Hallo liebe Forumsteilnehmer,
folgende Frage habe ich an Euch:
Es gibt Aufhebungs- und Erstattungsbescheide eines Jobcenters, welche noch nicht bezahlt wurden. Ob im Rahmen der Rechtsbehelfsfrist Einspruch oder Widerspruch eingelegt wurde, ist nicht sicher belegbar. Nehmen wir mal an, daß die rechtskräftig geworden sind.
Frage 1: Nach welchem Zeitraum verjähren die fälligen Erstattungsansprüche?
Frage 2: Welche Aktivitäten des Jobcenters würden die Verjährung unterbrechen bzw. hemmen?
Frage 3: Welche Bescheide bzw. welche Verwaltungsakte sind im § 52 Abs. 2 SGB X gemeint?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald