Aufgabenbereiche von 1jährig examinierten pflegern

hallo,

gerade eben (bei einem telefonat) habe ich zum xten mal gehört, dass 1jährig examinierte pflegekräfte folgende tätigkeiten nicht durchführen dürfen:
anschließen von (masken)beatmeten patienten, medikamentengabe und verbandswechsel.
wo konkret steht so was?

viele grüße
pirat

Hallo,

ohje, ohje was soll das?

VG Tizia

http://www.mefa.jena.de/index.php?view=article&catid…
Hi, hier zum Beispiel.
MfG ramses90

ich hatte 1997 einen unverschuldeten verkehrsunfall und die gegnerische haftpflichtversicherung möchte sich jetzt mit der finanzierung von „billigpersonal“ aus der affaire ziehen, also möglichst wenig geld ausgeben.
von daher bräuchte ich schon etwas hieb und stichfesteres, was helfer nicht machen dürfen, um meinen anwalt zu unterstützen.

cya
pirat

Hi,

ich würde mich an den DBfK wenden.
http://www.dbfk.de/
Einfach anrufen und die Situation schildern, normalerweise sind die da sehr hilfsbereit.
Ausserdem - falls ihr es noch nicht seit - rate ich euch dringend Mitglied im VDK zu werden. Da bekommt ihr kompetente fachliche Hilfe in allen rechtlichen bzw. Versicherungsfragen.
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1

viele Grüße
Susanne

Hallo,

von daher bräuchte ich schon etwas hieb und stichfesteres, was
helfer nicht machen dürfen, um meinen anwalt zu unterstützen.

Ein Fachanwalt sollte sowas wissen bzw. sich die notwendigen Informationen selbst beschaffen können.

cya
pirat

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Hallo,

was soll das geeiere? „Der Schädiger muss den Zustand herstellen, der ohne Unfall wäre“, so stehts im Gesetz, kann er das nicht, muss er Geld dafür bezahlen!!

Von großem Vorteil ist, wenn das Unfallopfer eine Rechtsschutzversicherung hat und die Versicherungen verklagen kann.

VG Tizia

hallo tizia,

Von großem Vorteil ist, wenn das Unfallopfer eine
Rechtsschutzversicherung hat und die Versicherungen verklagen
kann.

das unfallopfer (in dem fall ich) hat eine adac rechtschutz. leider muss mein anwalt sie erst *überzeugen* (mit präzedenzfällen & co.) eine deckungszusage zu geben. es geht eben um größere beträge…
also nix mit großem vorteil! :frowning:

cya
pirat

Hallo Pirat,

gleich große Summen einzuklagen ist taktisch unklug, das gibt Schwierigkeiten bei der Rechtsschutz, bei der Halftpflichtversicherung und allemal vor Gericht. Kann dein Anwalt keine Teilklage machen, damit die Summe kleiner wird?

VG Tizia

hallo tizia,

Kann dein
Anwalt keine Teilklage machen, damit die Summe kleiner wird?

wie macht man eine kapitalabfindung kleiner? soll sie jeden monat die summe x zahlen? was ist wenn diese zahlung nicht mehr ausreicht? soll ich dann erneut klagen?

VG Tizia

gruß
pirat

ps: und bevor dieser faden noch weiter ins off topic abdriftet, schließe ich ab hier ab (weiteres kann ich dir gerne per email erklären).

Hallo Pirat,
ne Kapitalabfindung kann man erst anstreben, wenn man geklärt hat, was die Versicherung im einzelnen zahlt und was sie zahlen soll. Ne Kapitalabfindung einzuklagen ist, nicht böse sein, bescheuert!!

Sowas ist für den Anwalt ein Joker!

VG Tizia

1 Like

Hallo Pirat,

hallo tizia,

ne Kapitalabfindung kann man erst anstreben, wenn man geklärt
hat, was die Versicherung im einzelnen zahlt und was sie
zahlen soll. Ne Kapitalabfindung einzuklagen ist, nicht böse
sein, bescheuert!!

wieso bescheuert? wenn man genau weiß was und wieso und warum und überhaupt, dann sehe ich das nicht als bescheuert!
und natürlich sollte man lohnentwicklung der letzten 30 jahre berücksichtigen.
auf jedenfall müsste ich dann nicht mehr um jeden cent betteln.

viele grüße
pirat

Hallo Pirat,

man kann vor Gericht nur einklagen, was schon geschehen ist aber keinesfalls kann man einklagen, was vielleicht einmal sein wird. Wer weiss denn schon, wie lange du lebst oder so.

Also, einklagen kannst, was schon vorbei ist.

Um eine Abfindung von einer Versicherung zu erhalten, mußt mit der Versicherung verhandeln. Die Hochrechnungen und die Abzinsungen findest in jedem guten Handbuch zur Schadensregulierung (z.B. von Wussow/Küppersbusch)

Viel Erfolg
Tizia