Aufhebungsvertrag vor Arbeitsantritt

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.
Am Freitag letze Woche habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Nun ist die Situation aber so,daß ich nun doch bei meinem alten Arbeitgeber bleiben möchte.
Warum ich überhaupt nach einer neuen Stelle gesucht habe war, weil mein jetziger Arbeitgeber seit ein paar Monaten in der Insolvenz steckt. Es wurden schon viele entlassen. Jetzt hatte ich Angst, plötzlich ohne Job dazustehen. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern.
Jetzt hat sich aber auch am Freitag heraus gestellt, das es wieder Berg auf geht und wir keine Angst mehr haben brauchen. Dies wurde uns heute mitgeteilt.
Ich wollte meine Kündigung gestern abgeben, was ich darauf hin nicht gemacht habe. Da ich meine Arbeit gerne mache, möchte ich nun doch lieber da bleiben.
Ich dachte mir, da ja erst Freitag Unterschrieben wurde, sage ich gleich bescheid und Frage höflich nach einem Aufhebungsvertrag, da Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich ausgeschlossen ist. Habe auch eine Begründung dazu geschrieben.
Da keine Antwort kam, habe ich dann gestern mittag angerufen und gefragt, ob meine Nachricht ankam. Darauf hin wurde ich am Telefon fertig gemacht, was mir einfällt und das sie( die Person am anderen Ende) wegen mir mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Ich habe mich darauf hin nochmals entschuldigt und sie meinte, daß hilft ihr auch nicht. Ich soll heute nochmal anrufen, da hätte sie eine Entscheidung von oben, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht.
Ich kann verstehen, daß die Person sauer auf mich ist, aber kann es wirklich solche Konsequenzen für sie haben? Kann es für mich Konsequenzen haben?
Ich hätte nicht gedacht, das es so ein Problem geben kann, zumal ich schon von einigen gehört habe, die es auch so gemacht haben und das ohne Probleme. Wie gesagt, das die auf mich sauer sind, war mir schon klar. Aber so hätte ich nicht erwartet. Arbeitsbeginn wäre übrigens der 01.12.24
Hoffe habe nichts vergessen. Bin gerade ziemlich aufgeregt und habe auch etwas Angst vor den Konsequenzen. Hab das ja noch nie gemacht.
Danke im voraus.

Dass die andere Seite nicht gerade glücklich ist, ist klar. Persönlich zu werden, ist trotzdem unprofessionell und unangebracht. Die behaupteten „arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ halte ich für ausgeschlossen, denn die Personalabteilung hat letztendlich keine Einflussmöglichkeit auf die Entscheidung eines Bewerbers.

Was Dir passieren kann ist, dass man einen Aufhebungsvertrag verweigert, und mit Schadenersatzforderungen für den Nichtantritt droht. Sollte die übliche Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein, gilt innerhalb dieser eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. D.h. Du müsstest dann am 1. Arbeitstag kündigen, aber die 14 Tage dort arbeiten. Trittst Du nicht an, kann man von Dir nach §§ 280, 283 BGB Schadensersatz verlangen, um sich z.B. die Kosten einer kurzfristig eingesetzten ANÜ-Kraft, Mehrvergütung von Überstunden für Kollegen, … von Dir zurück zu holen.

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Und unter welcher Rechtsordnung gilt das? § 622 Abs. 3 des deutschen BGB lautet jedenfalls:

„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“

Und da wir uns hier in einem deutschen (nicht nur deutschsprachigen) Forum befinden, gehen wir bitte ohne besondere Angaben immer davon aus, dass wir es mit Fällen nach deutschem Recht zu tun haben!

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Das Problem ist, ich kann dort nicht anfangen. Wenn ich jetzt bei meinem Arbeitgeber kündige, kann er mich nicht wieder Einstellen. Durch die Insolvenz besteht eine Einstellungssperre. Die wird irgendwann nächstes Jahr aufgelöst.

Die rechtliche Situation ist eindeutig. Was willst Du jetzt hier hören? Die Looser-Variante: „Geh einfach nicht hin, wird schon nichts passieren“ oder die saubere rechtliche Bewertung, dass Dir durchaus Schadenersatzforderungen ins Haus stehen können, wenn Du das machst" (ob die tatsächlich erfolgreich geltend gemacht werden können, steht auf einem anderen Blatt)?

Und ich würde Dir auch dringend davon abraten, ab dem ersten Tag „krank“ zu sein. Die Gerichte arbeiten sich gerade durchaus an dem Thema Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab. Und wenn ein AG einen Aufhebungsvertrag verweigert, ist ihm auch zuzutrauen, dass er „mal schaut“, ob er Dich nicht vor/nach Arbeitsbeginn am Tor des bisherigen AG antrifft. Aber selbst wenn er Dich dort nicht antrifft, setzt Du mit dem nicht erfüllten Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag und einer pünktlichen Krankmeldung schon ein sehr deutliches Indiz, das 1:1 in die neuere Rechtsprechung zum Thema passt.

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Ich weiß zwar nicht, ob das folgende Vorgehen sich rechtlich abbilden lässt.

Falls die Aufhebung nicht akzeptiert wird, kläre mit deinem jetzigen Arbeitgeber, ob er dich für die betroffenen zwei Wochen im Notfall unbezahlt freistellt. Wenn ja, lasse beim neuen Arbeitgeber durchblicken, dass Du am ersten Arbeitstag kündugen wirst.
In der Regel wird spätestens dann einer Aufhebung zugestimmt. Die Einarbeitung ist da in der Regel teurer, als dich die zwei Wochen rumsitzen zu lassen.

Aber genau aus dem genannten Grund gehe ich aber eigentlich davon aus, dass die auch ohne das TamTam zustimmen.

BTW: Bei der Reaktion, die die Dame an den Tag gelegt hat, vermute ich dort eh kein gutes Arbeitsklima.

BTW2: Wenn ein insolventer Betrieb ohne weitere Begründung was von „bergauf“ sagt, würde ich mich da nicht groß drauf verlassen.

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