Hallo,
die Medien berichten, dass ein hawaiianisches Bundesgericht Trumps zweites Einreiseverbot als unzulässig abgelehnt hat.
Gilt das nun nur für Einreisen nach Hawaii, oder in die gesamten USA? Das steht nirgends dabei.
Grüße
Carsten
Hallo,
die Medien berichten, dass ein hawaiianisches Bundesgericht Trumps zweites Einreiseverbot als unzulässig abgelehnt hat.
Gilt das nun nur für Einreisen nach Hawaii, oder in die gesamten USA? Das steht nirgends dabei.
Grüße
Carsten
Servus,
bei solchen Fragen wäre es immer hilfreich, wenn du deine Quelle angeben würdest.
Im Spiegel etwa steht es dabei:
Richter Derrick Watson entschied, dass „irreparable Verletzungen“ von Rechten und öffentlichen Interessen zu befürchten seien, wenn die einstweilige Verfügung nicht erlassen werde. Sie gilt landesweit.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden, die wichtigsten Auszüge hier.
Spannend finde ich den Teil bezüglich der angeblichen ‚Religionsneutralität‘:
The illogic of the Government’s contentions is palpable. The notion that one can demonstrate animus toward any group of people only by targeting all of them at once is fundamentally flawed.
Dem ist wenig hinzuzufügen.
Ebenso spannend sind die Reaktionen auf das Urteil. Fox News nennt es „judicial tyranny“, bei Trump ist es „unprecedented judicial overreach“. Von Gewaltenteilung scheint man hier wenig zu halten.
Lg,
Penegrin
Ach, das übliche Geplärre der Unterlegenen. Ich erinnere daran, dass selbst die US-Verfassungsrichter schon von Obama (allerdings mit weitaus netterer Formulierung) öffentlich angemacht wurden, während sie mit versteinerter Miene vor laufenden Kameras sassen. Und in D durften sich die Richter des BVerfG (in Abwesenheit) von mind. einem, evtl. auch zwei SPD-Politikern als „Arschlöcher in Karlsruhe“ titulieren lassen.
Es bleibt festzuhalten, dass die Sache am Ende ohnehin vor das Supreme Court kommen wird. Wie sieht es mittlerweile eigentlich mit dessen Auffüllung bis zur Soll-Stärke aus? (Gor)suchen sie noch jemanden?
… war keines. Es war ein vorläufiger Eilbeschluss. Auch wenn das Ergebnis (vorerst9 identisch ist.
Es wird sich hier in der Tat am Ende darauf zuspitzen, ob die aussenpol. Exekutivrechte des Präsidenten schwerer wiegen als die relativ marginalen wirtschaftlichen Rechte einzelner US-Bundesstaaten (für 90 Tage) und ob die Individualrechte Einreisender auf Basis der US-Verfassung bereits vor der Grenze beginnen oder danach.
Und noch weitaus interessanter dürfte die Frage sein, ob zumindest der Kongreß als Legislative befugt wäre ein Gesetz zu erlassen, das inhaltlich 1:1 der EO entspräche.
Gruß
vdmaster
Ergänzend sei hier noch gesagt, das es keineswegs sicher ist, das US Gerichte für die Rechte von Nicht-US-Bürgern, die sich ausserhalb der USA aufhalten, überhaupt zuständig sind.
Falls Du das Urteil zur Wahlwerbung meinst: Obama kritisierte das Urteil und nicht die Richter bzw. das Gericht und zweifelte auch nicht deren bzw. dessen Legitimität an.
Waren die zu der Zeit Bundeskanzler, Bundesminister oder Bundespräsident? Falls nicht ist der Vorgang wenig vergleichbar.
Dies ist eigentlich im Völkerrecht geregelt!
Offiziell gibt es z.B. den Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH).
Die Zuständigkeit des IGH beschränkt sich aber auf Staaten mit welchen entsprechende Vereinbarungen existieren. Die USA akzeptieren aber die Zuständigkeit des IGH nur wenn es ihnen in den Kram passt …
In diesem Fall geht es aber darum, wer einreisen und sich somit der US-Gerichtsbarkeit unterstellen darf. Insofern sind die US-Gerichte zuständig.
Jede Kritik an einem Urteil ist immer auch Kritik am Richter. Und während die versammelten Richter mit auf der Rednertribüne bei irgendeinem Hochakt der US-Demokratie sitzen, verbietet es sich Ihnen Vorwürfe zu machen. Ich müsste jetzt tiefer buddeln, um den konkreten Grund (Urteil) zu ermitteln. Der Tenor war, dass die Demokratie nicht mehr funktionieren könne, wenn das Gericht selbst Politik macht.
Das ist durchaus vergleichbar. Erstens weil den Parteien eine besondere, zentrale Rolle in unserer Demokratie zukommt und zweitens weil es MdBs waren, somit Teil der Legislative.
Es waren Wehner und/oder Ehmke (?), während der Brandt Kanzler war. Der eine war SPD-Fraktionsvorsitzender und der andere in unterschiedlicher Funktion Bundesminister. Allerdings müsste man nun in Archiven wühlen, um schlussendlich rauszufinden, wer den Darmausgang mit den Roben in Verbindung brachteoder ob es beide mit unterschiedlichem Wortlaut waren. Die Zuschreibungen variieren hier, je nach Quelle.
Das macht das Gezettere von Trump natürlich nicht besser. Aber es stellt klar, dass es nicht so ausserordentlich ungewöhnlich ist.
Wenn ich sage, daß ich das Urteil für falsch halte, weil es die Schleusen für unbegrenzte Mengen an Lobbyistengeldern" in das politische System öffnet, dann ist das eine Kritik an einem Urteil. Wenn ich aber einen Richter als „sogenannten Richter“ bezeichne, ist das eine Kritik an einem Richter. Wenn ich dazu noch anmerke, daß der Richter abgesetzt werden muß, ist das ein Angriff auf die Gewaltenteilung und insgesamt eine völlig andere Qualität.
Der Kommentar wird Herbert Wehner zugeschrieben, aber in den meisten Artikeln zu dem Thema steht, daß die Aussage einem anonymen Mitglied des Bonner Bundestages zugeschrieben und zwar im Kontext des Grundvertrages mit Polen („von den acht Arschlöchern in Karlsruhe“ werde man sich nicht die Ostpolitik kaputtmachen lassen). Insofern ist mal die Frage, ob die Aussage überhaupt mal in diesem Maße getätigt wurde und wenn ja, in welchem Kreis. Zumindest fand sie nicht in einem öffentlichen Umfeld statt wie z.B. im Bundestag oder im Rahmen eines Interviews.
Also - wie ich sagte - eine völlig andere Qualität als wenn ein Präsident sich öffentlich wie beschrieben über ein Urteil hinsichtlich seines eigenen Dekretes äußert.
Jede Kritik an einem Urteil ist immer auch Kritik am Richter.
Es kommt aber darauf an, wie diese Kritik aussieht. Und Trump kritisiert eben nicht nur das Urteil, sondern greift in beiden Fällen direkt die Judikative an.
Der Tenor war, dass die Demokratie nicht mehr funktionieren könne, wenn das Gericht selbst Politik macht.
Falls du tatsächlich seine Rede zur Lage der Nation meinst, hast du hier den Wortlaut:
With all due deference to separation of powers, last week the Supreme Court reversed a century of law that I believe will open the floodgates for special interests –- including foreign corporations –- to spend without limit in our elections. (Applause.) I don’t think American elections should be bankrolled by America’s most powerful interests, or worse, by foreign entities. (Applause.) They should be decided by the American people. And I’d urge Democrats and Republicans to pass a bill that helps to correct some of these problems.
Klingt doch etwas anders, als du uns hier glauben machen willst und ist eine ganz andere Tonart, als wir es von Trump mittlerweile gewohnt sind.
Das ist durchaus vergleichbar.
Ernsthaft? Ein MdB ist für dich vergleichbar mit dem POTUS?
Ein MdB ist für dich vergleichbar mit dem POTUS
Defintiv in seiner funktionellen Gleichrangigkeit innerhalb der Gewaltenteilung (Ex/Le/Ju).
Defintiv in seiner funktionellen Gleichrangigkeit innerhalb der Gewaltenteilung (Ex/Le/Ju).
Das kleine Detail, dass 630 MdB einem POTUS gegenüberstehen, gibt dir also nicht zu bedenken?
Njet.
Hallo,
Sie gilt landesweit
landesweit im Bundesland Hawaii oder landesweit in den gesamten USA? Die Unklarheit kommt dadurch zustande, dass die USA wie Deutschland und Österreich ein Bundesstaat sind. In Deutschland würde man im letzteren Fall üblicherweise formulieren „gilt bundesweit“.
FG myrtillus
Servus,
landesweit im Bundesland Hawaii oder landesweit in den gesamten USA?
Es ist die ganze USA gemeint. Klarer ist es im Englischen, da hier von nationwide gesprochen wird.
Lg,
Penegrin
In diesem Fall geht es aber darum, wer einreisen und sich somit der US-Gerichtsbarkeit unterstellen darf. Insofern sind die US-Gerichte zuständig.
Oh, da hast Du aber einiges durcheinandergewürfelt, befürchte ich. Den IGH kannste gleich mal knicken. Klageberechtigt war ein Bürger, der sich bereits legal in den USA befand und der Bundesstaat Hawaii.
Goetz hingegen spielt auf die Fragestellung an, inwieweit eine natürliche Person, die nicht US-Bürger ist, derzeit kein legales Aufenthaltsrecht in den USA hat und sich nicht auf US-Territorium befindet, in der US-Verfassung verbriefte Grundrechte beanspruchen kann bzw. vom Staat einfordern kann.
Ich persönlich behaupte, dass er die überhaupt nicht einfordern kann. Also besteht auch kein Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung vor Gericht. Ein Deutscher kann von den USA durchaus anders behandelt werden als ein Franzose oder ein Iraner.
So wie wir ja auch einen US-Bürger bzgl., Einreiserechten anders behandeln als einen Kubaner, was sich schon an Fragen des Visums zeigt.
Gruß
vdmaster
P.S.: Es gibt übrigens keinen internationalen Gerichtshof, der für diese Fragestellung zuständig wäre.