders handhaben.