Aufgabebilanz und Abwicklung Gewerbe

Hallo,

ich habe letztes Jahr zum 31.07.2012 meinen Friseursalon geschlossen. Was noch verkauft werden konnte, wurde verkauft und der Rest entsorgt. Der Salon wurde geschlossen, da die Einnahmen nicht mehr ausreichend waren. USt.-Voranmeldungen wurden abgegeben und sind jetzt alle bezahlt. Es gibt allerdings noch offene Foerderungen bis heute aus Miete, Strom usw. Heute habe ich mit FA telefoniert und man sagte mir, ich solle noch eine UST.-Erklärung(Jahr) machen, eine Aufgabebilanz, eine Gewerbesteuererklärung und eine EÜR (01.01.-31.07.) Die nette Dame sagte, die Aufgabebilanz kann ich mit Einnahmen und Ausgaben erstellen, es muss nur ersichtlich sein was ich meine. Wo trage ich dies nun in den Formularen ein, sodass der exakte Gewinn bzw. Verlust ermittelt wird? Insbesondere, da Forderungen aus dem letzten Jahr noch nicht bezahlt sind und dies erst dieses Jahr passieren wird. Ich würde es von einm Steuerberater machen lassen, jedoch ist aufgrund dieser Geschichte kein Geld dafür vorhanden. Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

Ich würde in diesem Fall ganz bestimmt einen Steuerberater empfehlen, denn immer dann, wenn Dinge für ein Gewerbe angeschafft wurden, muss der Verkaufswert dem Gewerbe zugeschrieben werden und darf nicht einfach so in die eigene Tasche wandern. Auch die seinerzeit darauf erstattete Vorsteuer ist davon ggfls. betroffen. Also, wenn Du nicht willst, dass das Finanzamt Dir alles auf Privatentnahme setzt, solltest Du Dir von einem Fachmann helfen lassen, sonst zahlst Du vielleicht mehr ans Finanzamt als der Steuerberater Dich gekostet hätte. Eine „Ratschlag“ aus diesem Portal kann und darf niemals eine Steuerberatung ersetzen.

Hallo,

leider kann ich hier nicht behilflich sein. Ich weiß es einfach nicht. Aber warum fragen Sie nicht einfach das Finanzamt selbst?

Korrekterweise entwickelt man aus der Schlußbilanz die
Aufgabebilanz und leitet dann den laufenden Gewinn und
den Aufgabegewinn daraus ab. Muß gemacht werden, da das
Einkommensteuergesetz zwischen Gewinn aus Gewerbe-
betrieb laufend und Aufgabegewinn unterscheidet.

Ich würde folgendes machen. Bis zur Aufgabe die Gewinn-
ermittlung nebst Anlage EÜR und als Nebenrechnung extern
alle Sachverhalte abrechnen, die nach Schließung einge-
treten sind.

ZB

Verkauf „Reste“ 100,00 €
Forderungen Stadtwerke 100,00 € 200,00 €

abzüglich

Verbindlichkeiten Vermieter 50,00 €
Verbindlichkeiten USt ab 31.07. 250,00 € 300,00 €

Aufgabeverlust 100,00 €

Der laufende Gewinn -bis 31.07.- gehört in Zeile 4 der
Anlage G, der Aufgabegewinn bzw. Verlust in Zeile 31 bis 42 der Anlage G.

Mein Beispiel oben ist aber nicht erschöpfend, es gibt da sicherlich noch viele mögliche Einnahmen bzw. Ausgaben nach Geschäftsaufgabe.

Die Pflicht zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung ist gegeben, allerdings nur mit dem laufenden Gewinn, sollte der bis 31.07. unter 24.500 € liegen, würde ich gar keine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Die Umsatzsteuererklärung muß in jedem Fall abgegeben werden.

Allerdings ist das gesamte etwas komplex, so daß der mit Abstand beste Rat ist, machen Sie einen Deal mit dem Steuerberater und lassen ihn das ganze machen.

Gruß

Hallo,
wie vom FA bereits erläutert, wird bis zur Betriebsaufgabe 31.07.2012 eine
Einnahme-Überschussrechnungrechnung (wie bisher auch) erstellt.
Dann wird eine sogenannte Übergangsgewinnermittlung erstellt.
Hierin werden alle Forderungen aufgezeichnet die bisher noch nicht gezahlt wurden, sowie die Umsatzsteuer erfasst (entweder als Forderung falls sich eine Erstattung des FA ergibt oder als Verbindlichkeit, falls noch was an das FA zu zahlen ist).
Als letztes erfolgt dann die sog. Schlussbilanz erstellt. Hierin werden dann die Erträge aus der Veräußerung des Inventars aufgezeichnet. Denn der Gewinn aus dieser Veräußerung wird ermässigt besteuert. Diese so
ermittelteten Gewinne oder Verluste werden dann in der Anlage G zur
Einkommensteuererklärung übertragen. Sollte sich aus der Schlussbilanz ein Gewinn ergeben haben, wird dieser in die Kennzahl 24 eingetragen.

Gruss

Sorry, aber für ne kurze e-Mail ist das zu viel zum Erklären.

Das Geld für den Steuerberater solltest Du auftreiben.
Vermutlich bekommst Du bei der Einkommensteuer Deine Vorauszahlungen/Lohnsteuer z.T. wieder raus, wenn noch so viel Schulden da sind!

Du musst das für 2012 ermitteln!

Denn anders als bei der bisherigen Einnahme-Überschussrechnung ist in der „Aufgabebilanz“ auch die Einnahmen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Ausgaben usw. enthalten, die Du erst in 2013 oder 2014 bezahlst! In der Steuererklärung für 2013 kannst Du diese Aufwendungen nicht mehr absetzen!

Viel Erfolg bei Deiner Steuerberater-Suche.

Das ist leider zu kompliziert, um das mal eben’ im Internet zu beantworten. Das sind leider Vorgänge die man am leichtesten über einen guten Steuerberater machen lässt, da nur so das Maximun raus geholt werden kann. Wegen des einmaligen Auftrages wird es schwer, da einen zu finden, der sich wircklich für einen einsetzt.

LG

Augabebilanz:
Hier müssen ALLE Ausgaben stehen, die bisher noch nicht verbucht waren. Also Miete, Gas, Strom, Wasser, evtl. Warenlieferanten etc. - solange wie es noch bezahlt werden muss -> Gesamtsumme.
Zu den Ausgaben gehört auch die Zahlung(en) aus der/den letzten erstellen Voranmeldung/en nach dem 31.07.
Die in diesen Beträgen enthaltene Vorsteuer kann noch mit in einer Umsatzsteuererklärung erklärt werden. Sollten auch in 2013 noch Ausgaben anfallen, ist für 2012 und 2013 eine USt-Erklärung abzugeben. Die Aufgabebilanz ist nur einmal auf den Aufgabezeitpunkt zu erstellen.
In die Gewerbesteuererklärung gehört nur der Gewinn/Verlust der bis zum 31.07.2012 angefallen ist.
Ist der Verkauf des Anlagevermögens bereits mit in den Einnahmen bis zum 31.07. enthalten? Wenn nicht, gehört der Betrag als Forderung=Einnahme in die Aufgabebilanz.
USt-Erstattung die sich evtl. noch aus der bisher nicht angemeldeten Vorsteuer ergibt ist auch eine Einnahme. Davon werden die Ausgaben noch dem 31.07.2012 abgezogen, das Ergebnis ist der Aufgabegewinn/-verlust

Wenn Du die Bilanz erstellt hast, schaue ich sie mir gerne mal an.

Hoffe, ich konnte helfen
M(ich)a

Hallo,
ja das ist ein Problem.
Ich empfehle hier das Programm Steuersparerklärung 2013 für Unternehmer anzuschaffen. Die Kosten sind relativ gering und man kann damit fast alles machen.
Falls Sie das Programm nicht kaufen: EÜR erstellen wie die Vorjahre und zusätzlich eine Aufgabebilanz, d.h. zum Gewerbeende eine Überleitung von dem Zufluß/Abfluß-Prinzip zur Bilanz, in dieser werden dann auch die noch offenen Forderungen ausgewiesen.
Sollten in den Folgejahren noch Einnahmen kommen sind unbedingt die Umsätze und Einnahmen dem Finanzamt gegenüber zu erklären.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, aber alles andere wäre hier zu schwierig zu erklären in aller Kürze.
Eventuell kann man auch vom Steuerberater nur die Aufgabebilanz machen lassen und den Rest selbst, das kostet auf jeden Fall nicht so viel, wenn Sie vorher die EÜR erstellt haben.
MfG
Sven Duwe

Hallo Andreas,

ich will versuchen, dir mit einfachen Worten einiges zu erklären: Alles, was du aus deinem Salon bisher verkauft hast, war Betriebsausstattung und der Erlös führte zu Einnahmen. Sobald du die offenen Forderungen bezahlt hast, gehören diese Betriebskosten in das Jahr, in dem sie fällig waren - also 2012. Aber erst dann. Du müßtest jetzt eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung für das betreffende halbe 2012 machen und deine gesamten Einnahmen und Ausgaben eintragen, auch wenn die Einnahmen zzgl. der Erlöse aus dem Verkauf der Betriebsausstattung negativ ist. Dann steht bei den Einnahmen halt eine negative Summe. Wenn es noch etwas dauert, bis du die letzten Forderungen beglichen hast, dann kläre mal mit dem Finanzamt ab, ob du diese Summe mit der Steuererklärung 2013 nachträglich geltend machen kannst. In der Regel ist so was machbar.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Viel Glück. Heidi

Hallo,

also die USt-Erklärung muss eigentlich innerhalb eines Monats nach Gewerbeabmeldung abgegeben werden.
Wer hat bisher die Voranmeldungen erstellt?
Hast du das selbst gemacht? Ansonsten kann derjenige vielleicht auch bei der Aufgabebilanz helfen.
Ich halte es für sehr schwierig, dies ohne entsprechende Kenntnisse zu machen.
Es gibt auch günstige Buchhaltungsbüros, die da helfen.

Die offenene Rechnungen müssen als Verbindlichkeiten eingebucht werden. Das Anlagegüter müssen entweder ausgebucht bzw. Verbliebenes in die Aufgabebilanz aufgenommen werden. Eine EÜR musst du dann übrigens nicht mehr machen, denn entweder du behälst deine Gewinnermittlungsart bei (EÜR) oder du wechselst sie (Aufgabebilanz). Aber das FA scheint ja eine Bilanz haben zu wollen.

Da muss es auch einen Fragebogen vom FA gegeben haben letztes Jahr?

VG
Shelly

Hi!

Die Sache ist kompliziert. Schau Dir mal die Unterlagen aus dem Vorjahr an, damit müsstest Du alles bis auf die Aufgabebilanz an Hand des Vorjahres erstellen können.

Bezüglich der Aufgabebilanz googelst Du am Besten ein wenig. Das ist aber relativ kompliziert, da hier ein Übergangsgewinn und ein Aufgabegewin daraus ermittelt werden muss. Das bekommen die meißten Leute die beim Steuerberater arbeiten noch nicht mal hin (insbesondere weil man das halt nicht alle Tage hat).

Per Mail bzw. per internet ist das ein hoffnungsloses Unterfangen das zu erklären. Sorry.

Gruß

derschwede77

Sorry das kann man hier auch nicht „mal eben“ erklären.
Im Grunde ist es nicht schwer, wenn man es erklärt bekommt.
Frag im Bekanntenkreis, ob jemand nen Betrieb hat, der kann Dir dabei auch helfen.
Erkläre deinem Bearbeiter aber deine Lage, nicht das die ne Schätzung machen.