Aufhebungsvertrag und GKV

Hallo Mitwisser,

folgender Sachverhalt, bei dem ich mal etwas Hilfe benötige:

Der Mann ist in der PKV versichert, die beiden Kinder auch. Die Frau, in der GKV versichert, war knapp 6 Jahre in Mutterschutz. Diese Zeit läuft jetzt aus. Der AG hat keinen passenden Job; ein Aufhebungsvertrag soll geschlossen werden.
Nun wird die Frau zum 01.04. arbeitslos. Ob sich was neues in Teilzeit zum 01.04. findet, ist zu hoffen, aber schwierig.
Wie läuft die Krankenversicherung ab dem 01.04.? Muss sich die Frau freiwillig versichern bzw. privat? Oder zahlt die Arbeitsagentur?
Ist das sogar ein Grund, aus der PKV in die GKV zu wechseln?

Vielen Dank für eure Antworten,

Haelge

Hallo,

Hallo Mitwisser,

folgender Sachverhalt, bei dem ich mal etwas Hilfe benötige:

Der Mann ist in der PKV versichert, die beiden Kinder auch.
Die Frau, in der GKV versichert, war knapp 6 Jahre in
Mutterschutz. Diese Zeit läuft jetzt aus. Der AG hat keinen
passenden Job; ein Aufhebungsvertrag soll geschlossen werden.
Nun wird die Frau zum 01.04. arbeitslos. Ob sich was neues in
Teilzeit zum 01.04. findet, ist zu hoffen, aber schwierig.
Wie läuft die Krankenversicherung ab dem 01.04.?

Auch wenn man Arbeitslosengeld erhält ist man GKV-Pflichtig.

Muss sich die
Frau freiwillig versichern bzw. privat? Oder zahlt die
Arbeitsagentur?

Siehe oben.

Ist das sogar ein Grund, aus der PKV in die GKV zu wechseln?

Verstehe die Frage nicht! Die Frau war doch bisher überhaupt nicht in der PKV.

Vielen Dank für eure Antworten,

Haelge

Gruß Merger

Hallo,

Ist das sogar ein Grund, aus der PKV in die GKV zu wechseln?

Verstehe die Frage nicht! Die Frau war doch bisher überhaupt nicht in der PKV.

Ehemann -> GKV, Ehefrau -> Familienversicherung

Noch Fragen Hauser ?

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Wie läuft die Krankenversicherung ab dem 01.04.? Muss sich die Frau freiwillig versichern

wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, ist zu vermuten, dass die Ehefrau von der ARGE eine Sperrzeit bekommt. In dieser Zeit muß sie sich freiwillig versichern.

bzw. privat?

Wird für wenige Monate keinen Sinn machen.

Oder zahlt die Arbeitsagentur?

Sobald ALG 1 gezahlt wird, übernimmt die ARGE den GKV-Beitrag.

Ist das sogar ein Grund, aus der PKV in die GKV zu wechseln?

Ein Grund vielleicht, aber keine Option. Der Ehemann kann nicht wechseln, nur weil die Ehefrau arbeitslos ist.

Gruß

Nordlicht

Zunächst einmal hat die Beschäftigung nach der Elternzeit grundsätzlich am selben Arbeitsplatz zu erfolgen wie vor Antritt der Elternzeit. Der Arbeitgeber kann - exakt wie ohne Elternzeit - der Frau in den Grenzen des Abreitsvertrags aber auch einen anderen Arbeitsplatz zuweisen. Wenn also der vor der Elternzeit in Anspruch genommene Arbeitsplatz noch besteht, so ist er für die Frau freizumachen. Existiert dieser Arbeitsplatz nicht mehr, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen anderen Arbeitsplatz anzubieten. Geht das aus ausreichenden betrieblichen Gründen nicht, so kann er betriebsbedingt kündigen (ebenso wie ohne Elternzeit).

Auf keinen Fall sollte in einem solchen Fall ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, da dann die ARGE eine Sperrzeit verhängen wird, in der kein Arbeitslosengeld fließt und daraus folgend auch die Sozialversicherungen von der Frau bezahlt werden müssen (bzgl. KV folgt daraus freiwillige GKV). Während der Arbeitslosigkeit (mit Ausnahme der Sperrzeiten) bezahlt die ARGE die Sozialversicherungen.

Gegen einen Aufhebungsvertrag spricht auch, dass der Arbeitgeber möglicherweise zu einer Weterbeschäftigung verpflichtet wäre, sich aber die Mühe einer etwaig erfordelrichen Umorganisation nicht machen möchte und das schmerzfreie „Auszahlen“ ihn vielleicht einfach nur billiger kommt. Wie weit es Sinn macht, gegen den Willen des Arbeitgebers seine Stelle zu erkämpfen, ist individuell unterschiedlich.

Um die Sperrzeit zu vermeiden, sollte die Frau sich kündigen lassen und im Kündigungsschutzprozess eine (dort sowieso übliche) außergerichtliche EInigung erzielt werden, die gerne den Konditionen des Aufhebungsvertrags entsprechen darf.

Aus der PKV in die GKV wechseln können die anderen Familienmitglieder in einer solchen Situation nicht (sie sind ja zudem in keiner Weise von den Vorgängen betroffen).

Nachtrag: 

Insbesondere sollte noch beachtet werden, dass die Kündigung ohne eine entsprechende Genehmigung der Landesbehörde wirksam erst dann ausgesprochen werden kann, wenn die Elternzeit abgelaufen ist. Erst am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit beginnt auch die Kündigungsfrist zu laufen.

Die Frau sollte dann auf jeden Fall ihre Arbeitsleitsung anbieten (falls nicht bescheinigt arbeitsunfähig, wobei die Bescheinigung unverzüglich an den Arbeitgeber zu übersehnden wäre). Sie muss dafür aber nicht wie ein Zirkusäffchen täglich beim Arbeitgeber auflaufen, sofern der ihr keine Arbeitsgelegenheit zugewiesen hat („überflüssiges Angebot“). Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung ablehnt, befindet er sich im Annahmeverzug.

Es besteht dann in dieser Zeit (Annahmeverzugs-)Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber, ohne dass die nicht abgenommene Arbeitsleistung nachträglich noch erbracht werden müsste.

Hallo,

wenn die Frau ALG I bezieht, ist sie beitragsfrei in der GKV versichert.

Ansonsten hat sie die freie Wahl, ob sie sich freiwillig in der GKV versichert oder privat. Bei der Beitragsberechnung in der GKV wird das halbe Einkommen des Ehegatten zugrunde gelegt.

Den letzten Satz habe ich nicht verstanden: sie ist doch in der GKV ?! Ein Wechsel in die PKV bei gleichzeitiger Jobsuche wäre Unsinn.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

nein, umgekehrt: der Mann würde mit Kindern in die GKV wechseln können/müssen und dann per Familienversicherung sich versichern.

Danke,

Haelge

Hallo,

vielen Dank für die Anworten.

Gerade kam von der ARGE die Antwort, dass es keine Sperrfrist gibt, wenn der Aufhebungsvertrag dann geschlossen wird, wenn der zukünftig ehemalige AG keinen annehmbaren Posten mit der gewünschten Arbeitszeit anbieten kann. In diesem Fall soll es von Vollzeit auf Teilzeit gehen. Das ist nicht möglich.

Das hätte ich jetzt nicht gedacht…

Gruß,

Haelge

Das kann er aber nicht (ohne schwerwiegende berufliche Veränderungen)

Gruss

Barmer

1 Like

Hallo,

Hallo,

nein, umgekehrt: der Mann würde mit Kindern in die GKV
wechseln können/müssen und dann per Familienversicherung sich
versichern.

Als Arbeitnehmer kann er dies nur, wenn er noch keine 55 Jahre alt ist und sein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt - also unter 53.550 € Brutto.

Als Beamter bzw. Selbständiger ist ein Wechsel nicht möglich.

Gruß Merger

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