Aufgelassen

Hallo liebe Echt-Ösis *g*

*mirdieHaarerauf*
Ich versteh ja echt manchmal schon die Eingeborenen richtig gut und nur selten sag ich noch Wörter, die sie hier nich verstehen oder die mich sofort als Piefke outen. Aber was bedeutet folgender Satz: Die provisorische Zufahrt ist aufgelassen. Kann ich da nun noch durchfahren oder nicht?

Ratlose Grüße

Petzi

PS: Seltsames Bergvölkchen hier *wegduck*

Servus Petzi!

Im Duden (!!!) steht:
auflassen: stilllegen, schließen, aufgeben

Die provisorische Zufahrt ist aufgelassen. Kann ich da :nun noch durchfahren oder nicht?

Demnach kannst du nicht mehr durchfahren - außer, die Zufahrt ist nicht mehr provisorisch, sondern regulär.

Alles unklar?

PS: Seltsames Bergvölkchen hier *wegduck*

Das kann auch ein Kompliment sein :smile:

Es grüßt dich eine aus dem Bergvolk!

Huhu Helene,

Im Duden (!!!) steht:
auflassen: stilllegen, schließen, aufgeben

Echt? Sogar der Duden sagt das? *staun*

Demnach kannst du nicht mehr durchfahren - außer, die Zufahrt
ist nicht mehr provisorisch,

Nee, nee jetzt gibt’s ja die eigentliche wieder - von dem her würde es schon Sinn machen, daß die provisorische wieder zugemacht wird. Aber trotzdem ist es doch verrückt, daß eine Zufahrt, die „aufgelassen“ wird ab sofort geschlossen ist…

PS: Seltsames Bergvölkchen hier *wegduck*

Das kann auch ein Kompliment sein :smile:

Klar, sonst hätt’ ich’s doch nicht geschrieben :wink:

Liebe Grüße

Petzi

PS: Es gibt kleine Fortschritte - das Mail war ein echter Meilenstein…

Hallo Petzilein,

ich versuche auch eine Erklärung.

Im Duden (!!!) steht:
auflassen: stilllegen, schließen, aufgeben

Echt? Sogar der Duden sagt das? *staun*

Demnach kannst du nicht mehr durchfahren - außer, die Zufahrt
ist nicht mehr provisorisch,

Nee, nee jetzt gibt’s ja die eigentliche wieder - von dem her
würde es schon Sinn machen, daß die provisorische wieder
zugemacht wird.

Das meinte Helene ja auch…also entweder „Die Alte Zufahrt“ ist jetzt wieder befahrbar (dann ist die provisorische eben nicht mehr nötig) oder die „Provisorische“ ist jetzt die Richtige Zufahrt und du kannst darum sehr wohl da fahren. *gg*

Aber trotzdem ist es doch verrückt, daß eine

Zufahrt, die „aufgelassen“ wird ab sofort geschlossen ist…

ich denke das „aufgelassen“ kommt von lassen…aber eben nicht zulassen sondern…lasse es sein !

Ich kann ja auch etwas „aufgeben“…„ich habe es aufgegeben nach einer Erklärung zu suchen“. *fg*

und darum gebe ich dir eben nix…und genauso kann ich was „auflassen“ und darum darfst du eben nicht mehr dort fahren.

PS: Seltsames Bergvölkchen hier *wegduck*

nur weil ihr einfach kein Deutsch könnt *schmunzel*

GumBärGrüße
Kerbi

Hallo Petzi

Im Mittelalter:
Auflassung: Rechtsgültiger Verzicht auf ein Grundstück durch eine symbolische Handlung wie Wegwerfen von Grashalmen u.ä.

Heute:
Bei Siedlungen und Gebäuden, von denen man wohl weiss, wo sie waren, aber durch irgendwelche Umstände aufgegeben wurden und nur noch durch Dokumente belegbar sind, spricht der Historiker von aufgelassenenen Siedlungen, Klöstern usw.

Es ist wohl vorstellbar, dass sich „auflassen“ östlich des Rheins im mittelalterlichen Sinne erhalten hat, also ein Rechtsbegriff ist.

In der Schweiz ist z.B. eine verfallene Alphütte „aufgelassen“ im Sinne von nicht mehr benutzt. Der Steinhaufen gehört aber nach wie vor dem ehemaligen Besitzer.

Gruss

Mäni

Es ist wohl vorstellbar, dass sich „auflassen“ östlich des
Rheins im mittelalterlichen Sinne erhalten hat, also ein
Rechtsbegriff ist.

Hallo, Mäni und Petzi,
Auch in Deutschlang gibt es ie „Auflassung“ als Rechtsbegriff:
Auflassung
Die Auflassung ist im BGB § 929 geregelt.
Darunter versteht man die dingliche Einigung darüber, dass das Eigentum an einem Grundstück (Immobilie) vom Veräußerer auf den Erwerber übergeht. Die Auflassung wird im notariellen Kaufvertrag vereinbart

Also kein Grund zur Erregung, der Begriff läuft einem halt nicht jeden Tag über den Weg (Wenn man nicht gerade Immobilienmakler ist)
Gruß
Eckard

Hi

Wenn ich als Münchner (hier aufgewachsen und der bayrischen Sprache mächtig), z.B. sage: „Ich hab dir die Tür (oder die provisorische Zufahrt) aufgelassen (offengelassen)“, so will ich sicherlich damit nur zu verstehen geben, daß ich die Tür noch nicht geschlossen habe.

CU Fr@nkie

The Truth Is Out There … ;o)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Euch allen (o.T.)

Du meinst wohl…
…Mail-enstein :smile:

Gruß Theo aus WT

…der öfter mal die Tür auflässt und dann merkt, dass es zieht…

Hallo Kerbi,

*g* … dazu sage ich nur „ausmalen“ und „anmalen“

Gruß
Marco

PS. ich finde es immer wieder erheiternd, wie man Wände ausmalen kann :wink:

hi eckard,
von wegen begegnet man nicht jeden tag, ausser man ist immobilienmakler

… oder vermesser oder ökologe oder landwirt oder beamter oder archäologe oder …
das wort begegnet mir jeden tag *g* … ist für mich immer unter ‚beamtendeutsch‘ gefallen. hab es als solches hingenommen.

vielleicht wurden ganz früher ja wirklich türen, gatter, tore etc. aufgelassen um zu signalisieren, dass das gebäude, grundstücke etc. von anderen genutzt werden können, weil der ursprüngliche nutzer kein interesse mehr hat???
muschel
*die jetzt ihren PCarbeitsplatz vorübergehend auflassen wird* *lol*

ps: sollte es sich um juristendeutsch handeln, ist es ein erneuter beweis dafür, dass für juristen die worte häufig etwas ganz anderes bedeuten wie für den rest der normalbevölkerung *FG*

sollte es sich um juristendeutsch handeln, ist es ein
erneuter beweis dafür, dass für juristen die worte häufig
etwas ganz anderes bedeuten wie für den rest der
normalbevölkerung *FG*

Soll das etwa heißen, du rechnest Juristen unter „Normalbevölkerung“?

Unverständliche Grüße,
Stefan :smile:

*fingerkreuz*
stefan neeeeeeeeein… eben NICHT *lol* … sie sind anders als wir ;o) … eine besondere spezies mensch.

sagt mir ein jurist: das wetter ist schön
dann meine ich: das wetter ist schön
juristendeutsch übersetzt bedeutet das aber unter umständen: es regnet hunde und katzen, aber im vergleich zu gestern ist das schön. wäre es noch wie gestern, würde ich per einstweiliger verfügung gemäss §13 ff der bundeswetterverordnung veröffentlicht im bundesgesetzblatt etc… dafür sorgen, dass es schön im sinne des § 16 der bundeswetterblablabla… wird
*FG*
muschel *derenschwesterjuristinist*