Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben, keine Kündigung erhalten...gilt der Arbeitsvertrag noch?

Hallo…

Zum Jahreswechsel habe ich den Arbeitgeber gewechselt, um bei meinem Patienten in der 1:1 Pflege bleiben zu können…Der alte Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag gegeben, diesen hab ich aber nie unterschrieben…Eine Kündigung hab ich auch nicht erhalten…bin aber auch schon 3,5 monate nicht mehr im Einsatz für selbigen Arbeitgeber…

Bin mit dem neuen Arbeitgeber allerdings mehr als unzufrieden…und möchte zurück

Nun die Frage, gilt mein Arbeitsvertrag noch? Kann ich zu den alten Konditionen wieder im Betrieb auf einen Einsatzort bestehen?
Einen Kündigungsgrund hätten die ja vermutlich allemal, wenn ich 3,5 monate „unentschuldigt“ fehle?!

Sagen wir es mal so: Du kannst natürlich machen, was Du für richtig hältst, nur solltest Du im Hinterkopf behalten, daß nicht nur der Arbeitgeber Pflichten aus einem Arbeitsvertrag hat, sondern auch der Arbeitnehmer und dieser hat die Pflicht, die Arbeitsleistung zu erbringen. Macht er das nicht, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen und nicht zuletzt Schadensersatzforderung seitens des Arbeitsgebers. Für dreieinhalb Monate kann da schon so einiges zusammenkommen.

Natürlich besteht der Arbeitsvertrag formal fort, wenn er nicht aufgehoben wurde, aber das beinhaltet nicht nur die Pflicht zur Beschäftigung und Bezahlung, sondern eben auch die Pflicht des Arbeitsgebers, gelegentlich mal am Arbeitsplatz aufzulaufen. Kommst Du nun mit irgendwelchen Forderungen an, die zwar formal begründet sind, setzt Du Dich im Zweifel den o.g. Schadensersatzforderungen aus. Dies ist umso wahrscheinlicher, als daß der AG den Vertrag ohnehin beenden wollte und entsprechend begeistert sein dürfte, wenn da auf einmal ein Mitarbeiter auftaucht, der einen Arbeitsvertrag fortsetzen möchte, der seitens des AG schon längst abgehakt war.

Ich würde insofern den Ball flachhalten und keine schlafenden Hunde wecken.

Hallo C.,

Genau so gut kann man aber auch annehmen, dass der Vertrag aufgehoben wurde. zumindest wenn weder AN noch AG rechtliche Schritte unternommen haben.

Aber den Rest sehe ich gleich.

Wird der Vertrag noch als gültig erachtet, hätten wir eine ungerechtfertigte Arbeitsverweigerung, welche eine Fristlose Kündigung rechtfertigt und mögliche Ansprüche an Schadenersatz ermöglicht.

Betrachtet man den Vertrag als beendet, gibt es auch keinen Anspruch auf die alten Bedingungen!

Die grundsätzliche Frage ist noch, wieso man so jemanden wieder einstellen sollte?
Das Vertrauensverhältnis ist eigentlich zerstört und der AG muss damit rechnen, dass der AN wieder einfach davon läuft …

MfG Peter(TOO)

Hallo,

die Kündigung eines Arbeitsvertrages (und damit auch eine Aufhebungsvereinbarung) bedarf der Schriftform. Der Vertrag besteht also unverändert fort.

Gruß
C.

Aber den Rest sehe ich gleich.

Wird der Vertrag noch als gültig erachtet, hätten wir eine ungerechtfertigte Arbeitsverweigerung, welche eine Fristlose Kündigung rechtfertigt und mögliche Ansprüche an Schadenersatz ermöglicht.

Betrachtet man den Vertrag als beendet, gibt es auch keinen Anspruch auf die alten Bedingungen!

Die grundsätzliche Frage ist noch, wieso man so jemanden wieder einstellen sollte?
Das Vertrauensverhältnis ist eigentlich zerstört und der AG muss damit rechnen, dass der AN wieder einfach davon läuft …

MfG Peter(TOO)
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Das Angebot zu wechseln kam von meinem alten Arbeitgeber, mit dem mündlichen Angebot jederzeit zurückommen zu können…
bin ja nicht weggelaufen, sondern lediglich bei meinem Patienten geblieben…weil besagter alter Abeitgeber jenen abgegeben hat, wegen Personalengpass…

das mit den Ansprüchen von der Gegenseite hab ich noch gar nicht in Betracht gezogen, danke für den Einwand :flushed:

Danke für euren Rat -> werde wohl nächste Woche einfach mal das Gespräch suchen müssen mit besagtem alten Arbeitgeber…um eine gütliche Einigung zu erzielen…

Gruß :hand: