Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Jobcenter

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

folgende Frage habe ich an Euch:

Es gibt Aufhebungs- und Erstattungsbescheide eines Jobcenters, welche noch nicht bezahlt wurden. Ob im Rahmen der Rechtsbehelfsfrist Einspruch oder Widerspruch eingelegt wurde, ist nicht sicher belegbar. Nehmen wir mal an, daß die rechtskräftig geworden sind.

Frage 1: Nach welchem Zeitraum verjähren die fälligen Erstattungsansprüche?

Frage 2: Welche Aktivitäten des Jobcenters würden die Verjährung unterbrechen bzw. hemmen?

Frage 3: Welche Bescheide bzw. welche Verwaltungsakte sind im § 52 Abs. 2 SGB X gemeint?

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo

Antwort 1: Anscheinend nach 4 Jahren: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgbx-50-erstattung-zu-unrecht-erbrachter-leis-26-verjaehrung-abs4_idesk_PI10413_HI1850702.html
Diese Seite scheint ziemlich aktuell zu sein, jedenfalls wird da Bezug auf Urteile aus 2015 genommen.

Antwort 2 + 3: ???

Viele Grüße

Hallo,

verstehe ich das richtig, daß das Jobcenter der Schuldner ist und zurückzahlen muß ?

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Bescheide. Nur nebenbei: in allen Behörden gibt es organisierte Verfahren der Wiedervorlage. Damit wird sichergestellt, dass eine Verjährung nicht eintritt. Zu hoffen, dass dies mal nicht funktioniert ist wie das Hoffen auf einen Sechser im Lotto.

Jede schriftliche Entscheidung des JB an den Betroffenen mit Rechtsbehelf. Mehr dazu in Wikipedia.

Gruß
Otto