Hallo,
ich möchte gern aus dem Unternehmen ausscheiden und mit meinem AG einen Aufhebungsvertrag zum 31.3.2018 vereinbaren. Zu dem Zeitpunkt wäre ich erst 10 Monate im Unternehmen.
Um nicht vom Arbeitsamt gesperrt zu werden müssen ja einige Bedingungen erfüllt sein, ua. die der Zahlung einer Abfindung.
Hier meine Frage. Da ich ja noch kein Jahr im Unternehmen bin habe ich auch keinen Anspruch auf eine Abfindung (0,5 Gehälter pro Jahr). Kann man diese deshalb im Vertrag einfach weglassen ohne eine Sperre zu befürchten?
Ist es alternativ um eine Sperre zu vermeiden gut im Vertrag festzuhalten dass der Aufhebungsvertrag nicht zum Termin der gesetzlichen Kündigungsfrist (28.02.) sondern erst zum 31.03. wirksam wird. Unterzeichnet werden soll im Januar.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!