Aufgabenbereich Elternvertreter

Hallo,

vor einiger Zeit hatte ich hier schon angefragt ob es sein kann dass eine Lehrkraft über Wochen braucht um Arbeiten zu korrigieren.

Es wurde mir vorgeschlagen die Elternvertreter auf dieses Problem hinweisen und diese zu bitten das bei der Lehrerin anzusprechen. Hab ich auch gemacht, andere auch.

Jetzt kommt die Rückmeldung dazu : Die Lehrerin ist der Meinung dass dies nicht zu den Aufgaben der Elternvertreter gehören würde und die Eltern die damit ein Problem haben sie direkt ansprechen sollen.

Ich habe damit ein Problem, will das auch ansprechen aber da die Lehrerin sowieso schon Probleme mit meinem Sohn hat (stört den Unterricht), mache ich mir trotzdem paar Gedanken (wie am besten rüberbringen etc.) Was tun?

LG

Hallo,

das Argument von Seiten der Lehrerin verstehe ich nicht. Wenn MEHRERE Eltern ein Problem mit ihren Rückgabefristen haben und daraufhin die Elternvertretung aktiv wird, ist das doch genau das, was sowieso in deren Aufgabenbereich fällt… Die Vertretung der Interessen der Eltern (und hier geht es ja nicht nur um die Eltern eines Kindes).
Dann geht halt im Verbund derer hin, die ein Problem damit haben, dann fällt die Bitte nicht so auf dich und deinen Sohn zurück und die Lehrerin sieht sich nicht nur mit einer Mama konfrontiert, sondern mit mehreren und sieht vllt., dass das Problem wirklich von größerem Interesse ist.

Gruß
Yvette

Hallo,

vor einiger Zeit hatte ich hier schon angefragt ob es sein
kann dass eine Lehrkraft über Wochen braucht um Arbeiten zu
korrigieren.

Wenn ich mich recht erinnere ging es um die Grundschule, sorry bin jetzt zu faul zu suchen - Vergebung erbitte -.

Jetzt kommt die Rückmeldung dazu : Die Lehrerin ist der
Meinung dass dies nicht zu den Aufgaben der Elternvertreter
gehören würde und die Eltern die damit ein Problem haben sie
direkt ansprechen sollen.

Unfug, das sind doch genau die Stellen, an denen die Eltervertretung einschreiten muss.

Da die bisherigen Kontakte nicht zum Erfolg geführt haben, fallen mir zwei Möglichkeiten ein:

  • die Elternvertreter laden zu einer Elternversammlung ein und laden genau diese Lehrerin ein, in der nächsten Stufe könnte man noch den Rektor hinzuladen, nach allen mir bekannten Regeln sind die Lehrer verpflichtet zu kommen, es ist eine Dienstveranstaltung!

  • einen Brief, der von möglichst vielen Eltern unterschrieben schicken und eine Kopie nachrichtlich an die Schulleitung

Gerade in der Grundschule sollte eine sehr schnelle Rückgabe möglich sein.

In höheren Klassen können auch mal längere Fristen möglich sein. Ich habe mal einen Anpfiff bekommen, da ich ca. 5 Wochen benötigte (7 Kl. Gym ?), die Schüler hatten allerdings vergessen den Eltern zu erzählen, dass ich von der Klasse gebeten wurde die Arbeit früher zu schreiben um die Häufung an Arbeiten zu entzerren.

Ich wies darauf hin, dass ich schon Klausuren und andere Arbeiten erstmal erledigen muss und dass die Korrektur länger als normal dauern wird. Dies wurde auch akzeptiert.

Erfreulicherweise bestätigten der Klassensprecher auf der Elternversammlung meine Darstellung und ich war entlastet.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo,
Ich habe ein Problem mit der Antwort von Volker M.:die „Elternvertreter laden zu einer Elternversammlung ein und laden genau diese Lehrerin ein, in der nächsten Stufe könnte man noch den Rektor hinzuladen, nach allen mir bekannten Regeln sind die Lehrer verpflichtet zu kommen, es ist eine Dienstveranstaltung!“

Eine Dienstveranstaltung ist nicht von den Eltern einzuberufen( einzuladen), denn den " Dienst" bezahlt der Dienstherr und nicht die Eltern.

Für die Aufgaben des Lehrers gibt es Gesetze, z.B. das Schulgesetz, die Schulordnung oder die Dienstordnung für Lehrer. Dort stehen für manche Bundesländer " Empfehlungen", in welcher Zeit eine Arbeit korrigiert werden sollte.

Eine weitere Möglichkeit ist, den Elternsprecher, Schulelternsprecher zu kontaktieren oder sich an die Schulkonferenz zu wenden, nicht um den Lehrer anzuschwärzen, sondern um zu erfragen, in welcher Zeit die Korrektur erfolgen sollte.
Aber ein Korrekturzeitraum von ca. 14 Tagen wäre normal.

Hallo,

Ich habe ein Problem mit der Antwort von Volker M.:die
„Elternvertreter laden zu einer Elternversammlung ein und
laden genau diese Lehrerin ein, in der nächsten Stufe könnte
man noch den Rektor hinzuladen, nach allen mir bekannten
Regeln sind die Lehrer verpflichtet zu kommen, es ist eine
Dienstveranstaltung!“

Das folgende gilt für BW (Die UP kommt aus Schwaben, allerdings steht in der VIKA nicht obs bayrisch Schwaben ist, ob es sich um eine Donauschwäbin handelt oder um das was man gemein unter Schwaben versteht, nämlich die Württemberger, was aber falsch ist.):

  1. Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der gewählte Elternvertreter.
  2. Der Vorsitzende ruft in Benehmen mit dem Klassenlehrer den Pflegschaftsabend ein.
  3. Zur Pflegschaft gehören u.a. alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte.

Eine Dienstveranstaltung ist nicht von den Eltern
einzuberufen( einzuladen), denn den " Dienst" bezahlt der
Dienstherr und nicht die Eltern.

Wenn man als Lehrer zu einem Tagesordnungspunkt eingeladen wird, ist man lt. Konferenzordnung verpflichtet daran teilzunehmen. Der Klassenlehrer muss als solcher grundsätzlich teilnehmen.

Für die Aufgaben des Lehrers gibt es Gesetze, z.B. das
Schulgesetz, die Schulordnung oder die Dienstordnung für
Lehrer. Dort stehen für manche Bundesländer " Empfehlungen",
in welcher Zeit eine Arbeit korrigiert werden sollte.

Es gibt auch so etwas wie Selbstverständlichkeiten, die man einfach so macht, weil es zum Selbstverständnis des Berufes gehört, ohne dass es in Gesetzen oder Verordnungen steht.

Eine weitere Möglichkeit ist, den Elternsprecher,
Schulelternsprecher zu kontaktieren oder sich an die
Schulkonferenz zu wenden, nicht um den Lehrer anzuschwärzen,
sondern um zu erfragen, in welcher Zeit die Korrektur erfolgen
sollte.
Aber ein Korrekturzeitraum von ca. 14 Tagen wäre normal.

Genau der Pflegschaftsabend wäre das geeignete Forum um das mit dem entsprechenden Lehrer zu besprechen.

Wie schon weiter oben geschrieben, es gilt für BW, wie das in anderen Bundesländern abläuft möchte ich nicht wissen, weil mir das in BW schon völlig reicht.

Gruß
MklMs

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kritische Nachfrage
Hallo,
eine kritische Nachfrage:

Dass lange Korrigierzeiten nicht so toll sind, steht außer Frage. Dennoch:
Warum ist dir der Punkt sooo wichtig? Ist er für dein Kind wirklich so ein großes Problem?

Karl

Dass lange Korrigierzeiten nicht so toll sind, steht außer
Frage. Dennoch:
Warum ist dir der Punkt sooo wichtig? Ist er für dein Kind
wirklich so ein großes Problem?

Wohlgemerkt : Wir sprechen hier von mindestens 5 Wochen!
Ich finde es schon wichtig zu wissen wie mein Kind in Klassenarbeiten abschneidet. Sicher kann ich kontrollieren wie sie zuhause arbeitet aber das sagt mir noch lange nicht ob sie das auch in der Klassenarbeit so hinkriegt (Aufregung, Leichtsinnsfehler etc.)
Zum Beispiel wurde eine Mathearbeit geschrieben und die bekam man fast 5 Wochen später und meine Tochter hat die in dem Fall total verhauen und sich die Note versaut ums mal deutlich zu sagen. Hätte ich die Arbeit früher bekommen hätte ich natürlich auch mehr Zeit mit ihr zu üben bzw. zu sehen wo es hängt. Ich finde das besonders in der Grundschule wichtig. Die Arbeit haben mehrere Kinder verhauen und die Lehrerin vertut da doch viel Zeit, wenn sie viel später sieht was die Kinder nicht verstanden haben, um dort wieder anzusetzen.

Hallo Karl,

vor allem für Kinder, die schlechte Noten haben, kann das sogar ganz entscheidend wichtig sein. Gerade diesen fehlt häufig die Fähigkeit, einigermaßen realistisch einzuschätzen, wie sie in einer Arbeit abgeschnitten haben. Hier ist ein zeitnahes Feedback über die tatsächlich erbrachte Leistung wichtig, um sich rechtzeitig darum kümmern zu können, die Leistung zu verbessern.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Melli!

Ja, das ist gut nachvollziehbar. Könntest du das der Lehrerin nicht genauso auch sagen? Man soll ja (Profis wissen so etwas) immer sogenannte „Ich-Botschaften“ aussprechen („Ich brauche mehr Zeit, mit meiner Tochter zu üben“). Das ist fast immer wirkungsvoller als Ermahnungen, Anschuldigungen, Drohungen oder ähnliches…

Karl

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Ja, das ist gut nachvollziehbar. Könntest du das der Lehrerin
nicht genauso auch sagen? Man soll ja (Profis wissen so etwas)
immer sogenannte „Ich-Botschaften“ aussprechen („Ich brauche
mehr Zeit, mit meiner Tochter zu üben“). Das ist fast immer
wirkungsvoller als Ermahnungen, Anschuldigungen, Drohungen
oder ähnliches…

Ha! Davon hatte ich auch schon was gehört - aber wieder vergessen! Danke Karl dass du mich daran erinnert hast :smile:

Gruss Melli