Aufhebung des Verfahrens (im Strafrecht)

Hallo, 

ich habe mal eine Frage gem. privatem Interesse. 

Was bedeutet es wenn ein Rechtsanwalt im Strafpropzess (Mordverfahren) die Aufhebung des Verfahrens beatnragt? Was heißt das für die Prozessbeteiligten?
Kann dann tatsöchlicher der oder die Angeklagten straffrei dort herauskommen? 

Gruß und vielen Dank für Eure Hilfe

DT

Hi! 

ich kenne das nur im Rahmen der Aufhebung des Haftbefehls
Das bedeutet nicht das der Beschuldigte straffrei aus der Sache kommt

Gruß
Peter

Das der Anwalt meint das das Verfahren aufgehoben werden sollte. Er kann auch Beantragen das es regnet.
Straffrei kommt man aber nur dann wenn plötzlich alle Indizien oder Beweise wegfallen würden -  also plötzlich der echte Täter gestehen würde… und dann können die Angeklagten natürlich sofort frei… was sonst

Hallo,

Es nennt sich „Einstellung“ und die Gründe dafür können so vielfältig sein wie die dazugehörigen Rechtsgrundlagen (z.B. §§ 153 ff; 170 StPO).

Die „Aufhebung“ kommt in erster Linie bei Haftbefehlen zum Tragen (z.B. bei Wegfall der Haftgründe).

Gruss

P.

Hallo!

Der Begriff  „Verfahrensaufhebung“ ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Ist vielleicht Verfahrenseinstellung gemeint?
Diese kann aus mehreren Gründen erfolgen. Wird ein Verfahren eingestellt kommt der Angeklagte „straffrei“ im engeren Sinne aus der Sache heraus.
Ohne Folgen bleibt die Einstellung jedoch nur nach § 153 StPO. 
Nach 153 a StPO erfolgt eine Einstellung zwar auch ohne „Strafe“, allerdings nur gegen „Geldauflage“, die aber eben keine Strafe i.S.d. Strafgesetzbuches ist.

Eine Einstellung im Mordverfahren ist m.E. kaum denkbar, da eine Einstellung nur dann in Frage kommt, wenn die Schuld eines Täters als derart gering anzusehen wäre, daß eine Verurteilung unbillig wäre. Man ginge also von einer Straftat aus, hielte aber die Schuld für gering.  Bei Mord ist es eigentlich undenkbar, daß sich ein Gericht auf eine derart summarische Prüfung einläßt.Die Einstellung hat also nichts damit zu tun, daß etwa keine Beweise vorliegen, vielmehr hält das Gericht die Tat wegen geringer Schuld nicht für strafwürdig… Die STA würde auch nie zustimmen. Ebensowenig würde der Angeklagteder Eionstellung zustimmen, sondern einen Freispruch fordern, um vom Tatvorwurf reingewaschen zu werden.

Gruß

Ralf

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich vermute Du bist Jurist, klang auf jeden Fall sehr fachkompetent. Habe von folgendem Fall in der Zeitung gelesen: http://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/mord-meckb…

nochmal Danke!

Gruß DT

Hallo nochmal!
Der Anwalt wollte hier offenbar geltend machen, daß ihm keine Akteneinsicht gewährt wurde. Er wollte also wohl den Termin aufheben lassen, um sich auf die Verhandlung vorbereiten zu können. Zeitungsleute machen da schon einmal „Verfahrensaufhebung“ draus. Jedenfalls würde eine solche Aufhebung nur zu einer Verschiebung des Verfahrens führen, ok?

Gruß

Ralf