Aufgaben der grundschul pausenaufsicht

Hallo,
Ist in einer Grundschule die Pausen aufsicht nicht auch dafür zuständig darauf zu achten das die kinder nach der pause alle wieder im schulgebäude landen,und nicht noch unbeaufsichtigt auf dem schulgelände umher irren??
Ich google mir nen heissen und finde einfach nichts passendes oder konkretes…

Hallo BibbiHerten,

ich arbeite zwar an einer Realschule, die Aufsichtspflicht ist aber sicherlich die gleiche. Grundsätzlich soll man die Schüler, die nach der Pause noch keine Anstalten machen ins Schulhaus zu gehen, darauf hinweisen, dass doch die Pause zu Ende ist. Wenn sich Schüler aber verstecken oder das Schulgelände verlassen, ist es deren Verschulden. Der Lehrer, der Aufsicht hat, muss ja schließlich wieder in den Unterricht und dort seine Schüler beaufsichtigen. Bei kleinen Grundschulkindern sollte man, denke ich, ein besonderes Auge nach dem Pausenklingeln haben. Man kann aber sicherlich nicht ewig auf dem Pausenhof stehen.
Ansonten lies doch nochmal im Schulgesetz nach, da habe ich auch schon mal über so einen Fall gelesen.
Grüße

hallo,
das ist eine interessante frage, auf die ichnun auch keine antwort weiß, tut mir leid, aber warum fragst du nicht beim schulamt nach? ich vermute, dass du elternteil bist, in den direkten vorschriften für lehrer steht es bestimmt. das schulamt könnte dir weiterhelfen.
problematisch ist das schon, was du ansprichst, denn ein kind, das sich vor dem unterricht drücken will, kann sich natürlich überall kurzfristig verstecken und dann, wenn die aufsichtsperson weg ist, auf dem flur rumlaufen.
viele grüße

yentl

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Auf diese Frage schreit es ja förmlich: „NATÜRLICH“ hat die Pausenaufsicht dafür zu sorgen, dass ALLE Kinder zum Unterrichtsbeginn wieder im Gebäude sind!!!
Den genauen Gesetzespassus (falls es für solche Selbstverständlichkeiten einen gibt…) würde ich erfragen bei:

www.landeselternschaft-nrw.de

Meines Kenntnisstandes nach gibt es eine Landeselternschaft in jedem Bundesland (das Schulgesetz ist für jedes Bundesland LEIDER etwas unterschiedlich und sollte spezifisch erfragt werden! Hier der Link für NRW - meinem Bundesland:

www.schulministerium.nrw.de).

Allerdings gibt die Allgemeine Dienstordnung zum Thema Pausenaufsicht nicht viel her:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Die….

Empfehlen würde ich auf jeden Fall umgehend mit der Schulpflegschaft Kontakt aufzunehmen, die steht bestenfalls in regem Austausch mit der Schulleitung. Wenn Sie Kenntnis haben, dass eine bestimmte Lehrkraft nicht darauf achtet (oder geachtet hat), dass alle Kinder nach der Pause wieder ins Gebäude gehen, sollte auch mit dieser Person (ggf. unter Hinzunahme der Schulleitung und Schulpflegschaft) ein Gespräch gesucht werden.
Aufsichtspflicht haben die Lehrer auf jeden Fall! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man diese mit einem Paragrafen einfordern muss. Das dürfte doch jedem Lehrer klar sein…
In der Hoffnung, ein wenig geholfen zu haben, wünsche ich noch viel Erfolg
Thordis Burghoff

Hallo,
ich denke generell ja - nur muß immer die verhältnismäßigkeit betrachtet werden. Damit wird es dann von der konkreten Situation abhängen. Die Pausenaufsicht muß neben der generellen Aufsichtspflicht auch Kinder ansprechen, die nach dem Klingelton ziellos umherirren. Wenn Kinder es aber darauf abzielel, sich dem Unterricht zu entziehen dürfte zu Prüfen sein, in wie weit die Aufsicht eine CHance hatte, dies zu entgecken. HIeraus eine Anklage zu gestalten würde ich allerdings als sehr schwierig sehen.

vielen lieben dank für die antwort …=)
Habe bereits mit der verantwortlichen Direktorin gesprochen…Leider hat sie es nihct direkt eingesehen,denn es war zu keiner zeit eine Pausenaufsicht drausse,und das in einer Grundschule. Mir ging es ja darum,das nihct irgendein Irrer kommt und die Kinder lockt…Wünsche ein schönes Wochenende =)

Natürlich hat ein Lehrer während seiner Pausenaufsicht umherirrende Schüler nicht mutwillig zu ignorieren, aber es ist nicht seine Aufgabe, alle Kinder zu finden und in das Schulgebäude zu bringen. Grundschüler sind über die Funktion des Pausenklingelns informiert und bei altersgemäßer Entwicklung auch in der Lage die Regelungen dazu zu befolgen.
Ich denke nicht, dass man hier große Möglichkeiten hat, sich offiziell zu beschweren.